Hamburg - "Letztendlich kann die unerlaubte Handy-Nutzung nur wirksam durch die Störung der Mobilfunkfrequenzen betrieben werden", sagt Goll dem SPIEGEL. Bislang ist der Betrieb von Handy-Blockern nach dem Telekommunikationsgesetz unzulässig. Deshalb will Baden-Württemberg nun eine entsprechende Initiative im Bundesrat zur Änderung der Vorschrift einbringen.
Zwar ist der Betrieb von Mobiltelefonen in den deutschen Knästen aus Sicherheitsgründen verboten, doch trotz sorgfältiger Kontrollen werden immer wieder Handys zu den Inhaftierten hineingeschmuggelt. So versuchen Gefangene zunehmend, mit Hilfe der Geräte kriminelle Geschäfte wie etwa den Drogenhandel oder auch Ausbrüche zu organisieren.
Bisher setzten die Behörden gegen den Handy-Missbrauch sogenannte "Mobi-Finder" ein. Der Nachteil der Geräte: Sie funktionieren nur, wenn die Telefone in Betrieb sind. Eine vollständige Verhinderung der heimlichen Kommunikation ist so nicht möglich.
© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH