Düsseldorf - Im Streit mit der Internet-Videoplattform YouTube muss die Verwertungsgesellschaft Gema nun den internationalen Rechtsweg beschreiten. Eine Schadenersatzklage gegen die Google-Tochter, die von der Gema beim Landgericht München eingereicht wurde, konnte in Deutschland nicht zugestellt werden, sagte Gema-Sprecherin Ursula Goebel. "Wir gehen nun davon aus, dass es mehrere Wochen dauert, bis das Dokument in den USA zugestellt werden kann."
Bei der Klage der Gema geht es um die Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. YouTube-Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe. Außerdem muss sie jedem automatisch die Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung und der Vervielfältigung erteilen, der die vorgesehene Gebühr bezahlt.
Im Streit um eine Vergütung von Musikvideos auf YouTube habe die Gema nur exemplarisch zwölf Titel sperren lassen. In dieser Sache standen sich die Google-Tochter und die Gema in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Rechtsmittel eingelegt. Die Verhandlungen zwischen der Gema und YouTube wurden im vergangenen Dezember abgebrochen, die Verwertungsgesellschaft fordert nun 1,6 Millionen Euro Schadenersatz.
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Das heißt: Google sperrt vorsorglich, um nicht zur Kasse gebeten zu werden.
Der nun auf den Weg gebrachten Klage vorausgegangen war eine Abmahnung. Am Montag hatte eine YouTube-Sprecherin, auf Abmahnung und Klage angesprochen, gesagt: "Wir haben keine Kenntnis von einer diesbezüglichen Abmahnung und können es demnach nicht kommentieren."
ore/dpa
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