Offener Brief: Länderkammer soll Leistungsschutzrecht verschleppen

Mit einem offenen Brief fordern Netzprominente, Juristen und auch ein Google-Lobbyist den Bundesrat auf, das umstrittene Leistungsschutzrecht zu stoppen. Am Freitag entscheiden die Ländervertreter, ob sie sich überhaupt einmischen wollen.

Bundesrat in Berlin (Archivbild): Schnappt sich die Länderkammer das Leistungsschutzrecht? Zur Großansicht
REUTERS

Bundesrat in Berlin (Archivbild): Schnappt sich die Länderkammer das Leistungsschutzrecht?

Hamburg - Der Bundesrat soll sich am Freitag mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht befassen. Aufgeführt als Top 16, Drucksache 162/13, steht der Punkt auf der Tagesordnung. Mit einem offenen Brief wenden sich nun Gegner des Gesetzes an die Ministerpräsidenten der Länder. Sie fordern den Stopp des Leistungsschutzrechts.

Zu den Unterzeichnern gehört neben Netzprominenz auch Axel Wallrabenstein, Lobbyist unter anderem im Auftrag von Google, "Freitag"-Herausgeber und SPIEGEL-Miteigentümer Jakob Augstein, mehrere Fachleute für Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie der Juso-Vorsitzende Sascha Vogt. Initiiert wurde das Schreiben von dem Netzaktivisten Alvar Freude und dem SPD-Netzpolitiker Henning Tillmann.

Sie warnen davor, dass nicht klar sei, was und wer von dem Gesetz überhaupt betroffen sei. Bei den womöglich nötig werdenden Lizenzverhandlungen mit Presseverlagen, die Suchmaschinen und ähnliche Dienste führen müssten, seien große Anbieter im Vorteil. Außerdem führt der offene Brief (PDF-Datei) erneut die Bedenken des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht an.

Zuvor hatte bereits der Deutsche Journalisten Verband (DJV) die Ministerpräsidenten aufgefordert, das Leistungsschutzrecht über den Bundesrat zu kippen. Kritisiert wird unter anderem, dass in dem Gesetz keine Verwertungsgesellschaft vorgesehen ist. Freie Journalisten würden es somit schwer haben, die ihnen zustehenden Beteiligung an den Erlösen des Leistungsschutzrechts einzufordern.

Länderkammer muss nicht zustimmen

Das umstrittene Gesetz hatte der Bundestag am 1. März beschlossen - mit einer Änderung in letzter Minute. In einer Erläuterung (PDF-Datei) des Bundesrats heißt es dazu: "Einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte sollen nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sein, so dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse, ohne gegen die Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen, kurz bezeichnen können."

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Die Ländervertreter können aber Bedenken anmelden und den Vermittlungsausschuss anrufen. In dem treffen Vertreter von Bundesrat und Bundestag aufeinander. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Der Bundestag kann dann, je nach Deutlichkeit des Einspruchs, mit einer absoluten oder einer Zweidrittelmehrheit das Gesetz dennoch beschließen.

Die Netzaktivisten und Gegner des Gesetzes hoffen wohl darauf, dass durch die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses erst einmal Zeit verstreicht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, könnten sich dann schon die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag geändert haben.

Dem Autor auf Facebook folgen

ore

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks teilen

  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 1 Beitrag
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
1.
edelkastanie 20.03.2013
Zitat von sysopMit einem offenen Brief fordern Netzprominente, Juristen und auch ein Google-Lobbyist den Bundesrat auf, das umstrittene Leistungsschutzrecht zu stoppen. Am Samstag entscheiden die Ländervertreter, ob sie sich überhaupt einmischen wollen. Offener Brief: Länderkammer soll Leistungsschutzrecht verschleppen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/offener-brief-laenderkammer-soll-leistungsschutzrecht-verschleppen-a-889939.html) Bis es zu einer Entscheidung kommt, könnten sich dann schon die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag geändert haben.
Wenn es zu keiner Entscheidung gekommen sein sollte, wenn der neue Bundestag im Oktober zusammentritt, hätte sich das Gesetz so oder so erledigt, selbst wenn sich die Mehrheitsverhältnisse dann nicht geändert haben sollten. Nach dem Grundsatz der Diskontinuität befasst sich ein Bundestag nicht mit Gesetzesvorlagen, die in der vorausgegangenen Wahlperiode beschlossen wurden. Der neue Bundestag könnte einen Einspruch des Bundesrates also nicht mehr überstimmen.
Alle Kommentare öffnen
    Seite 1    
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Netzwelt
Twitter | RSS
alles aus der Rubrik Netzpolitik
RSS
alles zum Thema Leistungsschutzrecht
RSS

© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Mittwoch, 20.03.2013 – 12:42 Uhr
  • Drucken Versenden
  • Nutzungsrechte Feedback
  • Kommentieren | 1 Kommentar
Fotostrecke
Leere Seiten: Google ohne Verlage