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16.02.2007
 

"Killerspiel"-Debatte

Widerstand im Bundesrat gegen Pläne aus Bayern

Im Bundesrat sind Bayern und Niedersachsen mit der Forderung nach einem generellen Verbot von sogenannten Killerspielen und einer Verschärfung des Strafrechts auf Widerstand gestoßen. Auch Unionspolitiker kritisierten den Vorstoß.

Berlin - SPD-Chef Kurt Beck sagte vor der Sitzung: "Diese populistischen schnellen Vorstöße sind wirklich nicht geeignet." Nötig sei eine differenzierte Debatte, an deren Ende er ein Verbot nicht ausschließe. Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) sagte im Bundesrat, es gebe ein Vollzugsdefizit bei den bestehenden Gesetzen. Er verwies auch auf die Erkenntnisse von Wissenschaftlern: Ein Zusammenhang zwischen den Amokläufen von Jugendlichen etwa in Emsdetten oder Erfurt mit dem Konsum von "Killerspielen" werde ganz überwiegend bestritten.

Dessen ungeachtet begründete die bayerische Justizministerin Beate Merk den Antrag mit dem Amoklauf eine Schülers im nordrhein-westfälischen Emsdetten im November. Der Täter soll auch gewalttätige Spiele gespielt haben. "Der Staat darf nicht einfach wegsehen und nichts tun", so Merk. Ministerpräsident Edmund Stoiber stimmte zu: "Das darf nicht hergestellt werden."

Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) kritisierte die von Familienministerin von der Leyen (CDU) vorgeschlagene Lösung. Die Einschränkung des Verkaufs von gewalttätigen Computerspielen an Kinder und Jugendliche sei "eine Scheinlösung" und "ein stumpfes Schwert". Es habe bisher nur in einem einzigen Fall eine Verurteilung wegen Verkaufs von Killerspielen gegeben. Generell gab es jedoch Zustimmung für die kurzfristige Lösung von der Leyens, sie soll noch bis zum Sommer umgesetzt werden.

Der Bundesrat verwies den Antrag Bayerns für ein Verbot solcher Spiele schließlich an die Ausschüsse. In der Debatte wurde die Forderung nach einem schnellen Totalverbot von der SPD und Teilen der CDU abgelehnt. Nun wird eine Entscheidung wohl frühestens im Herbst fallen.

Die Bundesregierung will zunächst die Bewertung der bestehenden Regelungen durch wissenschaftliche Studien abwarten. Erst dann soll auch der Bundesrat über den bayerischen Antrag entscheiden.

cis/dpa/rtr

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