Das Drama um den im Januar beschlagnahmten One-Click-Hoster Megaupload ist um eine Wendung reicher. Aufgrund eines formalen Verfahrensfehlers könnte das Strafverfahren gegen das Unternehmen schon vor seinem Beginn am Ende sein. Der für den Prozess zuständige Bezirksrichter Liam O'Grady erklärte gegenüber dem "New Zealand Herald", er bezweifele, ob es in dieser Angelegenheit je zu einem Verfahren kommen werde. Denn die dazu erforderliche Strafanzeige sei Megaupload nie zugegangen. Der Anwalt des einstigen Chefs der stillgelegten Firma Kim Schmitz alias Dotcom, Ira Rothken, erklärte, es sei auf gesetzeskonforme Weise auch gar nicht möglich, Megaupload wegen krimineller Handlungen anzuzeigen: "Meiner Auffassung nach haben sie es nicht gemacht, weil sie es nicht können. Wir glauben nicht, dass Megaupload wegen krimineller Machenschaften belangt werden kann, weil es sich nicht im Zuständigkeitsbereich der USA befindet."
Anders als Personen können Unternehmen nicht außerhalb der USA von einem amerikanischen Gericht belangt werden. Rothken habe erwartet, dass das FBI zur selben Einschätzung der Lage gekommen wäre. Unabhängig davon müsste die US-Regierung noch eine weitere Hürde nehmen, um Schmitz vor ein amerikanisches Gericht zu stellen. Das ist nämlich nur möglich, wenn der mögliche Strafrahmen bei mindestens fünf Jahren liegt. Der Megaupload-Fall würde dieses Ziel verfehlen, denn Urheberrechtsverstöße werden in Neuseeland mit maximal vier Jahren Freiheitsentzug geahndet. Mit dieser Entwicklung steht das Auslieferungsverfahren für Schmitz in die USA gleich doppelt auf der Kippe, was für die US-Strafverfolgungsbehörden ein grober Schnitzer wäre, aber beileibe nicht der erste.
Schon im vergangenen Monat hatte Neuseelands High Court entschieden, die Beschlagnahme von Schmitz' Besitztümern sei "null und nichtig", da sie aufgrund einer irregulären Anordnung vorgenommen worden sei. Kim Schmitz wütete daraufhin gegenüber "TorrentFreak", die Megaupload-Schließung sei nur möglich gewesen, weil "Korruption auf höchster politischer Ebene die Interessen der Copyright-Extremisten in Hollywood bedient hat". Dotcom setzt alles daran, sich und seine Plattform zum Opfer zu erklären: "Wir haben bereits ohne Verfahren die Todesstrafe erhalten und selbst wenn wir für unschuldig befunden werden - was der Fall sein wird - kann der Schaden nie mehr ausgeglichen werden."
meu
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