Von Thomas Darnstädt
Das meiste, was man sich wünscht, geht in Erfüllung. Nur immer anders, als man gedacht hat. "Stell dir vor, es ist Krieg - und keiner geht hin", war die schwärmerische Parole der Friedensbewegung. Nun ist es so gekommen - aber ganz anders. Der Krieg im Cyberspace findet ohne Krieger statt. Auf dem Schlachtfeld muss niemand mehr sterben. Kleine Würmer mit digitalem Innenleben und putzigen Namen wie Stuxnet erledigen ihr grausames Handwerk im Feindesgebiet. "Olympic Games", so enthüllte jetzt die "New York Times", habe der Präsident der Vereinigten Staaten den Virus-Angriff auf die iranische Urananreicherungsanlage in Natans genannt, intern natürlich. Digitale Kriege machen keinen Lärm, sie brauchen keine martialischen Schlachtrufe. Völker der Welt kämpfen um den längsten Wurm. Die wollen doch nur spielen.
Doch es sind gefährliche Spiele. Denn ein einmal entfesselter Cyberwar kann ebenso viele Menschenleben kosten wie ein Krieg mit Waffen. Die Verheerungen, die durch lahmgelegte Informationssysteme, fehlgesteuerte technische Großanlagen, elektronisch irregeleitete, abgestürzte oder entgleiste Massen-Verkehrsmittel entstehen können, sind weit schlimmer, als die eines von Terroristen mit Sprengbomben geführten asymmetrischen Krieges. Das Schlimmste aber: Anders als für den guten alten Krieg gibt es für Cyber-Angriffe keine anerkannten Regeln.
Im Völkerrecht ist klar bestimmt, wann man einen bewaffneten Konflikt beginnen darf (eigentlich nie!), in welcher Weise sich ein angegriffener Staat verteidigen darf, wie im Krieg Unbeteiligte zu schützen sind, wie Kriegsverbrecher zu bestrafen und vor allem: wie Kriege zu beenden sind. In jahrhundertelanger Kleinarbeit ist es gelungen, den Krieg, das Monster, einzuhegen. Die Charta der Vereinten Nationen gibt allein dem Sicherheitsrat das Recht, Gewalt gegen Staaten zu erlauben, wenn es gar nicht anders geht. So kann er - wenn auch oft vergeblich - versuchen, mit militärischen Mitteln den Frieden zu erzwingen. Die Genfer Konventionen, das sogenannte humanitäre Kriegsvölkerrecht, sind ein mühsam errungener Kompromiss zwischen den Interessen der Militärs, ihre Schlacht mit allen Mitteln zu gewinnen, und den Rechten der Menschen, die hilflose Objekte von kriegerischer Gewalt, Panzern, Bomben und Raketen sind.
Wer hält die Anreifer auf, die mit Würmern statt mit Raketen werfen?
Wer hilft den unschuldigen Opfern der künftigen Cyber-Attacken? Wer verhindert, dass Hacker-Kriege eskalieren, bis auf der ganzen Welt das Licht ausgeht? Ist der Sicherheitsrat überhaupt zuständig, gegen Kriegsherren einzuschreiten, die mit Würmern statt mit Raketen um sich werfen? Auf der Suche nach einem neuen Kriegsrecht im Cyberwar sitzen die Experten weltweit zusammen - auf Wunsch der Kriegsherren von morgen. Die Nato, die sich schon lange darauf vorbereitet, was in der Sprache der Militärs "Computernetzwerkoperationen" (CNO) heißt, hat in Estlands Hauptstadt Talinn Völkerrechtler aus allen Ländern in einem alten Backsteingemäuer versammelt, das aussieht wie eine besonders hübsche Kaserne. Dort, im Cooperative Cyber Defence Center, arbeiten sie hart an einem "Manual of International Law applicable to Cyber Warfare". Es wird der Versuch, die Regeln das herkömmlichen Kriegs-Völkerrechts passend für das Schlachtfeld zu machen, das der Nato-Partner USA mittlerweile als den nach Land, Wasser, Luft und Weltraum "fünften Operationsraum" bezeichnet: den Cyberspace.
