Offener Brief: Länderkammer soll Leistungsschutzrecht verschleppen
Mit einem offenen Brief fordern Netzprominente, Juristen und auch ein Google-Lobbyist den Bundesrat auf, das umstrittene Leistungsschutzrecht zu stoppen. Am Freitag entscheiden die Ländervertreter, ob sie sich überhaupt einmischen wollen.
Hamburg - Der Bundesrat soll sich am Freitag mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht befassen. Aufgeführt als Top 16, Drucksache 162/13, steht der Punkt auf der Tagesordnung. Mit einem offenen Brief wenden sich nun Gegner des Gesetzes an die Ministerpräsidenten der Länder. Sie fordern den Stopp des Leistungsschutzrechts.
Zu den Unterzeichnern gehört neben Netzprominenz auch Axel Wallrabenstein, Lobbyist unter anderem im Auftrag von Google, "Freitag"-Herausgeber und SPIEGEL-Miteigentümer Jakob Augstein, mehrere Fachleute für Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie der Juso-Vorsitzende Sascha Vogt. Initiiert wurde das Schreiben von dem Netzaktivisten Alvar Freude und dem SPD-Netzpolitiker Henning Tillmann.
Sie warnen davor, dass nicht klar sei, was und wer von dem Gesetz überhaupt betroffen sei. Bei den womöglich nötig werdenden Lizenzverhandlungen mit Presseverlagen, die Suchmaschinen und ähnliche Dienste führen müssten, seien große Anbieter im Vorteil. Außerdem führt der offene Brief (PDF-Datei) erneut die Bedenken des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht an.
Zuvor hatte bereits der Deutsche Journalisten Verband (DJV) die Ministerpräsidenten aufgefordert, das Leistungsschutzrecht über den Bundesrat zu kippen. Kritisiert wird unter anderem, dass in dem Gesetz keine Verwertungsgesellschaft vorgesehen ist. Freie Journalisten würden es somit schwer haben, die ihnen zustehenden Beteiligung an den Erlösen des Leistungsschutzrechts einzufordern.
Länderkammer muss nicht zustimmen
Das umstrittene Gesetz hatte der Bundestag am 1. März beschlossen - mit einer Änderung in letzter Minute. In einer Erläuterung (PDF-Datei) des Bundesrats heißt es dazu: "Einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte sollen nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sein, so dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse, ohne gegen die Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen, kurz bezeichnen können."
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Die Ländervertreter können aber Bedenken anmelden und den Vermittlungsausschuss anrufen. In dem treffen Vertreter von Bundesrat und Bundestag aufeinander. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Bundestag kann dann, je nach Deutlichkeit des Einspruchs, mit einer absoluten oder einer Zweidrittelmehrheit das Gesetz dennoch beschließen.
Die Netzaktivisten und Gegner des Gesetzes hoffen wohl darauf, dass durch die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses erst einmal Zeit verstreicht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, könnten sich dann schon die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag geändert haben.
ore
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