Urheberrecht: Union will illegale Streaming-Seiten angehen

Von Ole Reißmann

Netzsperren nein, Warnhinweise ja: Die Abgeordneten von CDU und CSU haben ein Positionspapier zum Urheberrecht verabschiedet. Sie wollen Open Access unterstützen und für Rechtssicherheit bei Mashups und Remixen sorgen. Raubkopierer sollen umerzogen werden.

Band "Deichkind": Wie umgehen mit illegalen Fans?Zur Großansicht
dapd

Band "Deichkind": Wie umgehen mit illegalen Fans?

Hamburg - "Wir sind keine Einzeltäter, man, wir sind die Massen", singt Band Deichkind in ihrer Raubkopierer-Ode "Illegale Fans". Die Unionsfraktion im Bundestag hat ein anderes Bild von deutschen Internet-Nutzern. In ihrem jetzt beschlossenem Positionspapier zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft heißt es gleich zu Anfang: "Für die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten."

Wer nicht zahlen will, soll verwarnt werden. Hinweise bei Copyright-Verletzungen könnten "einen Beitrag zur Aufklärung leisten", heißt es in dem Unionspapier. Wie so ein Modell aussehen könnte, hat gerade die britische Medienaufsicht Ofcom vorgestellt. Netzsperren für Raubkopierer und die Überwachung des Internet-Datenverkehrs einzelner Nutzer durch Deep-Packet-Inspection lehnt die Unionsfraktion ausdrücklich ab.

Wichtigste Änderung gegenüber der Vorlage der Abgeordneten Günter Krings und Michael Kretschmer: Angesichts des Falls kino.to fordert die Union nun eine Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen. Eine Staatsanwaltschaft soll sich schwerpunktmäßig um illegale Streaming-Plattform kümmern. Bestraft werden sollen die Betreiber der Plattformen, die Nutzer der illegalen Angebote werden nicht erwähnt.

Mehr Open Access

Das Positionspapier ist eine vorsichtige Annäherung an die Internet-Wirklichkeit. Natürlich wird das Urheberrecht nicht grundsätzlich in Frage gestellt, es soll aber vorsichtig angepasst werden. In mehreren Punkten setzt die Union dabei auf ein "Weiter so": Einerseits hält sie am Recht auf die Privatkopie fest, andererseits soll das Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen weiterhin illegal sein.

Auch beim Thema Open Access bewegt sich die Union nur mit kleinen Schritten. Es geht dabei um die Frage, ob Forschungsergebnisse auch im frei zugänglich im Netz statt nur in kostenpflichtigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden müssen. Im Papier der Union heißt es dazu, man erwarte "von Wissenschaft und Verlagen, dass sie Vereinbarungen zu Open Access treffen". Das ist als Wunsch begrüßenswert, zunächst aber zahnlos. Noch vor zwei Jahren hatten Kretschmer und sein Kollege Tankred Schipanski gefordert, ein Zweitveröffentlichungsrecht ins Gesetz zu schreiben. Nun soll immerhin bei der öffentlichen Förderung von Forschung darauf geachtet werden.

Konkreten Änderungsbedarf sieht die Union zum Beispiel bei Mashups und Remixen. So sollen die "kreativen Möglichkeiten zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material" anerkannt werden. Dazu will die Union "transformative Werknutzungen" ins Gesetz schreiben, um für Rechtssicherheit zu sorgen. YouTube und andere Plattformen sollen ihren Nutzern erklären, was genau dann erlaubt ist und wann eine stumpfe Kopie vorliegt.

Union gegen Kulturflatrate

Progressiveren Ideen zum Urheberrecht, wie sie zum Teil von anderen Parteien vertreten werden, erteilt die Union allerdings eine Absage. Zwar sollen Verbraucher vor unseriösen Abmahnung geschützt werden, die Union spricht sich auch für eine Weiterentwicklung der Deckelungsgrenze von Anwaltskosten aus. Doch eine pauschale Begrenzung des Streitwerts wird hingegen als "nicht zielführend" abgelehnt.

Verwaiste Werke, also solche, deren Urheber nicht ausfindig gemacht werden können, sollen genutzt werden können, zum Beispiel gegen eine "geringe Vergütung" an die Verwertungsgesellschaft. Einer Verkürzung der Schutzfristen nach dem Tod des Urhebers kommt offenbar nicht in Frage.

Auch neue pauschale Vergütungsmodelle - etwa eine Abgabe wie die "Kulturwertmark", um über das Internet sämtliche Musik und Filme herunterladen zu dürfen - will die Union nicht unterstützen. Der einzelne Künstler müsse entlohnt werden, staatliche Umverteilungssysteme stünden gegen die Idee der Marktwirtschaft.

