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Online-Shops Parteien tappen in die Abmahnfalle

2. Teil: Wie Parteien reagieren - eigentlich klar, kein Handlungsbedarf?

Bis 2008 war die Rechtsunsicherheit bei Webshops so groß, dass sogar Staatsanwaltschaften an einer korrekten Formulierung der Rechtstexte scheiterten. Das Chaos ist kleiner, seit es die erwähnte entschlackte Musterwiderrufsbelehrung des Justizministeriums gibt, in der die gröbsten Schnitzer gegenüber früheren Versionen getilgt wurden.

"Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Verwendung des neuen Musters erfolgreich abgemahnt wurde", sagt Trusted-Shops-Justitiar Carsten Föhlisch. "Voraussetzung für die Rechtssicherheit ist allerdings, dass die Belehrung dem Muster vollständig entspricht. Werden Passagen weggelassen, nicht gemäß den Gestaltungshinweisen eingesetzt oder auch nur leicht verändert, greift die sogenannte Privilegierung nicht mehr" - also der besondere Schutz durch die Übernahme des Mustertextes.

Mit den Ergänzungen und Gestaltungshinweisen ist das allerdings so eine Sache: Die elf Fußnoten mit Einschränkungen, Sonderfällen und Einschüben klingen zum Beispiel so:

"Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz 'einem Monat'. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 7 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt."

Und das Schlimmste: Für Kunden sind die angeblich so verbraucherfreundlichen Widerrufsbelehrungen keineswegs leicht verständlich. Eine Kostprobe:

"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV."

Alles klar?

Noch komplizierter wird es für Webshops und ihre Kunden durch Ausnahmeregelungen wie die 40-Euro-Klausel. Dabei geht es darum, dass der Händler in bestimmen Fällen den Kunden beim Widerruf die Portokosten für die Rücksendung der Ware übertragen kann. Das muss der Händler nun in den AGB formulieren, aber auch in der Widerrufsbelehrung. Allerdings interpretieren einige Juristen das wiederum als irreführend.

Parteien zur Lage: "Eigentlich klar. Abwarten. Kein Handlungsbedarf"

Knapper, präziser, einfacher müssten die Regelungen werden - dann hätten auch die Parteien weniger Ärger mit ihren eigenen Webshops. Das Interesse der Fraktionen an einer Gesetzesänderung hält sich allerdings in Grenzen:

  • Ein Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag sagt SPIEGEL ONLINE, es gebe aktuell keine Bestrebungen, die Gesetzesregelungen zum Widerrufsrecht beim Fernabsatz zu regeln. "Die Regeln sind eigentlich klar", sagt er. "Das Problem ist, dass es eine Vielzahl von Händlern gibt, darunter auch viele kleine Anbieter, die sich nicht über die aktuellen Regelungen informieren."
  • Überraschend wirtschaftsfreundlich gibt sich Linke-Parteisprecherin Gohde: "Solange Gerichte sich mit einzelnen Worten, Formulierungen und Auslegungen in Widerrufsbelehrungen befassen müssen, ist die Rechtsmaterie ungenau und verbesserungswürdig. Um Rechtssicherheit im Internethandel zu schaffen, braucht es daher eine kurze und verständliche Formulierung der Widerrufsbelehrung, die Gesetzesrang hat."
  • Die SPD sieht "keinen Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zur Widerrufsbelehrung in Online-Shops, da aus unserer Sicht diese Regelungen ausgewogen und richtig sind. Im Übrigen wurde durch die Regelung des Fernabsatzrechts nur eine europäische Richtlinie umgesetzt".
  • Die FDP will noch etwas abwarten. Marco Buschmann, Vorsitzender der AG Recht der FDP-Bundestagsfraktion, sieht im Moment keinen Handlungsbedarf. Man wolle erst abwarten, ob die Überführung der Musterbelehrung ins BGB genug Rechtssicherheit bringt: "Wir sollten zuerst die Erfahrungen mit dieser Neuregelung abwarten."

