Von Matthias Kremp
Per Post
Bereits seit April 2009 kann man einen Antrag auf Unkenntlichmachung eines Hauses per Post an die Adresse von Googles Niederlassung in Deutschland schicken. Die lautet:
Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Der Antrag sollte neben der genauen Adresse des Hauses auch den Namen des Mieters oder Eigentümers sowie eine grobe Beschreibung der Hausfassade (Farbe, Material, Dachform) enthalten.
Per E-Mail
Man kann den Antrag seit April 2009 auch per E-Mail an die Adresse streetview-deutschland@google.com schicken. Besonders sinnvoll ist dieser Weg aber nicht, da man als Antwort lediglich die Aufforderung erhält, die am Dienstag ins Netz gestellten Online-Formulare zu verwenden.
Per Online-Formular
Auf der Webseite www.google.com/streetview kann man einen Online-Antrag ausfüllen. Dabei sind die Anschrift zu nennen, das Haus auf einer Google-Maps-Karte zu markieren und ergänzende Angaben zu machen. Google sendet daraufhin einen Bestätigungscode an die angegebene Adresse, den man wiederum online eingeben muss, um seine Identität zu verifizieren.
Dieses Tool lädt allerdings geradezu zu Missbrauch ein. Nicht nur, weil man damit natürlich beliebig viele Anträge auch für Fremde stellen kann. Sondern auch, weil Google ausdrücklich nicht nur die Adresse des jeweiligen Gebäudes für die Zusendung des Codes akzeptiert. Man kann den Code auch an eine andere Adresse senden lassen. Scherzbolde könnten Google auf diese Weise zu einem dramatischen Anstieg der Portokosten verhelfen. Dass sich das allerdings spürbar auf den Jahresgewinn des Konzerns auswirkt, ist zu bezweifeln.
Zum Start war die Seite am Dienstag zeitweise nicht zu erreichen.
Per Google Street View
Ja, so absurd das klingen mag, auch das geht. Wer sich unsicher ist, dem rät Google, die Einführung des neuen Dienstes abzuwarten und sich dann anzuschauen, wie das eigene Haus dort aussieht. Wer dann sein Haus unkenntlich machen will, kann direkt in Street View über den Link "Ein Problem melden" eine entsprechende Nachricht an Google schicken.
Diese Fristen hat Google festgelegt
Bereits seit April 2009 nimmt Google Widersprüche per Mail oder Post entgegen. Einwohnern der 20 Städte, die Google zuerst via Street View ins Netz stellt, hat das Unternehmen ein Frist bis zum 15. September 2010, 23:59 Uhr, gesetzt. Alle Widersprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt bei Google eingegangen sind, werden bearbeitet, bevor Street View Deutschland online geht.
Widersprüche, die nach dieser Frist eingehen, werden erst nach der Einführung von Street View in das Angebot eingearbeitet. Häuser, die auf diese Weise nachgemeldet werden, sind also vorerst noch online zu sehen.
Das sind die 20 Städte, die zum Start in Street View Deutschland auftauchen:
Wer in einem hier nicht aufgeführten Ort lebt, kann ebenfalls Google Online-Widerspruchsverfahren nutzen, um sicherzustellen, dass sein Haus unkenntlich gemacht wird, sollte die jeweilige Ortschaft zu einem späteren Zeitpunkt in Street View eingebettet werden.
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