Vorratsdaten-Vorschlag des Innenministers: Die volle Kontrolle
Sechs Monate, Auskunft schon bei Ordnungswidrigkeiten, Zugriff für Geheimdienste: Das Innenministerium fordert eine weitgehende Speicherung von Vorratsdaten. Kritiker bemängeln einen klaren Verstoß gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Es war ein Affront gegen die Kabinettskollegin: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung umschreiben lassen, den Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegt hatte. Friedrich will eine radikale Verschärfung der Speicherpflichten. Es geht dabei um die generelle Erfassung von Informationen über die Nutzung von Internet, Mobilfunk und Festnetz, nicht um die Inhalte. Gespeichert werden soll: Wer hat mit wem von wo aus wann Kontakt - ohne konkreten Anlass.
Der Gesetzesvorschlag des Innenministers verpflichtet Internet-Provider und Telefondienstleister dazu, mehr Daten über ihrer Kunden für einen längeren Zeitraum zu speichern als der Entwurf aus dem Justizministerium. Außerdem will der Innenminister festschreiben, dass Ermittler auf Informationen aus dieser Komplettüberwachung aller Internet- und Telefonnutzer einfacher und in mehr Fällen zugreifen dürfen. Das geht aus dem Entwurf des Innenministeriums vor, der SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Der Entwurf sieht unter anderem vor:
- Eine Speicherdauer von sechs Monaten. Der Entwurf des Justizministeriums sieht nur eine Woche vor, Ermittler sollen eine längere Speicherung anordnen und anschließend mit richterlichem Beschluss auf diese Daten zugreifen können ("Quick-Freeze-Modell").
- Vorratsdaten sollen schon zur Aufklärung von "schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten" abgefragt werden können, dafür sollen auch IP-Adresse herausgegeben werden. Um was für Ordnungswidrigkeiten es sich handelt, wird nicht ausgeführt, denkbar wären hier zum Beispiel Urkundenfälschungen oder Geldwäsche.
- Geheimdienste sollen auf die gespeicherten Vorratsdaten zugreifen können.
- Gespeichert wird, wer wem von welcher IP-Adresse eine E-Mail geschickt hat. Der Entwurf des Justizministeriums sieht dies nicht vor.
- Die Anbieter von anonymen Telefondiensten (Prepaid-Karten) müssen bei der ersten Aktivierung Datum, Uhrzeit und Funkzelle speichern.
Die Ausweitung der Abfragen auf Ordnungswidrigkeiten dürfte im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehen, das eine Auskunft nur für schwere Straftaten vorsieht. Das Gericht hatte ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 ausgesetzt. Die Verfassungsrichter sahen in der konkreten Umsetzung eine Verletzung des vom Grundgesetz geschützten Fernmeldegeheimnisses. Seit diesem Urteil ringt die Koalition um eine neues Gesetz, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzt.
Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) kritisierte, beide Gesetzentwürfe gingen weit über eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinaus. Das Abfragerecht für Geheimdienste, das vom Innenministerium gefordert wird, fehle in der EU-Richtlinie. In dieser sei eine staatliche Nutzung der Vorratsdaten nicht vorgesehen, so Patrick Breyer vom AK Vorrat.
Den neuen Entwurf des Innenministeriums bezeichnet der AK Vorrat als klaren "Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts". Die Freigabe von Vorratsdaten zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten sei nicht mit dem Urteil vereinbar. Außerdem fehlten die von den Verfassungsrichtern angemahnten Speicher-Ausnahmen für Beratungsstellen in sozialen und kirchlichen Bereichen wie der telefonischen Seelsorge.
Das Innenministerium verweist darauf, dass die Richter "Auskünfte zur Verfolgung oder Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten nicht vollständig" ausschließen, wie es wörtlich im Urteil heißt. Der Gesetzgeber müsse diese besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeiten aber ausdrücklich benennen. Die Frage, was genau hier geplant ist, müsse nun im Gesetzgebungsprozess konkretisiert werden, so ein Sprecher des Innenministeriums.
Leutheusser-Schnarrenberger: "Das ist ja kein Fallbeil"
Am Mittwochabend hatten sich Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger bei einem Routinetreffen, das alle zwei Monate stattfindet, nicht einigen können. Dabei drängt die Zeit: Ende des Monats läuft eine Frist der Europäischen Kommission ab, die auf die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung drängt.
Die Ministerin will sich nicht unter Druck setzen lassen: "Das ist ja kein Fallbeil", sagte sie am Rande einer Veranstaltung in Passau zu SPIEGEL ONLINE. In der kommenden Woche sei keine abschließende Entscheidung gefordert, sondern nur eine erneute Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Donnerstag eine schnelle Einigung gefordert: Die EU-Richtlinie "liegt auf dem Tisch und sie muss umgesetzt werden".
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- Donnerstag, 19.04.2012 – 16:23 Uhr
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Betroffen von der Speicherung waren auch SMS- oder Multimedia-Nachrichten. Inhalte der Telefonate, E-Mails und so weiter wurden aber nicht gespeichert. Die Staatsanwaltschaften durften laut Gesetzestext die Daten nicht nur bei schweren Straftaten abrufen, sondern auch bei solchen, die mittels Telekommunikation begangen wurden.
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