Von Frank Patalong
In Berlin stellte "Respect Copyrights" eine Initiative vor, um diese Form des unlizenzierten Mediengenusses "nach dem Vorbild anderer europäischer Länder zu bekämpfen": Internetnutzer sollen beim ersten Mal auf ihre Urheberrechtsverletzung hingewiesen werden. Zugleich sollen ihnen legale Online-Angebote als Alternative aufgezeigt werden. Im Wiederholungsfall sollen sie einen Warnhinweis mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen erhalten. Bei abermaligem Verstoß soll nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden.
Als Strafe ist zunächst die Sperrung des Zugangs zu einzelnen illegalen Seiten denkbar oder die vorübergehende Drosselung der Bandbreite des Internetzugangs, um die weitere Nutzung illegaler Angebote zu erschweren. Zudem müssen Urheberrechtsverletzer mit weiteren zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auf welcher Rechtsbasis das alles geschehen soll, dürfte im Einzelfall für einige Diskussionen sorgen. Denn natürlich erfordert es, dass abgegriffen und erfasst wird, wer da welche Seite zu welchem Zweck aufruft und was er von dort im Stream oder Download bezieht - anders, als den Provider hier zum Hilfspolizisten zu machen, ist das kaum denkbar. Das Problem ist nur, dass dem die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.
Auch was er im Rahmen der stark umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfasst, gibt er nur dann weiter, wenn eine Strafanzeige vorliegt - Lobbygruppen oder Firmen haben kein direktes Einsichtsrecht in die Daten. Selbst wenn, erfahren sie dort nur, welcher Teilnehmer zu einem gegebenen Zeitpunkt mit welcher IP-Adresse im Netz unterwegs war - nicht aber, welche Web-Seiten er besuchte.
Politisch gescheitert, aber nicht vergessen: Hadopi durch die Hintertür
Natürlich orientiert sich die Strategie der Initiative an der sogenannten Three-Strikes-Regel respektive dem französischen Hadopi-Gesetz. Mit dieser französischen Spielart einer Internetsperre liebäugelten längere Zeit so einige Regierungen und auch Teile der EU-Kommission. Die unterstützt solche Modelle inzwischen allerdings nicht mehr und spricht sich dagegen aus. Auch in Deutschland gilt die digitale Sippenhaft, DSL-Anschlüsse zu kappen, wenn auch nur einer von mehreren Nutzern sündigt, als politisch nicht durchsetzbar.
Respect Copyright weiß das alles und setzt - das Vorbild Ursula von der Leyen mit ihren rechtlich bedenklichen Provider-Verträgen über Internet-Sperrlisten lässt grüßen - auf freiwillige Zusammenarbeit. "Wir hätten uns durchaus mehr Unterstützung aus der Politik gewünscht, jedoch ist unser Modell, das wir zusammen mit Verbänden der Kreativwirtschaft für Deutschland entwickelt haben, auch ohne eine Gesetzesänderung umsetzbar", glaubt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU.
Die Internet-Serviceprovider wären nach dem von der GVU befürworteten Modell nicht dazu angehalten, auf eigene Rechnung das Internet nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Klar, aber sie müssten den Datendurchsatz, den ihre Kunden verursachen, beobachten - man könnte auch sagen: überwachen. Das wäre kein Novum: Einige Serviceprovider versuchten in der Vergangenheit, allzu fleißige Downloader durch Drosselung der DSL-Geschwindigkeit zu frustrieren - Download-Kunden sind teuer, weil sie ihre Leitungen wirklich ausnutzen. Doch so lange die Provider hier nicht zwischen illegalen Nutzungen, die möglicherweise gegen ihre AGB verstoßen, und legalen unterscheiden können, setzen sie sich einem Klagerisiko durch ihre Kunden aus. Gerade in Hinblick auf die Filehoster ist der Nachweis illegalen Tuns aber kaum zu leisten. Zudem könnten Kunden davon ausgehen, dass sie ihren Provider als DSL-Dienstleister und nicht als Denunzianten bezahlten.
Die Herausforderung, heißt es in einer Presseerklärung von Respect Copyright, liege also darin, "eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen". Im Klartext: Es gibt sie noch nicht, die Lobby sucht bisher nur die öffentliche Diskussion darüber. Nach dem Widerstand der Provider gegen Vorratsdatenspeichung und die umstrittenen Sperrlisten ist kaum zu erwarten, dass diese mit Begeisterung daran gehen werden, ihre DSL-Kunden mit Drosselungen und Mahnungen zu frustrieren.
Abklemmen vom Netz, wie das Hadopi-Gesetz das vorsieht, können sie sie so oder so nicht. Das weiß auch Respect Copyrights: "Sie (die Netz-Trennung, Anm. d. Red.) sollte stets einer staatlichen und im Rechtswege überprüfbaren Entscheidung vorbehalten bleiben und kommt allenfalls nur in Extremfällen in Betracht", heißt es dazu in der Respect-Copyright-Erklärung.
Das klingt nach Einsicht und Milde, ist aber vor allem eines: Geltende Rechtslage.
mit Informationen von ddp
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