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GEZ-Haushaltsabgabe Schnüffeln bleibt ihr Auftrag

Altes GEZ-Formular: Haushaltspauschale für alleZur Großansicht
DPA

Altes GEZ-Formular: Haushaltspauschale für alle

Hosen runter für die Gebührenbehörde: Sobald die Haushaltsabgabe da ist, müssen Gebührenzahler ihren Lebenssachverhalt erklären - potentielle Zahler sind empört. Was genau der Passus bedeutet, wissen selbst die Verantwortlichen nicht.

Hamburg - Die Rundfunkgebühren werden reformiert, ein neuer Staatsvertrag wird dazu gerade beschlossen: Künftig sollen Vermieter Auskunft über ihre Mieter geben, Hartz-IV-Empfänger müssen sich weiterhin durch das Einreichen aller Bescheide vor der Behörde nackt machen - und wer umziehen will, zum Beispiel mit dem Partner in eine gemeinsame Wohnung, muss seinen "Lebenssachverhalt" begründen.

Das klingt nach Kontrollwahn, nach riesigem Datenspeicher und Zentralregister. Die GEZ als alles wissende Superbehörde? Die Blogosphäre ist empört über die angeblichen Neuerungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Kein Grund zur Aufregung, sagt Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks (SWR). Sein Sender ist für die neue Fassung des Staatsvertrags zuständig, in dem die Umstellung der Rundfunkgebühr geregelt ist.

"Die Rechtsprechung erkennt seit langem an, dass nur die Darlegung eines individuellen Lebenssachverhalts einen Abmeldegrund erfüllt." Soll heißen, nur wer plausibel erklärt, warum er sich abmelden möchte, wird auch wirklich von der Gebührenliste gestrichen. Ohne Begründung, keine Abmeldung - da könnte sich sonst jeder abmelden. Das war vor der Einführung der Haushaltspauschale so und soll auch danach so bleiben.

Begründungen privatester Natur

Datenschützer sind trotzdem skeptisch: "Was wir nicht wollen, sind ausschweifende Begründungen, die privatester Natur sind", sagt Dagmar Hartge. Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg hat über die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag mitdiskutiert, bevor sie von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedet wurden. Im Moment liegen sie den Landesparlamenten zur Ratifizierung vor, sechs Bundesländer haben bereits unterzeichnet.

Die Bedenken der Datenschützerin sind geblieben. Warum jemand eine Wohnung verlasse, dürfe die GEZ zum Beispiel gar nicht interessieren, sondern eher, wer danach einzieht und zahlt. "Die haben eigentlich nur ein Recht zu wissen, wenn nicht ich, wer dann." Wer wohin zieht, sei außerdem bereits durch die Meldedaten ersichtlich. Die Pflicht, sich am neuen Wohnort anzumelden, besteht schließlich für jeden.

Was im Fall der Abmeldung die Begründung des Lebenssachverhalts nun konkret bedeutet, ist noch nicht klar - eine genauere Erklärung bleibt der Rundfunkänderungsstaatsvertrag schuldig, die GEZ verweist bei Nachfragen an den SWR.

Jeder Haushalt, jede Firma

Von der Umstellung der Rundfunkgebühren verspricht sich die Politik eigentlich weniger Bürokratie und weniger Kontrolle. Ab 2013 muss nicht mehr für "vorgehaltene" Fernsehgeräte und Radios bezahlt werden, sondern pro Haushalt. Dass heißt, die GEZ greift jedem in die Tasche, auch wenn er gar kein Empfangsgerät besitzt. Die GEZ-Fahnder, die nach womöglich nicht ordnungsgemäß gemeldeten Geräten schnüffeln, gehören dann der Vergangenheit an. Auch Firmen sollen dann ausnahmslos zahlen, zurzeit wird davon ausgegangen, dass mehr als die Hälfte sich vor den Gebühren drückt.

Wer nun insgeheim gehofft hat, die mehr als 1000 Mitarbeiter der GEZ würden die Schnüffelei einstellen, irrt: Auch weiterhin werden die Angestellten der Verwaltungsgemeinschaft forschen, bis hin zur Vermieterbefragung. Dass eines der zehn Bundesländer, die noch nicht abgestimmt haben, die Änderung durch Nichtunterzeichnen kippt, hält Datenschützerin Hartge für unwahrscheinlich. Eher werde später noch nachgebessert. "Die denken, für die Änderungen gibt es sowieso jedes Jahr wieder eine Novellierung."

Zunächst stellt die GEZ 400 Mitarbeiter mehr ein. Die Haushaltspauschale wird ein Mammutunterfangen.

isb

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