Von Sven Becker
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Wer in der Europäischen Union ein Handy oder einen Computer kauft, hat zwei Jahre lang einen Anspruch auf Gewährleistung. So sieht es eine im Jahr 2005 verabschiedete EU-Richtlinie vor. Der US-Konzern Apple verwirrt seine Kunden dagegen auf der eigenen Website mit irreführenden Angaben.
Das Unternehmen spricht dort von einer "einjährigen Apple Herstellergarantie" und bietet gegen zusätzliche Kosten eine Verlängerung auf zwei oder drei Jahre an. Verklausuliert heißt es zudem noch, die Kunden hätten "zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union". Bei vielen Kunden dürfte der Eindruck zurück bleiben, dass sie nach einem Jahr keine Ansprüche mehr haben.
Die EU-Kommissarin Viviane Reding will die Taktik des US-Konzerns jetzt nicht mehr länger hinnehmen. "Es geht nicht, dass Apple bestehendes EU-Recht zum Nachteil des Verbrauchers auslegt", erklärte sie am Donnerstag in Berlin. Der Konzern ziehe Geld aus der Tasche der Verbraucher für Ansprüche, die eigentlich kostenlos seien. Am kommenden Montag will Reding die EU-Verbraucherschutzminister bei einem Treffen in Brüssel auf Maßnahmen gegen Apple einschwören.
Eine Übersicht der Kommission zu allen 27 Mitgliedstaaten zeigt, wie Apple seine Kunden europaweit hinters Licht führt. In mindestens 21 Ländern informiert der Konzern nach Ansicht der Kommission seine Kunden nicht richtig über die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Die EU-Kommission selbst kann keine Sanktionen gegen Apple verhängen, sondern ist auf den Willen der Mitgliedsländer angewiesen. In den kommenden Monaten will Kommissarin Reding deswegen die Kooperation zwischen den Regierungen verstärken. Ihre Möglichkeiten sind allerdings begrenzt. So will Reding das Europäische Verbraucherschutznetz fördern, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie "Orientierungshilfen" bieten und "Workshops" durchführen. Ob Apple sich davon abschrecken lässt, wird sich zeigen.
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