YouTube-Streit: Gema und Google gehen in Berufung
Sie wollen ein klareres Urteil: Google und Gema streiten weiter vor Gericht, ob und wie Clips auf YouTube geprüft werden müssen. Die gerade erst wieder aufgenommenen Verhandlungen über Musikrechte könnten erneut für Monate ins Stocken geraten.
Hamburg - Der Streit zwischen der Gema und Googles Videoplattform YouTube geht in die nächste Runde. Gema und Google haben am Montag Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt, wonach YouTube von Nutzern hochgeladene Videos sperren muss, wenn es Hinweise auf Urheberrechtsverletzungen gibt. Das Urteil geht der Gema "noch nicht weit genug". Google möchte hingegen keine Wortfilter einsetzen.
Das Landgericht Hamburg hatte im April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen. Allerdings verpflichtete der Hamburger Richter YouTube nicht dazu, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Dies wertete YouTube als wichtigen Erfolg.
Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren. Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen.
Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, war erwartet worden, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann. Während des laufenden Verfahrens waren die Verhandlungen um die Höhe der Vergütung zuletzt ausgesetzt worden - dies könnte nun erneut drohen.
Verhandlungen gescheitert
Erst nach dem Urteil hatten YouTube und die Gema erneut verhandelt. Laut Gema konnte jedoch in den Gesprächen absehbar "keine Einigung erzielt werden". Das sei einer der Gründe, warum sie jetzt Berufung eingelegt habe. Die Gegenseite sieht das anders: "Dass wir uns nicht einigen konnten, hat nichts mit dem Rechtsstreit zu tun", sagte YouTube-Sprecherin Mounira Latrache. Sie sei weiterhin optimistisch, dass eine Lösung gefunden werden könne.
"Wir wollen uns verständigen", sagte ebenso der Syndikus der Gema, Alexander Wolf. "Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben." Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Die Gema warf YouTube mangelnde Transparenz vor. YouTube sei nicht bereit, potentielle Verhandlungsergebnisse offen zu legen. Das bestritt Latrache. Eine mögliche Einigung solle veröffentlicht werden, "ob wir da alles im Detail wiedergeben, sei dahingestellt".
ore/dapd/dpa
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- Montag, 21.05.2012 – 15:20 Uhr
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- Gema-Streit: Was das YouTube-Urteil bedeutet (20.04.2012)
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