Von Ole Reißmann
Hamburg - "Wir sind keine Einzeltäter, man, wir sind die Massen", singt Band Deichkind in ihrer Raubkopierer-Ode "Illegale Fans". Die Unionsfraktion im Bundestag hat ein anderes Bild von deutschen Internet-Nutzern. In ihrem jetzt beschlossenem Positionspapier zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft heißt es gleich zu Anfang: "Für die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten."
Wer nicht zahlen will, soll verwarnt werden. Hinweise bei Copyright-Verletzungen könnten "einen Beitrag zur Aufklärung leisten", heißt es in dem Unionspapier. Wie so ein Modell aussehen könnte, hat gerade die britische Medienaufsicht Ofcom vorgestellt. Netzsperren für Raubkopierer und die Überwachung des Internet-Datenverkehrs einzelner Nutzer durch Deep-Packet-Inspection lehnt die Unionsfraktion ausdrücklich ab.
Wichtigste Änderung gegenüber der Vorlage der Abgeordneten Günter Krings und Michael Kretschmer: Angesichts des Falls kino.to fordert die Union nun eine Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen. Eine Staatsanwaltschaft soll sich schwerpunktmäßig um illegale Streaming-Plattform kümmern. Bestraft werden sollen die Betreiber der Plattformen, die Nutzer der illegalen Angebote werden nicht erwähnt.
Mehr Open Access
Das Positionspapier ist eine vorsichtige Annäherung an die Internet-Wirklichkeit. Natürlich wird das Urheberrecht nicht grundsätzlich in Frage gestellt, es soll aber vorsichtig angepasst werden. In mehreren Punkten setzt die Union dabei auf ein "Weiter so": Einerseits hält sie am Recht auf die Privatkopie fest, andererseits soll das Umgehen von Kopierschutz-Mechanismen weiterhin illegal sein.
Auch beim Thema Open Access bewegt sich die Union nur mit kleinen Schritten. Es geht dabei um die Frage, ob Forschungsergebnisse auch im frei zugänglich im Netz statt nur in kostenpflichtigen Fachzeitschriften veröffentlicht werden müssen. Im Papier der Union heißt es dazu, man erwarte "von Wissenschaft und Verlagen, dass sie Vereinbarungen zu Open Access treffen". Das ist als Wunsch begrüßenswert, zunächst aber zahnlos. Noch vor zwei Jahren hatten Kretschmer und sein Kollege Tankred Schipanski gefordert, ein Zweitveröffentlichungsrecht ins Gesetz zu schreiben. Nun soll immerhin bei der öffentlichen Förderung von Forschung darauf geachtet werden.
Konkreten Änderungsbedarf sieht die Union zum Beispiel bei Mashups und Remixen. So sollen die "kreativen Möglichkeiten zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material" anerkannt werden. Dazu will die Union "transformative Werknutzungen" ins Gesetz schreiben, um für Rechtssicherheit zu sorgen. YouTube und andere Plattformen sollen ihren Nutzern erklären, was genau dann erlaubt ist und wann eine stumpfe Kopie vorliegt.
Union gegen Kulturflatrate
Progressiveren Ideen zum Urheberrecht, wie sie zum Teil von anderen Parteien vertreten werden, erteilt die Union allerdings eine Absage. Zwar sollen Verbraucher vor unseriösen Abmahnung geschützt werden, die Union spricht sich auch für eine Weiterentwicklung der Deckelungsgrenze von Anwaltskosten aus. Doch eine pauschale Begrenzung des Streitwerts wird hingegen als "nicht zielführend" abgelehnt.
Verwaiste Werke, also solche, deren Urheber nicht ausfindig gemacht werden können, sollen genutzt werden können, zum Beispiel gegen eine "geringe Vergütung" an die Verwertungsgesellschaft. Einer Verkürzung der Schutzfristen nach dem Tod des Urhebers kommt offenbar nicht in Frage.
Auch neue pauschale Vergütungsmodelle - etwa eine Abgabe wie die "Kulturwertmark", um über das Internet sämtliche Musik und Filme herunterladen zu dürfen - will die Union nicht unterstützen. Der einzelne Künstler müsse entlohnt werden, staatliche Umverteilungssysteme stünden gegen die Idee der Marktwirtschaft.
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