Urheberrecht: Regierung will Schutzfristen für Musik auf 70 Jahre verlängern
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, nachdem Musikaufnahmen nun 70 statt wie bisher 50 Jahre nach der Veröffentlichung rechtlich geschützt sein sollen. Die längere Schutzfrist soll Künstlern helfen. Profitieren könnten vor allem Plattenunternehmen.
Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um.
Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre. An den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller sollen die Künstler über einen Vergütungsanspruch beteiligt werden.
Künftig wird nach dem Gesetzentwurf bei Musikkompositionen mit Text die Schutzfrist für Komponisten und Textdichter nicht mehr getrennt, sondern einheitlich nach dem Tod des Letztverstorbenen berechnet. Für die Schutzdauer von Musikkompositionen mit Text werden damit in der gesamten EU die gleichen Regeln gelten.
Kritiker hatten im Vorfeld argumentiert, die Verlängerung der Schutzfrist komme vor allem Plattenunternehmen zugute. Künstler würden ihre Verwertungsrechte meist für viele Jahre an die Unternehmen abtreten - und in Verträgen künftige Einnahmen aus Schutzfristverlängerungen gleich mit, wie die Urheberrechtsaktivisten von iRightsInfo schreiben (PDF-Datei).
Die Piratenpartei bemängelt die Ausweitung der Schutzfrist. "Da die meisten Werke den Höhepunkt der Auswertung innerhalb der ersten vier bis acht Jahre erreichen, gibt es gar keinen Grund, die Schutzfristen für aufgenommene Werke auszudehnen, die so nur den Verwertern nutzen", so Bruno Kramm, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Bayern. 25 Jahre müssten reichen. Auch in der Linkspartei stößt die Verlängerung auf Ablehnung. Bei den Grünen war im vergangenen Jahr eine Verkürzung der Schutzfrist auf fünf Jahre diskutiert, dann aber verworfen worden.
Werke von Schriftstellern sind in Deutschland und anderswo noch bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors rechtlich geschützt. Eine Praxis, die Kritiker für problematisch halten.
ore/dapd
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