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22.02.2007
 

Netzwelt-Ticker

Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber und Anwalt S.

Von Felix Knoke

Alle Angeklagten im so genannten FTPWelt-Prozess müssen künftig mit einer Vorstrafe leben - einschließlich des prominenten Anwaltes Bernhard S.. Außerdem im Überblick: Google gibt nach im Video-Streit, Mathematikerin erhält Turing-Preis und mehr.

FTPWelt-Prozess: Bewährungsstrafe für alle

Urteil gefällt: Bewährungsstrafe auch für den Anwalt von FTPWelt
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DPA

Urteil gefällt: Bewährungsstrafe auch für den Anwalt von FTPWelt

Bereits nach zwei Verhandlungstagen ist der FTPWelt-Prozess zum Ende gekommen. Die Brüder Thomas und Daniel R. wurden vom Gericht schuldig gesprochen. Sie sollen das Internetangebot FTPWelt.com betrieben haben, über das illegale Softwarekopien bezogen werden konnten. Der heute 22-jährige Daniel R. bekam nach dem Jugendrecht eine Haftstrafe von 23 Monaten auf Bewährung, 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 6000 Euro Strafe aufgedrückt. Sein zehn Jahre älterer Bruder erhielt eine Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung, zahlt jedoch 70.000 Euro Strafe.

Der beteiligte Rechtsanwalt Bernhard S. bestritt zwar bislang, Kenntnis von den Inhalten der Website gehabt zu haben, wurde nun aber als Beihelfer verurteilt: zehn Monate auf Bewährung und 90.000 Euro Strafe. Alle Verurteilten haben das Urteil akzeptiert.

Der Lawblog.de erläutert, dass Bernhard S. mit diesem Strafmaß seine Zulassung als Rechtsanwalt nicht verlieren werde. Wie bei Beamten wackele die Zulassung erst ab einem Strafmaß von etwa einem Jahr.

Allerdings ist Bernhard S. nun vorbestraft, was in den Kommentaren des Lawblogs zu freudigen Eruptionen führte: Wie sein früherer Kanzlei-Partner ist S. in Web-affinen Kreisen alles andere als eine populäre Figur, seit er mit gehäuften Abmahnungen gegen Webseitenbetreiber auffiel.

Die Geldstrafen sollen gemeinnützigen Organisationen zugute kommen. Die 668.000 Euro Einnahmen durch das illegale Angebot seien nach wie vor vorhanden. Damit soll laut Teltarif der Schaden des Finanzamts Suhl über 450.000 Euro beglichen werden. Der Rest geht an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Gulli.com hat zudem von einem am Prozess Beteiligten erfahren, dass die GVU gegen eine weitere Zahlung in ungenannter Höhe die Entschädigung der Rechteinhaber übernehmen wird, die im Gegenzug auf Zivilklagen gegen die Betreiber verzichten.

Google: Auf Schmusekurs mit Rechteinhabern

Nachdem immer mehr Klagen laut wurden, Google führe sich mit YouTube als mafiöser Platzhirsch, ja Pate auf, lenkt das Unternehmen jetzt ein: Zukünftig sollen vor Google alle Rechteinhaber gleich sein. Vorausgegangen sind ein nachvollziehbares Geschäftsgebaren auf der einen Seite und verständlicher Groll auf der anderen. Google weigerte sich schlicht, Videos, die von Usern auf YouTube geladen wurden, darauf zu untersuchen, ob sie Urheberrechte verletzen. Einzig Lizenz-Partnern wurde dieser Dienst zuteil. Wer sich nicht auf Geschäfte mit Google einlassen wollte, musste sich selbst auf die Suche nach Verletzungen machen. Das ist mehr als nur aufwändig - das Stochern im überbordenden Angebot ist für niemanden zu bewältigen.

Seit gestern schlägt Google neue Töne an. In einem Interview mit Reutershat Google Geschäftsführer Eric Schmidt angekündigt, schon bald allen Rechteinhabern Tools zur Verfügung zu stellen, um Urheberrechtsverletzungen ihres Materials zu entdecken. Schon bald? Im gleichen Interview bat Schmidt um Geduld: "Es braucht einige Zeit, die Sache vorzubereiten."

Dass die Identifizierung von lizenziertem Material keine einfache Sache ist, hat beispielsweise auch Viacom erfahren müssen. Das Unternehmen zwang YouTube kürzlich, 100.000 Videos zu löschen. Unter den daraufhin entfernten Videos waren jedoch 60 bis 70 Videos, an denen Viacom gar nicht die Rechte besessen hatte. Auch fällt die Identifizierung schwer, wenn beispielsweise die Rechte an einem Mitschnitt eines Fernseh-Beitrages bei einer Firma seien, die der darin verwendeten Musik aber bei einer anderen.

Automatisierte Verfahren dürften unter solchen Voraussetzungen viele Fehler produzieren, die User enttäuschen und vergraulen könnten. Schon wurden Fälle bekannt, in denen bei MySpace User ihre selbstkomponierten Stücke nicht heraufladen konnten - wohl, weil das automatische Musik-Erkennungssystem von Gracenote nicht zwischen Minimal-Techno A und Minimal-Techno B unterscheiden konnte.

Turing-Award für Frances E. Allen

Gestern wurde einer der wichtigsten Computer-Preise zum ersten Mal an eine Frau verliehen. Frances E. Allen, 75, wurde für ihre Arbeit an der Verbesserung von Compilern bei IBM mit dem Turing Award ausgezeichnet, der mit 100.000 Dollar dotiert ist.

Allen wurde 1957 von IBM angestellt, nachdem sie an der Universität von Michigan, wo sie Mathematik studierte, eine IBM-Broschüre in die Hände bekam: "My Fair Ladies." Zu der Zeit beendete ein IBM-Team unter der Leitung von John Backus gerade die Arbeit an Fortran, der ersten höheren Programmiersprache. Allens Arbeit war unter anderem, die Übersetzung der Programmiersprache in Maschinen-lesbaren Code zu verbessern. Ihr wurde der Turing Award deshalb für Beiträge, die die Leistung von Computerprogrammen bei Problemlösungen fundamental verbessert und den Einsatz von Hochleistungsrechnen vorangetrieben haben, verliehen.

Google patcht kritische Desktop-Lücke

Nachdem gestern eine kritische Sicherheitslücke in Googles Desktop-Suchprogramm Google Desktop bekannt wurde, hat das Unternehmen schnell reagiert und das Loch gestopft. Über einen so genannten "Cross-Site Scripting"-Angriff konnten Angreifer Informationen von PCs stehlen und die Surf-Gewohnheiten von Usern ausspionieren, so Infoworld. Cross-Site Scripting (XSS) injiziert Übelcode auf eigentlich harmlose Websites. So wurde beispielsweise MySpace Opfer eines Wurmes, der sich über ein infiziertes Quicktime-Video verbreitete, das ausgenutzt wurde, um für User unerkennbaren, zusätzlichen Website-Code in MySpace-Profilen einzublenden.

Cross-Site Scripting ist gefürchtet, da Virenscanner diesen Angriff nicht erkennen, eine Hilfsmaßnahme ist jedoch JavaScripting zu deaktivieren und nur für vertrauenswürdige Seiten zuzulassen, auf denen JavaScripting auch wirklich benötigt wird. Das ist zum Beispiel sehr einfach mit der NoScript-Extension für Firefox möglich.

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