Hamburg - Britische Provider sollen künftig ihre Nutzer verwarnen, wenn diese von Rechteinhaber bei einem Copyright-Verstoß beobachtet wurden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Dienstag von der Medienaufsichtsbehörde Ofcom veröffentlicht wurde. Der Entwurf ist das Ergebnis von Beratungen mit Providern, Rechteinhabern und Internetnutzern, auch die britische Piratenpartei wurde befragt.
So sollen die Warnhinweise funktioniere: Stellen die Rechteinhaber fest, dass jemand gegen das Copyright verstößt - zum Beispiel, weil jemand eine Datei illegal über eine Tauschbörse kopiert - können sie das dem Provider melden. Die Rechteinhaber kennen aber nicht den Namen, sondern nur eine IP-Adresse. Der Provider kann diese IP-Adresse einem Nutzer zuordnen. Der Provider schickt eine Warnung und merkt sich den Verstoß des Nutzers.
Für die Warnungen zahlen die Rechteinhaber an die Provider, die Gebühren sollen von der Menge der Verwarnungen und der Größe der Provider abhängen. Eine Verwarnung wird wohl umgerechnet zwischen 10 und 20 Euro kosten. Die Kunden können gegen jeden Warnhinweis Widerspruch einlegen. Dafür müssen sie eine Gebühr von umgerechnet 25 Euro bezahlen. Die Widersprüche soll eine unabhängige Schiedsstelle prüfen.
Wurde ein Nutzer dreimal verwarnt, landet er zunächst in anonymisierter Form auf einer Liste, die von den Rechteinhabern abgefragt werden kann. Mit dieser Aufstellung von Beschwerden können Rechteinhaber dann vor Gericht beantragen, dass der Provider die Identität seines Kunden offenlegen muss.
Der nun präsentierte Gesetzentwurf soll eine Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Internetnutzern darstellen. Einen Monat lang kann das Warngesetz nun kommentiert werden, Ende des Jahres könnte das Parlament dann darüber abstimmen. Die Copyright-Warnungen würden dann im März 2014 beginnen, berichtet der "Guardian".
Die Provider werden nach dem Gesetzentwurf nicht dazu verpflichtet, den Internetverkehr ihrer Nutzer zu kontrollieren oder deren Verbindung zu drosseln oder abzuschalten. Sie müssen aber dafür sorgen, dass sie anhand einer ihnen übermittelten IP-Adresse den betreffenden Nutzer ausfindig machen können. Die Rechteinhaber haben einen Monat Zeit, um einen Rechtsverstoß bei Providern anzumelden. Da sich die Provider in Großbritannien zu einer zwölfmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet haben, dürften die IP-Adressen der Nutzer ohnehin vorliegen.
ore
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