Dass Herbig die Namensrechte an dem englischen Wort "Bully" einklagen kann, gilt Fachleuten als zweifelhaft. Der Komiker und Filmregisseur ("Der Schuh des Manitu") hatte vor dem Landgericht München Klage gegen den Titel des Spiels "Bully - die Ehrenrunde" eingereicht. Die Richter des Landgerichts sahen die Begründung Herbigs, er werde durch das Spiel in seinem Persönlichkeits- und im Markenrecht verletzt aber als "zumindest schwierig" an.
Videospiel "Canis Canem Edit" ("Bully"): Michael Herbig klagt gegen Namensgebung
Herbig wolle nicht mit dem "Schlägerspiel" in Verbindung gebracht werden, sagte seine Anwältin Stephanie Dörrenberg-Berger. Ob es sich um ein solches handelt, darf aber zumindest als umstritten gelten.
"Bully", die erweiterte Fassung eines in Deutschland unter dem Titel "Canis Canem Edit" (Hund frisst Hund) ursprünglich für die Playstation 2 vertriebenen Spiels, ist eine Internatssimulation. Der Spieler schlüpft darin in die Rolle eines Schülers, der pünktlich zum Unterricht erscheinen und brav Schularbeiten erledigen muss - dazwischen allerdings auch die Möglichkeit hat, allen möglichen Unsinn anzustellen, von der Pausenhofknutscherei bis hin zum BMX-Wettrennen. Auch prügeln muss sich die Spielfigur von Zeit zu Zeit - jedoch weit weniger brutal, als man das aus echten Klopp-Spielen wie "Tekken", "Dead or Alive" oder "Virtua Fighter" kennt.
Zahlreiche Dinge heißen längst Bully
Der Begriff "Bully" bezeichnet im Englischen einen Schulhof-Rowdy, einen Schüler, der andere Jugendliche terrorisiert. Wegen der besonders in Großbritannien negativen Konnotation des Begriffes gab es schon im Vorfeld der ursprünglichen Veröffentlichung Ärger. Deshalb wurde schon der erste Teil des Spiels in europäischen Ländern und Australien von "Bully" in "Canis Canem Edit" umgetauft.
Ob der Begriff "Bully" an sich markenrechtlich schützbar ist, erscheint mindestens zweifelhaft - zumal bereits andere Unternehmen das Wort als Markenbezeichnung verwendet haben. Darauf wies auch der Vertreter von Take Two Interactive, Konstantin Krienke, hin: Herbig sei nicht dafür bekannt, Videospiele herauszugeben, deswegen bestehe keine Verwechslungsgefahr, und es gebe eine große Zahl an Dingen, die Bully hießen - vom VW-Transporter bis zum Anstoß beim Eishockey.
Dementsprechend ließ auch die Vorsitzende Richterin durchblicken, dass sie die Anspruchgrundlage Herbigs für problematisch hält. Auch ihr Kollege, der das Spiel testweise erprobt hatte, befand es für nicht übermäßig gewalttätig. Zwar komme es zu Auseinandersetzungen, die auch mit den Fäusten geregelt würden, dabei fließe aber kein Blut, und auch Waffen kämen nicht vor, sagte er.
Die gewalttätigste Szene sei das Untertauchen des Kopfes in der Toilette. Herbigs Rechtsbeistand antwortete, dem Komiker sei schon das zu viel. Erstaunlich feinfühlig für einen Mann, der für seine "Bullyparade" einst eine fiktive Soap mit dem Titel "Die Latrine" erdachte.
cis/ddp/AP/dpa
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