Umstrittener Gesetzentwurf: Wissenschaftler verreißen Leistungsschutzrecht
Eine Reihe namhafter Wissenschaftler hat sich unter Führung des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger gewandt. Der Gesetzentwurf sei weder sinnvoll noch durchdacht, so das vernichtende Urteil.
Hamburg - Nicht durchdacht und durch kein sachliches Argument zu rechtfertigen: Rechtsexperten haben sich in einer Stellungnahme gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Das Papier des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wird unterstützt von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie 16 namentlich genannten namhaften Professoren.
Am Gesetzentwurf lassen die Wissenschaftler, überwiegend Juristen, kein Gutes Haar. Er gefährde das Prinzip des freien internets, weil durch die geplante Regelung "der Einsatz von Links, die minimale Hinweise auf den zu findenden Inhalt enthalten, weitgehend blockiert würde". Tatsächlich sei auch gar nicht anzunehmen, "dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden. Sie sind ganz im Gegenteil auf die Linksetzungen der Suchmaschinenbetreiber angewiesen, um die Leserschaft auf ihre Inhalte zu lenken."
Nötig sei ein Schutzrecht wie das vorgeschlagene ohnehin nur dort, wo "ein Marktversagen droht", das gehe aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. (BGH GRUR 2011, 436, 438). Bei Presseerzeugnissen und deren Verhältnis zu Suchmaschinenbetreibern aber liege ein solches Marktversagen nicht nicht vor.
Zudem sei der Gesetzentwurf so schwammig formuliert, dass "die Konturen der vorgeschlagenen Regelung erst über Jahre hinweg die höchstrichterliche Rechtsprechung schaffen" könnte. Beispielsweise seien zentrale Begriffe wie Presseverlage und Suchmaschinenbetreiber nicht klar definiert. "Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen", heißt es in dem Papier schließlich.
Es könnte also einiges zu diskutieren geben im Bundestag. Die erste Lesung findet in der Nacht von Donnerstag auf Freitag statt. Angesetzt für Tagesordnungspunkt 19 ist aktuell die Zeit zwischen 2.05 und 2.45 Uhr am Freitagmorgen. Danach wird der Gesetzentwurf in einen Ausschuss zur weiteren Bearbeitung überwiesen und kehrt dann für die zweite und dritte Lesung ins Plenum zurück. Der seltsame Zeitpunkt hat jedoch nicht zuletzt mit der Aussprache über die Hilfen für Griechenland zu tun - nach dem Leistungsschutzrecht berät der Bundestag sogar noch über diverse weitere Tagesordnungspunkte.
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cis/ore
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