Auckland - Ein Berufungsgericht in Auckland kassierte am Freitag ein Urteil aus untergeordneter Instanz, das die US-Bundespolizei FBI verpflichtet hatte, umfangreiche Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Dotcom herauszugeben. Dagegen hatte das FBI Widerspruch eingelegt.
Die Anwälte des 39-Jährigen hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie erwägen nun, in der Sache das Oberste Gericht Neuseelands anzurufen.
Dotcom, in Deutschland auch unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz bekannt, wird vorgeworfen, mit seinem Internetportal Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen ermöglicht und auch selbst begangen zu haben. Die US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen. Seither bemühen sich die USA um die Auslieferung Dotcoms und dreier seiner Mitarbeiter, bislang aber ohne Erfolg.
Dotcom hat unterdessen von Neuseeland aus einen neuen Dienst namens Mega gestartet, der ähnliche Funktionen bietet wie Megaupload, dank einer Verschlüsselungstechnik aber nicht die gleichen Copyright-Probleme für die Betreiber mit sich bringen soll. Nach dem Start hatte der neue Dienst jedoch mit technischen Problemen zu kämpfen.
cis/dpa
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