Von Stefan Schultz
In den Augen der BBFC ist "Manhunt 2" offenbar in allen drei Kategorien zur Definition des öffentlich Vertretbaren durchgefallen. Da die Bewertungskriterien zwangsläufig weich sind und viel Raum für Interpretation lassen, mag die Entscheidung, das Spiel zu verbieten, willkürlich erscheinen. Vor allem wenn in Multiplex-Kinos Filme wie "Saw" oder "The Hostel" laufen.
Die Entscheidung kann aber genauso als Versuch gewertet werden, eine Demarkationslinie des öffentlich Vertretbaren festzulegen. Denn letztlich ist das aktuelle Verbot vor allem ein öffentliches Statement.
Auch beim Film gibt aus guten Gründen Produktionen, die man legal nur in Videotheken unter der Vorlage des Personalausweises bekommt. Es gibt aus ebenso guten Gründen Pornofilme, die man nirgendwo legal bekommt. Im Medium Film sind die Grenzen des öffentlich Vertretbaren mit der Zeit festgelegt worden.
Prozess der Normierung nicht abgeschlossen
Im immer noch sehr jungen Medium der Videospiele sind diese Grenzen noch nicht genau definiert. Die Diskurse sind emotional zu sehr aufgeladen. Die Entscheidungsträger, die Konsequenzen aus diesen Diskursen zu treffen haben - und sich über das Beziehen von Extrempositionen parteipolitisch profilieren - kennen sich in dem Medium oftmals wenig aus.
Es ist ein medienhistorisches Phänomen, dass das jeweils neueste, gesellschaftlich noch nicht vollständig normierte Medium zunächst verteufelt wird. Jedes Mal, wenn die Generation, die mit dem "neuen Medium" aufwuchs, demografisch aufgerückt ist, hat sich die Debatte merklich abgekühlt. Das war bei Film und Fernsehen so, beim Buchdruck und auch schon bei den griechischen Tragödien.
Die leiteten zu ihrer Zeit bereits eine Debatte darüber ein, ob der Zuschauer sich im Theater seiner Triebe und Aggressionen erleichtert und entledigt ("Katharsis") oder ob das Publikum nicht vielmehr durch Theaterrezeption aufgeheizt wird - eine Diskussion, die bis heute über ein Themenspektrum von Film- und Videospielgewalt bis hin zur Hooligan-Problematik in Fußballstadien geführt wird.
Ritualisierte Diskussion
Diese Diskussion hat etwas Rituelles (um nicht zu sagen: etwas Stereotypes). Der Empörung der Jugendschützer, Becksteins und Pfeiffer dieser Welt über gewalthaltige Spiele steht die Empörung der Spieler gegenüber, die auf Verbote und Vorschriften nicht minder reflexhaft reagieren.
Das Beispiel anderer Medien zeigt, das die Gesellschaft aus solchen Diskussionen Konsens und Kompromiss entwickelt, schließlich auch Normen ableitet, die Grenzen und Freiheiten der Kreativität hinreichend beschreiben. Die Normierung des Mediums Videospiele durch die Gesellschaft hat gerade erst begonnen.
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