Magdeburg - Stopp, Polizei: Geht es nach CDU und SPD in Sachsen-Anhalt, können die Strafverfolger künftig den Handyempfang an einem bestimmten Ort und für eine bestimmte Zeit abschalten lassen oder stören. So sieht es das neue Polizeigesetz vor, berichten der MDR und die "Süddeutsche Zeitung" übereinstimmend. Ein Richter müsste erst nachträglich eingeschaltet werden - in anderen Bundesländern mit so einer Regelung muss die Anordnung von der Justiz kommen.
In Sachsen-Anhalt soll der Mobilfunk im Fall von Bombendrohungen oder Geiselnahmen abgeschaltet werden können. Im Gesetzentwurf allerdings wird allgemein eine "Gefahr" genannt, weswegen sich der Innenminister des Bundeslandes gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" verteidigen musste: Niemand habe die Absicht, den Handyempfang bei Demonstrationen zu stören, sagte Holger Stahlknecht (CDU) sinngemäß.
Im weiteren Verfahren - das Gesetz muss noch den Landtag passieren - soll eine Liste mit den Gefahren erstellt werden. Die Opposition fürchtet trotzdem, mit der weitreichenden Regelung könne die Polizei schon bei einfachen Körperverletzungen den Handyempfang einschränken. Linke und Grüne kritisieren den Entwurf.
Darin soll es schlicht heißen, der Eingriff in die Telekommunikation würde nicht in den Paragrafen 10 des Grundgesetzes eingreifen. In der "Süddeutschen Zeitung" kommentiert Heribert Prantl: "So kann man mit den Grundrechten nicht umspringen."
ore
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