Von Konrad Lischka
Mitglieder können bei Facebook ihre iPhone- und E-Mail-Adressbücher hochladen, um mögliche Kontakte zu finden. Facebook speichert die personenbezogenen Informationen über Dritte aus diesen Adressbüchern, nämlich die E-Mail-Adresse und den Namen.
Dazu steht in den Facebook-Datenschutzbedingungen:
"Kontaktdaten von Nichtnutzern. Wenn uns ein Nutzer deine E-Mail-Adresse bekannt gibt, du kein Facebook-Nutzer bist und deine Adresse gelöscht werden soll, kannst du dies auf dieser Hilfeseite tun. Ein entsprechendes Ersuchen kann jedoch nur für Adressen gestellt werden, die uns zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegen und nicht für Adressen, die uns Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen."
Mit anderen Worten: Man kann Facebook nicht verbieten, eine bestimmte Adresse für immer aus der Kontaktdatenbank herauszuhalten. Wer seine E-Mail-Kontakte bei Facebook abgleicht, kann beim Hochladen von Adressbüchern die Langzeitspeicherung nicht deaktivieren. Die Kontakte können nur nachträglich aus der Datenbank gelöscht werden (und zwar hier).
In Deutschland ist dieser Dienst nach Expertenmeinung nicht zulässig. Als Facebook-Nutzer darf man nicht einfach so die Adressen seiner Freunde hochladen. Jurist Taeger: "Nutzer, die da ihre privaten Adressbücher hochladen, bräuchten dafür die Zustimmung aller Personen, deren Adressen sie gespeichert haben, sonst verstößt das gegen Datenschutzrecht." Das sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.
Facebook kann hier aber die Verantwortung nicht einfach auf die Mitglieder abwälzen. Schließlich bietet das Unternehmen keine Option zum Adressabgleich ohne Speicherung. Facebook bietet nur eine Möglichkeit, nämlich die datenschutzrechtlich unzulässige. Deshalb könnte Facebook für Verstöße gegen das Datenschutzrecht durch Nutzer auch als Mitstörer haftbar gemacht werden.
Auf die Fragen von SPIEGEL ONLINE, wie Facebook sicherstelle, dass alle Personen, deren E-Mail-Adressen und Namen auf diese Art hochgeladen werden, dieser Art der Nutzung zugestimmt haben, antwortet das Unternehmen nicht. Facebook gibt eine allgemeine Erklärung: "Solche Verfahren, die es Menschen ermöglichen, ihre Kontaktlisten, die sie über lange Zeit hinweg aufgebaut haben, in allen Diensten zu nutzen, ist im Telekommunikationssektor üblich. Diese Listen werden als Teil des Nutzeraccounts gespeichert." Die Datenschutzerklärung sage sehr deutlich, wie diese Daten genutzt werden.
Diese Antwort von Facebook ist bezeichnend für die Reaktion des Unternehmens: Man betont die Transparenz und Einbeziehung der Nutzer in die Formulierung der Regeln. Das ist richtig und vorbildlich, allerdings erklärt es nicht, warum viele Standardeinstellungen ausgerechnet den datenschutzrechtlich bedenklichsten Weg vorschreiben. Abgesehen davon: Auch wenn Facebook transparent macht, dass man die einmal hochgeladenen Adressbücher speichert - das ändert nichts daran, dass das kaum zulässig ist.
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