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13.06.2008
 

Jugendschutz

Bundesrat stimmt für größere Computerspiel-Aufkleber

Der Bundesrat hat eine Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Unter anderem sieht diese deutlich größere Altersfreigabe-Angaben auf den Verpackungen von Computer- und Videospielen vor. Außerdem soll es leichter werden, extrem brutale Spiele auf den Index zu setzen.

Die Alterskennzeichen sollen künftig, ähnlich wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, nicht mehr zu übersehen sein und mit einer großen Zahl auf das jeweils erlaubte Mindestalter hinweisen.

Kampagne der Unterhaltungssoftware- Selbstkontrolle: Bundesrat beschließt größere Aufkleber

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Außerdem wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien erweitert, die per Gesetz auf dem Index stehen. Dies betrifft Spiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

Gewaltverherrlichende Spiele sind in Deutschland generell verboten. In einigen wenigen Fällen haben Gerichte auch bereits Verkaufsverbote gegen Spiele verhängt.

Medien, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die entsprechende Liste aufgenommen werden, dürfen nicht mehr beworben und nicht mehr offen zum Verkauf angeboten werden. Die Abgabe an Jugendliche ist dann verboten.

Die Gesetzesänderung ist ein Kompromiss zwischen den Verfechtern noch deutlich restriktiverer Regeln für Computer- und Videospiele und jenen, die den bisherigen deutschen Jugendschutz für ausreichend halten. Das deutsche Gesetz gilt als das strengste in ganz Europa. Vor allem Unionspolitiker aus Bayern und Niedersachsen hatten jedoch immer wieder gefordert, auch Herstellungs- und Verbreitungsverbote für bestimmte Spiele zu vereinfachen.

cis/AP/ddp/reuters/dpa

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