Magdeburg - Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf die Neuordnung der Rundfunkgebühren geeinigt. Auf ihrer Jahrestagung in Magdeburg gaben sie am Donnerstag grünes Licht für den neuen Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung. Danach soll die Gebühr ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben werden. Damit müssten Haushalte künftig auch dann Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie gar keinen Fernseher und kein Radio haben. Der neue Beitrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen.
Für Betriebe ist demnach ein "einfaches Modell" vorgesehen. Den Angaben zufolge fallen 90 Prozent der Betriebe in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel des Beitrages oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten zuvor gegen die Gebührenpläne der Länder protestiert, weil sie erhebliche Mehrbelastungen befürchteten.
Wider die "Schnüffelei" der GEZ?
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), sprach am Donnerstag von einem mittelstandsfreundlichen Modell. Insgesamt liege damit "ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor". Das Erhebungsverfahren werde vereinfacht und die "Schnüffelei" der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) an der Wohnungstür höre auf.
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) erkennt in der Neuregelung erstaunlicherweise einen Spar-Auftrag: "In Zeiten, in denen öffentliche wie private Haushalte den Gürtel enger schnallen, sind auch die Rundfunkanstalten gefordert", sagte er. Experten schätzen, dass das Gebührenaufkommen unverändert bei knapp 7,5 Milliarden Euro bleiben wird. Wegen des Trends zu Single-Haushalten ist aber damit zu rechnen, dass die Zahl der derzeit rund 40 Millionen Haushalte sich in den kommenden Jahren erhöhen wird - und damit auch das Gebührenaufkommen.
Die "Belastung für den Bürger" werde durch die neue Form der Abgabe nicht steigen, sagte Tillich. Unter Leitung des Freistaats werde nun eine Arbeitsgruppe der Länder bis Ende 2014 Vorschläge zu künftigen Aufgaben öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ausarbeiten.
Beck und der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU), wollen am Freitag auf einer Pressekonferenz in Magdeburg weitere Details vorstellen. Die Länder hatten sich bereits im Juni auf die Eckpunkte für das neue Finanzierungsmodell geeinigt. Laut Böhmer soll der Entwurf des Staatsvertrags nun den Landesparlamenten zur Information vorgelegt und am 15. Dezember unterzeichnet werden. Im Zuge der Einführung der neuen Haushaltsabgabe kommt auf die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ein erheblicher Stellenabbau zu.
Ebenfalls im Rahmen der Tagung verständigten sich die Ministerpräsidenten darauf, dass Programmsponsoring in ARD und ZDF nach 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen künftig zu unterbleiben hat. Nur bei Großveranstaltungen soll Programmsponsoring erlaubt bleiben. Diese Art der Finanzierung passe nicht zum Selbstverständnis der öffentlich-rechtlichen Sender.
Der deutsche Sport hatte sich bis zuletzt gegen die Streichung gewehrt. Durch den Verlust der Sponsoring-Gelder stehen den öffentlich-rechtlichen Sendern beim Einkauf von TV-Rechten deutlich weniger Mittel zur Verfügung. Insbesondere kleineren Sportarten droht das Verschwinden aus den Programmen von ARD und ZDF.
cis/AFP/DAPD/sid
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