Von Konrad Lischka
Das G-Wort sprach Leutheusser-Schnarrenberger nicht aus. Aber jeder weiß, dass sie mit diesem Satz Google meint: "Es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten." So begründet die Ministerin den Bedarf an dem sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Diese sehen sich laut Justizministerin "zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht". Damit sie eine Verwertungsgesellschaft gründen können, die von Google und anderen Suchmaschinen womöglich kassiert, sollen sie erst mal ein eigenständiges Recht erhalten, das ihre Leistung schützt. Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen."
Die Begründung dieses neuen Schutzrechts war allerdings der analytisch schwächste Teil von Leutheusser-Schnarrenbergers Rede. Sie verglich Google mit Helene Hegemann: "Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet." Dieser Vergleich ist allerdings so unpräzise, dass er kaum statthaft ist. Zum einen würde mancher bestreiten, dass Hegemanns Erfolg "allein" auf den "paraphrasierten Passagen anderer" beruht. Und zum anderen: Sind Hegemann und Google überhaupt vergleichbar? Google schaltet neben den Ergebnissen seiner Suchmaschine Werbeanzeigen. Wo aber paraphrasiert Google Inhalte anderer Anbieter, ohne dass diese eine Widerspruchmöglichkeit hätten? Zur Erinnerung, jeder kann die Analyse seiner Seiten durch Suchmaschinen mit einem Hinweis im Quelltext abstellen.
Die Sache mit dem Leistungsschutzrecht ist einfach viel vertrackter, als es der Hegemann-Vergleich unterstellt. Leutheusser-Schnarrenberger ist auf einige völlig offene Grundsatzfragen in dieser Sache nicht eingegangen - zum Beispiel, ob Google nicht eine eigenständige Leistung erbringt. Die Algorithmen des Konzerns ordnen, werten und gewichten Informationen, analysieren Verknüpfungen und schaffen so Wissen. Wenn man die "Leistungsgerechtigkeit" als Prämisse für das neue Recht aufstellt, könnten dann nicht auch alle Aggregatoren ein eigenes Schutzrecht beanspruchen, außerdem alle sozialen Netzwerke und Bewertungsplattformen?
Da hat die Grundsatzrede der Justizministerin mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Aber das ist am Anfang einer Debatte vielleicht auch ganz gut so.
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