Die Estnische Hauptstadt ist nicht zufällig Treffpunkt der neuen Kriegs-Juristen: Estland verzeichnete 2007 als erster Staat der Welt eine CNA (Computernetzwerkattacke) auf Computersysteme von Regierung, Parlament und Tageszeitungen. Der DDos-Angriff ging wahrscheinlich von Russland aus, genau weiß man das bis heute nicht. Die CNA auf Estland macht den Experten vor Ort im Backsteinhaus dramatisch deutlich, wo das Problem liegt: In der Welt der CNOs sind oft schon die einfachsten Fragen nicht zu beantworten. Das sind die Fragen mit dem großen W.:
Alles ist unklar, wie soll man da Recht herstellen? Die Spur einer Rakete, von wo auch immer sie kommt, lässt sich zurückverfolgen. Aber wo kommt ein Ding wie Stuxnet her? Und was macht es, hat es gemacht, wird es machen? Eine Rakete, schlägt sie in Estlands Hauptstadt ein, ist ohne Frage ein "bewaffneter Angriff", eine Rakete in der Urananreichungsanlage in Nazan auch. Aber ein Wurm?
Es geht um die Frage, wann eine Computerattacke ein bewaffneter Angriff ist
Wann ist eine Computerattacke ein "bewaffneter Angriff"? Dies ist die Kernfrage, um die es in Tallin geht, und nicht nur dort. Von der Antwort hängt ab, was als nächstes passieren muss. Darum ist beispielsweise die Antwort für die Nato wichtig. Ein "bewaffneter Angriff" ist nach dem Kriegsrecht des Nato-Vertrags die Voraussetzung für den "Bündnisfall" - dem Beistand für den angegriffenen Partner. Zum ersten und zum bisher letzten Mal beschloss die Nato den Bündnisfall, als am 11. September 2001 al-Qaida mit gekaperten Flugzeugen in die Twin Towers und ins Pentagon raste. Ein "bewaffneter Angriff" ist zugleich die Voraussetzung für die wichtigste Ausnahme der Uno-Charta vom Gewaltverbot: Ein Staat, der mit Waffen angegriffen wird, darf sich gewaltsam wehren, das Selbstverteidigungsrecht der Völker ist in aller Munde, seit Israel befürchten muss, von Iran mit Atombomben angegriffen zu werden.
Kann man einen Wurm als Waffe bezeichnen? Nato-nahe Völkerrechtler sagen: ja. Katharina Ziolkowski, Rechtslehrerin an der Nato-School in Oberammergau, begründet das mit einer "wirkungsorientierten Sichtweise": Eine CNA könne dieselbe Wirkung haben wie eine "letale Waffe". Computer können töten - etwa, wenn sie einen Staudamm zum Brechen, ein Atomkraftwerk zur Kernschmelze bringen. Und der Fall Estland zeige ja ganz gut, dass sich digital ein Staatswesen ebenso unter Druck bringen lasse wie durch einen bewaffneten Angriff herkömmlicher Art. Ähnlich sieht es der Frankfurter Völkerrechts-Professor Michael Bothe: Zumindest das digitale Eindringen in militärische Infrastrukturen könne durchaus mit einem "bewaffneten Angriff" gleichgesetzt werden. Bothes Göttinger Kollege Kai Ambos ist da vorsichtiger: Als "Waffe" könne man nicht einfach jedes Ding betrachten, das schweren Schaden anrichtet. Das Völkerrecht habe stets auch im Blick gehabt, ob das kriegerische Gerät als solches "gefährlich" ist. Bei Chips sei das zumindest unklar.
Das Kriegsrecht kann zum Brandbeschleuniger werden
Unklarheiten aber kann sich das Völkerrecht an dieser heiklen Stelle nicht leisten. Denn die Entscheidung über solche Details kann weitreichende Folgen haben. Wer, wie wohl die Nato, schnell eine bewaffnete Computer-Attacke annimmt, öffnet rechtlich auch schnell das Tor für eine gewalttätige Antwort: den Bündnisfall, die Situation der Selbstverteidigung - und damit eine unter Umständen mörderische Eskalation eines Krieges. Denn was macht der Angreifer im Cyberspace, wenn der Angegriffene und seine Verbündeten von ihrem Recht zur Gegenwehr in ganz konventioneller Weise Gebrauch machen? Mit Bomben und Raketen etwa, mit einem Einmarsch ins Reich des bösen Wurmes wie einst nach Afghanistan? So kann das Kriegsrecht, erfunden zur Friedenssicherung, zum Brandbeschleuniger werden.
Oder soll es nur erlaubt sein, auf CNAs mit CND zu antworten, mit "Computernetz-Defense"? Darf ein Cyberkrieg nur im Cyberspace stattfinden? Auch darüber streiten die Juristen. Präsident Obama jedenfalls hat die Rechtsfrage schon mal in seinem Sinn entschieden. Wer es unternimmt, die Vereinigten Staaten per CNA anzugreifen, so das Pentagon, müsse mit einer sehr konventionellen Antwort rechnen:
"Raketen im Schornstein."
Es geht um viel im Kriegsrecht der Zukunft. Die Juristen müssen sich beeilen.
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