Von Holger Dambeck
Juristen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) argumentierten, mit der Ausdehnung der ab 2007 geplanten Gebühr auf Computer und UMTS-Handys würde eine Regel geschaffen, die nicht kontrolliert werden könne. In einem ähnlich gelagerten Fall, es ging laut "Bild"-Zeitung um die Besteuerung von Zinseinkünften, habe das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dieser Begründung ein Veto eingelegt. Ein eigens gegründeter Verein strebt bereits eine Verfassungsklage gegen die PC-Gebühr an.
Einen anderen Weg zur Verhinderung der Abgabe auf internetfähige PCs glaubt eine Berliner IT-Firma gefunden zu haben. Eine Software namens GEZFilter soll Computer durch einfache Installation von der Gebührenpflicht befreien. "Unser Filter greift unmittelbar in den Datenfluss ein und stoppt gezielt das Streaming der TV- und Radio-Programme", sagte Andrew Han, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Softwaresicherheit (DGFSS) aus Berlin. Normale Video- und Sound-Dateien blieben nach wie vor wiedergabefähig, ebenso wie alle anderen Web-Anwendungen.
GEZFilter beruht auf einer URL-Filtersoftware, die viele Unternehmen einsetzen, um ihre Mitarbeiter am Besuchen von Pornoseiten oder Versteigern und Bieten auf eBay zu hindern. "Immer wenn der PC sich mit dem Internet verbindet, wird geprüft, ob ein Live-Stream abgerufen wird", sagte Han im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Solche Live-Streams würden dann blockiert. Betroffen davon seien nicht nur Angebote von ARD und ZDF, sondern auch von Privatsendern wie ProSieben oder ausländischen Kanälen wie CNN.
Auch Privatsender ausgefiltert
Die generelle Blockade sämtlicher Live-Streams soll verhindern, dass ein Gericht mit der Software ausgestattete PCs trotzdem als Rundfunkgeräte einstuft. Eine Hotelkette hatte nach einem Bericht der Webseite internetfallen.de einen Prozess gegen die GEZ verloren, obwohl sie in ihr hoteleigenes Kabelnetz nur Privatsender eingespeist hatte. Gleichwohl müsse das Hotel die Gebühren für alle Zimmer bezahlen, entschied das Gericht und akzeptierte die technische Beschränkung auf Privatsender nicht.
Die für 2007 geplante GEZ-Gebühr auf Internet-PCs und -Handys trifft vor allem Selbständige und kleinere Unternehmen mit vielen Filialen. Voraussichtlich wird ab Januar vorerst nur die reduzierte Gebühr von 5,52 Euro pro Gerät fällig, ursprünglich waren sogar mehr als 17 Euro geplant. Der Mehrpreis soll nur für Nutzer gelten, die noch keine GEZ-Gebühr zahlen.
Ob eine Software wie GEZFilter tatsächlich die Gebühr erspart, ist allerdings fraglich. Beim Hersteller setzt man darauf, dass die Deinstallation der Software als "erheblicher Aufwand" gilt und somit für Laien kaum möglich ist. Nach Angaben von Geschäftsführer Han kann die Software nur durch eine Neuinstallation des Betriebssystems gelöscht werden.
Ist Neuinstallation ein erheblicher Aufwand?
"Ob das als erheblicher Aufwand gilt, ist sicher Auslegungssache", räumte er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE ein. "Aber wenn Sie Ihren Zahnarzt oder Steuerberater fragen, ob er seine Rechner mal eben neu installiert, dann ist das schon ein erheblicher Aufwand." Mit einen TÜV-Gutachten will Han zudem belegen lassen, dass die Software tatsächlich den Rundfunkempfang verhindert.
Juristisch hat Han die Software bereits von drei verschiedenen Anwälten prüfen lassen. Alle drei SPIEGEL ONLINE vorliegenden Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Software von der GEZ-Pflicht entbindet.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz etwa ist der Meinung, dass kein Rundfunkempfangsgerät gegeben sei, wenn die Software keine Wiedergabe von Rundfunkprogrammen auf dem Rechner erlaube. Ihr Kollege Christian Seyfert, ebenfalls aus Frankfurt, schreibt, die Software "nimmt dem Computer die Eignung zum Rundfunkempfang".
Die Anwälte Oliver und Peter Storr aus München erklärten, "der durchschnittliche Computernutzer" sei mit der Neuinstallation von Betriebssystemen "bereits überfordert". Mithin sei die Software nur mit besonderem technischem Aufwand zu entfernen. Zudem hätten Computernutzer in Unternehmen "in aller Regel keinen Zugriff auf die Installationssoftware, sondern nur der Systemadministrator" - eine Neuinstallation eines PCs sei für sie deshalb nicht möglich.
"Unsere Lösung ist wasserdicht", versichert Han. Er erwarte in ein bis zwei Wochen eine Stellungnahme der GEZ zu der Software. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE erklärte die GEZ, man habe zwar schon von der Software gehört. "Aber leider sind die Informationen zu diesem Produkt nicht besonders aussagekräftig, um sich ein fundiertes Urteil darüber zu bilden", sagte Sprecher Willi Rees. Das Programm solle zudem erst in rund zwei Monaten verfügbar sein.
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Sie und der Professor aus Heidelberg sitzen dem Irrtum auf, sofern Sie jetzt von PC+Smartphone und Co reden, dass die Rundfunkgebühren für die "neuartigen Empfangsgeräte", weil sie von den Länderchefs zum Gesetz [...] mehr...
Brilliante Idee. Bitte unbedingt mit Beamten verwalten, die Pensionen aus Steuergeldern erhalten. Man gönnt sich ja sonst nichts. mehr...
Es gibt durchaus noch Gebiete ohne Breitbandanbindung. Und die Rundfunkgesetze sagen klar, dass die Versorgung in ausreichender Qualität zu erfolgen hat. Die Rudfunkanstalten können so ihrem Auftrag für die "neuartigen [...] mehr...
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