Vorratsdaten: EU-Kommission stellt Deutschland Ultimatum
Zwei Monate hat die Deutschland Zeit, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen: Die EU-Kommission besteht auf Umsetzung der umstrittenen Richtlinie. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat eine Neuauflage bisher verhindert - die Regierungskoalition ist in der Frage zerstritten.
Berlin/Brüssel - Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Deutschland sei eine Frist von zwei Monaten gesetzt worden, um die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen, teilte die Kommission am Donnerstag mit.
Es geht es um die anlasslose Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung. In der schwarz-gelben Bundesregierung ist eine Neuregelung äußerst umstritten - eine Lösung des seit Monaten währenden Konfliktes zwischen Union und FDP ist nicht in Sicht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die alte Regelung, nach der die Daten sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Innerhalb der Bundesregierung ist FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine Neuregelung zuständig. Die Justizministerin will die Daten aber nicht anlasslos sechs Monate lang speichern lassen, sondern nur bei einem konkreten Verdacht sichern. "Quick-Freeze" nennt sich dieses Verfahren - das die Union allerdings als vollkommen unzureichend ablehnt.
Auch in der EU ist diese Methode umstritten. Ein Bericht, den EU-Kommissarin Cecilia Malmström im April vorgelegt hatte, hält diese Skepsis fest. Die meisten EU-Staaten teilten nicht die Ansicht, das Quick-Freeze-Verfahren könne die Vorratsdatenspeicherung "adäquat ersetzen", heißt es darin. Der EU-Bericht kündigt außerdem an, den Datenschutz und die Grundrechtskonformität im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung zu behandeln.
Denn die EU-Richtlinie soll überarbeitet, die in den Ländern unterschiedlich gehandhabte Praxis harmonisiert werden. Diskutiert wird dabei auch, die vorgeschriebene Speicherfrist auf drei Monate zu verkürzen. Sollte das Justizministerium allerdings gehofft haben, die EU würde Deutschlands Nein zur Vorratsdatenspeicherung angesichts der anstehenden Novelle vorerst nicht ahnden, wird es nun eines besseren belehrt.
Die EU-Kommission hatte bereits Mitte Juni ein Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt. Nun leitete sie die zweite Stufe des so genannten Vertragsverletzungsverfahrens ein. Handelt Deutschland nicht, droht eine Strafzahlung. Die EU-Kommission bekräftigte, die im März 2006 beschlossene EU-Richtlinie schreibe zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Neben Deutschland wurde auch Rumänien eine Frist zur Neuregelung gesetzt.
ore/lis/dpa
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