Berlin - Deutschlands oberster Datenschützer hat die Bilanz der schwarz-gelben Regierung beim Schutz der persönlichen Privatsphäre scharf kritisiert. "Hier ist nicht das geschehen, was erforderlich gewesen wäre", sagte Peter Schaar am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts in Berlin.
Angesichts der schnellen Entwicklung neuer Internet-Dienste nehme die Bedeutung des Datenschutzes zwar immer weiter zu, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Trotzdem seien die politischen Resultate der Bundesregierung "höchst unbefriedigend", ob es nun um intelligente Stromzählern geht oder um soziale Netzwerke.
Seit dem Wechsel an der Spitze des Bundesinnenministeriums von Thomas de Maiziere (CDU) zu Hans-Peter Friedrich (CSU) setze man im Umgang mit Facebook, Google und anderen Unternehmen "offenbar auf die Selbstregulierung, und ich glaube nicht, dass dies ein wirksamer Ansatz ist". Das "Rote-Linie-Gesetz" zur Begrenzung der Profilbildung im Internet, das 2010 angekündigt worden war, werde mittlerweile nicht mehr geredet. Nicht zum ersten Mal watscht Schaar die Regierung wegen dieser Defizite ab.
Nach Boston: Keine Ausweitung der Video-Überwachung
Am schmerzlichsten sei für ihn, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz gescheitert sei, sagte Schaar. Damit gebe es weiter keinen angemessenen gesetzlichen Schutz gegen Bespitzelung am Arbeitsplatz. Die angekündigte Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts sei mit Verweis auf die europäische Ebene auf Eis gelegt worden - dabei würden die europäischen Regelungen zum Datenschutz frühestens 2015 in Kraft treten. "Für die Informationstechnik ist das eine sehr lange Periode", sagte Schaar. Bei der Datenschutz-Stiftung kritisierte Schaar, dass wegen mangelnder finanzieller Ausstattung "die Unabhängigkeit der Stiftung nicht garantiert zu sein scheint".
Außerdem kritisierte Schaar die aktuelle Debatte über Video-Überwachung nach dem Anschlag auf den Marathonlauf in Boston. Es gebe bereits jetzt in Deutschland ein hohes Niveau an Videoüberwachung und die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür. Es sei dann eine Frage der Polizeitaktik, an welchen Orten bei Anwesenheit vieler Menschen die Videoüberwachung zum Einsatz komme. "Eine flächendeckende Videoüberwachung sollte es nicht geben", rät der Datenschützer, weil diese in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eingreife.
juh/dpa
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