Berlin/München - Deutsche Mobilfunkanbieter weisen Vorwürfe von Datenschützern zurück, sie würden Verbindungsdaten unrechtmäßig zu lange und in zu großem Umfang speichern. "Der Vorwurf ist unsererseits nicht nachvollziehbar", betonte eine Sprecherin der Deutschen Telekom am Mittwoch auf Anfrage. Die Speicherpraxis sei nach Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten gestaltet. Auch von E-Plus hieß es: "Eine auch nur 'begrenzte' Vorratsdatenspeicherung im Sinne der durch das Bundesverfassungsgericht untersagten Praxis findet nicht statt."
Die Mobilfunkanbieter berufen sich darauf, dass die Daten nur zweckgebunden, etwa für technische Erfordernisse oder die Abrechnung, gespeichert würden - wie dies vom Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaubt sei. Umfang und Art der zu speichernden Daten legen die Paragrafen 96 und 97 des TKG fest. Demnach dürfen nur "zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten" für "bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden".
Die "Berliner Zeitung" und die "Frankfurter Rundschau" berichteten am Mittwoch unter Berufung auf eine Aufstellung der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, große Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speicherten mindestens einen, maximal sechs Monate lang, welcher Mobilfunkkunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat. Datenschützer kritisierten, die Unternehmen verstießen damit gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung.
mak/dpa
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