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insgesamt 38 Beiträge
meinmein 27.06.2012
Der Bedarf an schnellen Internetverbindungen ist natürlich nicht mehr vorhanden, wenn Streaming und Download wegfallen. Nur für email, Spon und Facebook reicht sogar mein altes Modem. Die Provider werden's merken.
Zitat von sysopNetzsperren nein, Warnhinweise ja: Die Abgeordneten von CDU und CSU haben ein Positionspapier zum Urheberrecht verabschiedet. Sie wollen Open Access unterstützen und für Rechtssicherheit bei Mashups und Remixen sorgen. Raubkopierer sollen umerzogen werden. Urheberrecht: Positionspapier von Krings und Kretschmer beschlossen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,841168,00.html)
Der Bedarf an schnellen Internetverbindungen ist natürlich nicht mehr vorhanden, wenn Streaming und Download wegfallen. Nur für email, Spon und Facebook reicht sogar mein altes Modem. Die Provider werden's merken.
marthaimschnee 27.06.2012
Nein, liebe Unionspolitiker, das ist für ALLE selbstverständlich. Die Ansischten gehen aber gravierend auseinander, wenn das Maß der "Angemessenheit" von denen bestimmt wird, die entweder im Geld schwimmen, oder [...]
Zitat von sysopFür die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten
Nein, liebe Unionspolitiker, das ist für ALLE selbstverständlich. Die Ansischten gehen aber gravierend auseinander, wenn das Maß der "Angemessenheit" von denen bestimmt wird, die entweder im Geld schwimmen, oder ausschließlich gewinnorientierte Interessen haben (GEMA!). "Eine Ware hat den Wert, den der Kunde bereit ist, dafür zu zahlen!" lautet ein Spruch aus den Anfängen des Handels. Für digitale Güter funktioniert das Prinzip von Nachfrage und Angebot aber nicht, weil das Angebot praktisch unendlich ist. Und alle versuche, es künstlich zu verknappen, scheitern bisher kläglich daran, daß der Nutzer sich dann einfach illegal verhält.
socrateased 27.06.2012
Wieso wird eigentlich der unsäglich dumme Begriff "RAUB-Kopie/ren" immer noch gebetsmühlenartig in Artikeln viel zu vieler Leitmedien verwendet? Denn wenn schon durch die zur Besprechung des Themas angewandte [...]
Zitat von sysopNetzsperren nein, Warnhinweise ja: Die Abgeordneten von CDU und CSU haben ein Positionspapier zum Urheberrecht verabschiedet. Sie wollen Open Access unterstützen und für Rechtssicherheit bei Mashups und Remixen sorgen. Raubkopierer sollen umerzogen werden. Urheberrecht: Positionspapier von Krings und Kretschmer beschlossen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,841168,00.html)
Wieso wird eigentlich der unsäglich dumme Begriff "RAUB-Kopie/ren" immer noch gebetsmühlenartig in Artikeln viel zu vieler Leitmedien verwendet? Denn wenn schon durch die zur Besprechung des Themas angewandte Sprache den eigentlichen Punkt (-> Immaterialgüter-Recht, Kulturwandel durch technische Vernetzung) nicht trifft, wie kann man dann von allen an der Diskussion Beteiligten vernünftige Argumente erwarten? Und, nein: Scheinargumente wie "hach, das ist halt der 'Volksmund', weiß doch eh jeder, was gemeint ist..." zählen hier nicht, der Begriff ist schlicht und einfach falsch, und es weiß außerdem noch niemand wirklich, wie die Angelegenheit für alle Seiten befriedigend zu lösen ist.
Marib 27.06.2012
Wenn es denn möglich wäre Serien in Orginalton am Tag ihres erscheines legal zu sehen... Dafür würde ich gerne Geld zahlen. Aber ich schmeiß Geld gegen den Monitor und es passiert nichts. Aber 4,5++ € für einen Filmverleih [...]
Wenn es denn möglich wäre Serien in Orginalton am Tag ihres erscheines legal zu sehen... Dafür würde ich gerne Geld zahlen. Aber ich schmeiß Geld gegen den Monitor und es passiert nichts. Aber 4,5++ € für einen Filmverleih auszugeben, seh ich ehrlich gesagt irgendwie nicht ein. All die Kosten die durch digitale Vertriebswege gespart werden einfach dankend als zusätzlichen Gewinn einzusacken, nein danke. Wenn die GEMA + Konsorten dann auch hier über die Kosten bestimmen darf, gute Nacht. Aber das wird die Filmindustrie schon zu verhindern wissen. So lange müssen wohl Raubmordkopierer weiter Raubmorden... Ich warte dann halt, bis die Staffel bei Amazon + Co. rauskommt.
lennoneales 27.06.2012
"Verwaiste Werke, also solche, deren Urheber nicht ausfindig gemacht werden können, sollen genutzt werden können, zum Beispiel gegen eine "geringe Vergütung" an die Verwertungsgesellschaft." Diesen Satz muss [...]
"Verwaiste Werke, also solche, deren Urheber nicht ausfindig gemacht werden können, sollen genutzt werden können, zum Beispiel gegen eine "geringe Vergütung" an die Verwertungsgesellschaft." Diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der Urherber kann zwar nicht ausfindig gemacht werden, an die Verwertungsgesellschaft muss trotzdem Kohle abgetreten werden. Entlarvend. Daran sieht man doch am besten um wen und was es bei der ganzen Debatte geht.
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  • Mittwoch, 27.06.2012 – 11:49 Uhr
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