Google Street View: Widerspruchsfrist läuft ab

Wer bereits vorab verhindern will, dass sein Haus je bei Google Street View gezeigt wird, kann nur noch diese Woche Widerspruch einlegen: Die zwischen Google und deutschen Datenschützern vereinbarte Widerspruchsfrist läuft Freitag ab.

Googles Straßenfotodienst Street View: In Deutschland heftig umstrittenZur Großansicht
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Googles Straßenfotodienst Street View: In Deutschland heftig umstritten

Hamburg - Nur noch diese Woche können Bürger vorab gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen. Die Frist laufe für etliche große Städte am Freitag (15. Oktober) ab, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Montag mit.

Die Frist war zwischen Google und Caspar vereinbart worden. Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Gebäuden oder Grundstücken ins Internet stellt. Konkrete Zahlen, wie viele Bürger bereits Vorabwiderspruch eingelegt haben, liegen Caspar noch nicht vor. Nach Informationen des SPIEGEL waren die aber schon vor einem Monat massiv: Quellen aus Kreisen des Unternehmens sprachen schon Mitte September von mehreren Hunderttausend Street-View-Verweigerern.

Da Google vorerst plant, den Dienst für die 20 größten Städte Deutschlands zu starten, gilt die Frist nur für Gebäude und Grundstücke. Zu den 20 Städten gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Natürlich steht es laut Caspar auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt ihren Widerspruch einzulegen. "Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte.

Der Widerspruch kann sowohl postalisch als auch online eingelegt werden: Google stellt dafür ein entsprechendes Web-Formular zur Verfügung. Die Frist endet am Freitag nur für Bewohner der 20 größten Städte in Deutschland, Bürger in anderen Regionen können den Vorabwiderspruch weiterhin nutzen.

pat/dapd

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  • Montag, 11.10.2010 – 14:35 Uhr
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Street View - So funktioniert der Widerspruch
Auf der Googles Widerspruchs-Website kann man einen Online-Antrag ausfüllen. Dabei sind die Anschrift zu nennen, das Haus auf einer Google-Maps-Karte zu markieren und ergänzende Angaben zu machen. Google sendet daraufhin einen Bestätigungscode an die angegebene Adresse, den man wiederum online eingeben muss, um seine Identität zu verifizieren.

Dieses Tool lädt allerdings geradezu zu Missbrauch ein. Nicht nur, weil man damit natürlich beliebig viele Anträge auch für Fremde stellen kann. Sondern auch, weil Google ausdrücklich nicht nur die Adresse des jeweiligen Gebäudes für die Zusendung des Codes akzeptiert. Man kann den Code auch an eine andere Adresse senden lassen. Scherzbolde könnten Google auf diese Weise zu einem dramatischen Anstieg der Portokosten verhelfen. Dass sich das allerdings spürbar auf den Jahresgewinn des Konzerns auswirkt, ist zu bezweifeln.

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DPA

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