Hamburg - Nur noch diese Woche können Bürger vorab gegen die Abbildung ihrer Gebäude und Grundstücke durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einlegen. Die Frist laufe für etliche große Städte am Freitag (15. Oktober) ab, teilte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Montag mit.
Die Frist war zwischen Google und Caspar vereinbart worden. Mit der Einlegung des Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter als auch Eigentümer verhindern, dass Google Bildaufnahmen von ihren Gebäuden oder Grundstücken ins Internet stellt. Konkrete Zahlen, wie viele Bürger bereits Vorabwiderspruch eingelegt haben, liegen Caspar noch nicht vor. Nach Informationen des SPIEGEL waren die aber schon vor einem Monat massiv: Quellen aus Kreisen des Unternehmens sprachen schon Mitte September von mehreren Hunderttausend Street-View-Verweigerern.
Da Google vorerst plant, den Dienst für die 20 größten Städte Deutschlands zu starten, gilt die Frist nur für Gebäude und Grundstücke. Zu den 20 Städten gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Natürlich steht es laut Caspar auch Bewohnern außerhalb dieser Städte offen, bereits jetzt ihren Widerspruch einzulegen. "Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte.
Der Widerspruch kann sowohl postalisch als auch online eingelegt werden: Google stellt dafür ein entsprechendes Web-Formular zur Verfügung. Die Frist endet am Freitag nur für Bewohner der 20 größten Städte in Deutschland, Bürger in anderen Regionen können den Vorabwiderspruch weiterhin nutzen.
pat/dapd
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