Im Umkehrschluss bedeutet das: Union und SPD gehen davon aus, dass 80 Prozent der Webshop-Betreiber absichtlich oder zumindest grob fahrlässig gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, um ihre Kunden zu übervorteilen.

Das ist schwer zu glauben.

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insgesamt 29 Beiträge
bürger mr 17.02.2010
Hier sieht man wieder ganz deulich daß unsere Volksvertreter Ihre Arbeit nicht ernst nehmen, bzw. einfach nicht tun. Wo bitte ist denn hier das Problem den Mißstand zu beseitigen ? Hat das gar etwas mit irgendwelchen [...]
Hier sieht man wieder ganz deulich daß unsere Volksvertreter Ihre Arbeit nicht ernst nehmen, bzw. einfach nicht tun. Wo bitte ist denn hier das Problem den Mißstand zu beseitigen ? Hat das gar etwas mit irgendwelchen Lobbbyisten zu tun ? Es ist schon ein Drama ,daß man als kleiner Einzelunternehmer mit Problemen kämpfen muß die selbst große bzw. Kapitalkräftige Unternehmen (Parteien) nicht in den Griff kriegen. Hier muß der Staat handeln, die Steuergelder zahlen schließlich die kleinen.
Flari 17.02.2010
Wer verdient sich an den Abmahnungen dumm und dusselig? Die Rechtsanwälte.. Wer stellt die grösste Berufsgruppe in der Regierung? Keine Fragen..
Wer verdient sich an den Abmahnungen dumm und dusselig? Die Rechtsanwälte.. Wer stellt die grösste Berufsgruppe in der Regierung? Keine Fragen..
stefan gelbhaar 17.02.2010
Der Artikel ist gut, soweit er die Missstände im deutschen Recht aufarbeitet. Das ist wichtig und zeigt den Entwicklungsbedarf. Dann aber findet der Artikel eine Wendung, die Unwissenheit aufzeigt - und schade ist. So hätte der [...]
Der Artikel ist gut, soweit er die Missstände im deutschen Recht aufarbeitet. Das ist wichtig und zeigt den Entwicklungsbedarf. Dann aber findet der Artikel eine Wendung, die Unwissenheit aufzeigt - und schade ist. So hätte der Autor z.B. mal die behaupteten Rechtsabteilungen der Parteien besuchen sollen. Denn die gibt es, zumindest bei den kleinen Parteien, gar nicht. Parteien sind keine Unternehmen. Sie sind Instrumente für Bürgerinnen und Bürger, ihre Interessen zu formulieren, zu vertreten und durchzusetzen. Dabei machen Parteien - wie man sieht - all die normalen Fehler der Menschen auch, die sich in ihnen organisieren.
mws1964 17.02.2010
Tja, es wird tatsächlich davon ausgegangen, dass man schlauer als der Gesetzgeber sein soll. Ich habe mir auch schon welche eingefangen, die ich nur mit Mühe halbwegs abwehren konnte.
Tja, es wird tatsächlich davon ausgegangen, dass man schlauer als der Gesetzgeber sein soll. Ich habe mir auch schon welche eingefangen, die ich nur mit Mühe halbwegs abwehren konnte.
mischamai 17.02.2010
Diese Art der Selbstbedienung ist doch schon lange eine Abzockfalle für Anwälte die sich am Markt nicht anders platzieren können.Wer bei Ebay mal verkauft hat wird schnell zum Opfer solcher Abzocker.Würde der Staat nun endlich [...]
Diese Art der Selbstbedienung ist doch schon lange eine Abzockfalle für Anwälte die sich am Markt nicht anders platzieren können.Wer bei Ebay mal verkauft hat wird schnell zum Opfer solcher Abzocker.Würde der Staat nun endlich solchen Abzockern das Handwerk legen und eine menschfreundliche Variante wählen so wäre Allen geholfen.Man fragt sich doch generell warum es im Internet noch immer diese Abmahner und Fallensteller gibt. Vielleicht macht sich die EU einmal Gedanken darüber wenn diese fertig ist mit Regulation der Duschköpfe.
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