Tablet-Streit: Gericht entscheidet für und gegen Apple
Keine Verwechslungsgefahr: Das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1N darf in Deutschland verkauft werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das große Tablet sieht anders genug aus als Apples iPad. Das kleine Samsung-Tablet 7.7 hingegen nicht - es darf in Europa nicht vertrieben werden.
Düsseldorf - Im Streit um die Gestaltung von Tablets zwischen Apple und Samsung hat der südkoreanische Konzern vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf einen Sieg errungen. Der 20. Zivilsenat wies einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des bereits veränderten Tablet-Computers Samsung Galaxy Tab 10.1N in der Bundesrepublik und Europa zu untersagen.
Apple hatte zunächst in einem Eilverfahren ein Verkaufsverbot für das Vorgängermodell Samsungs Galaxy Tab 10.1 erstritten. Samsung verkaufte daraufhin in Deutschland eine anders gestaltete (breitere Ränder, Samsung-Schriftzug, Lautsprecher vorne) Version des Tablets, das Modell 10.1N. Dieses abgewandelte Galaxy Tab darf nun weiterhin in Deutschland verkauft werden, entschied das Oberlandesgericht im Eilverfahren. Der iPad-Entwickler wirft den Südkoreanern vor, geschützte Design-Muster zu verletzen. Das Gericht sah aber beim neuen Samsung-Tablett keine Verwechslungsgefahr mit dem iPad.
Anders entschied das Oberlandesgericht bei einem kleineren Samsung-Tablet, dem Galaxy Tab 7.7. Das OLG hat den europaweiten Vertrieb dieses Modells verboten, in Deutschland wird es von Samsung allerdings gar nicht angeboten. Der juristische Streit vor dem Düsseldorfer Gericht ist Teil einer langwierigen weltweiten Auseinandersetzung der beiden Wettbewerber um geschützte Designelemente und patentierte Technikkomponenten ihrer Smartphones und Tablets.
US-Verfahren um Patente
Mit dem Patentstreit in den Vereinigten Staaten hat das Urteil nichts zu tun - dort versucht Apple den Vertrieb von Samsung-Geräten unter Berufung auf mehrere Patente zu unterbinden. Es geht in diesem Verfahren konkret um Apple-Patente auf:
- ein universelles Such-Interface (8,086,604)
- das Entsperren des Smartphones (8,046,721),
- die Präsentation von Autokorrekturvorschlägen (8,074,172),
- die Auswahl von Datenfragmenten (5,946,647).
lis/dapd/dpa/Reuters
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