Überwachung: EU-Kommissarin will Zugriff auf Vorratsdaten einschränken
Die Europäische Union soll eine neue Richtlinie zur umstrittenen Speicherung von Vorratsdaten bekommen - allerdings erst im nächsten Jahr. In einem Interview nannte EU-Kommissarin Cecilia Malmström nun erste Details.
Hamburg - Die europaweite Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung soll erst im kommenden Jahr in einer überarbeiteten Fassung vorliegen. Das sagte EU-Kommissarin Cecilia Malmström der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Künftig sollen die Daten - wer mit wem wann von wo telefoniert hat, mit welcher IP-Adresse jemand im Internet unterwegs war, wem eine E-Mail geschrieben wurde - nur zur Bekämpfung schwerer Verbrechen und Terrorismus genutzt werden können.
Außerdem soll die Speicherdauer, bisher sind sechs Monate bis zwei Jahre vorgesehen, möglichst verkürzt werden. Die Provider sollen klare Ansagen bekommen, wie sie die Vorratsdaten sicher aufbewahren müssen. Malmström sagte der Zeitung, Deutschland sei bis zum Vorliegen der neuen Vorgaben verpflichtet, die bestehende Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen. Die überarbeitete Richtlinie verschiebt sich auf nächstes Jahr, weil sie zusammen mit der neuen Datenschutzrichtlinie vorgelegt werden soll.
In Deutschland war ein Gesetz zur anlasslosen Speicherung der Kommunikationsdaten Ende 2007 beschlossen worden. Zehntausende protestieren daraufhin gegen den Generalverdacht, sie fürchteten, das Gefühl der ständigen Überwachung habe Einfluss auf das Kommunikationsverhalten der Bürger. Im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz nach einer Massenbeschwerde von rund 35.000 Gegnern der prophylaktischen Datenerhebung. Die Richter forderten engere Vorgaben zur Nutzung der Daten.
Seitdem fordern die Innenminister der Länder und vor allem Unionspolitiker mit zunehmender Schärfe von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Weil die Ministerin die Daten aber nur wenige Tage speichern möchte und das Innenministerium auf einer längeren Speicherdauer besteht, gibt es in dem Streit keine Bewegung. Die EU hat ein Strafverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie eingeleitet und vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.
Selbst erste Mahnungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem Streit endlich eine Einigung zu finden, sind bisher ergebnislos verhallt. Justiz- und Innenministerium halten unbeirrt an ihren Positionen fest. Aus der CSU wird die Justizministerin deswegen als "Sicherheitsrisiko" beschimpft, auch aus der Union gibt es harte Kritik.
Deutsche Provider sind derzeit nicht zur Speicherung von Vorratsdaten verpflichtet. Tatsächlich speichern die großen Provider trotzdem Daten, zum Teil auch länger als sechs Monate. Sie dienen unter anderem zu Abrechnungszwecken, können aber auch von Strafverfolgern abgefragt werden. Derzeit erarbeiten die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz eine Empfehlung, was Provider wie lange speichern dürfen.
Nach Angaben von EU-Kommissarin Malmström ist Deutschland derzeit das einzige Land, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat.
ore
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Betroffen von der Speicherung waren auch SMS- oder Multimedia-Nachrichten. Inhalte der Telefonate, E-Mails und so weiter wurden aber nicht gespeichert. Die Staatsanwaltschaften durften laut Gesetzestext die Daten nicht nur bei schweren Straftaten abrufen, sondern auch bei solchen, die mittels Telekommunikation begangen wurden.
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