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18.05.2007
 

Telefonanbieter

Wechsel mit Nebenwirkungen

So mancher alter Telekom-Kunde scheint derzeit die Genugtuung eines persönlichen Racheaktes in der Kündigung des Anschlusses zu suchen. Ein Schritt, der unangenehme Nebenwirkungen haben kann, warnt die Stiftung Warentest: Woanders ist es auch nicht immer besser.

Schlechter Service, falsche Rechnungen und jede Menge Frust: Viele Telefonkunden sind alles andere als zufrieden mit ihrem Anbieter und denken an einen Wechsel. Doch auch wer es etwa den zuletzt Hunderttausenden von Telekom-Festnetzkunden gleichtun und sich für einen anderen Anbieter entschieden will, kann unter Umständen sein blaues Wunder erleben. Denn ein Wechsel garantiert nicht unbedingt das Ende aller Sorgen, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Und längst nicht alle Kunden von Alternativanbietern sind mit ihrem Unternehmen zufrieden.

Freie Wahl: Seit der Deregulierung des Telefonmarktes ist der Kunde am Drücker
DDP

Freie Wahl: Seit der Deregulierung des Telefonmarktes ist der Kunde am Drücker

"Mitunter kommt man bei einem Wechsel vom Regen in die Traufe", erklärt Isabella Eigner, Telekommunikationsexpertin der Stiftung. Aus Befragungen wissen die Verbraucherschützer, dass vor allem Probleme beim Service die Kunden auf die Palme bringen. Es sei aber weniger ein Problem, dass einmal eine Schwierigkeit auftrete, es gehe vielmehr um den anschließenden Umgang damit. "Viele Kunden ärgert, dass ein Problem nicht nur nicht gelöst wird. Häufig kümmert sich auch niemand richtig darum, und man wird von Pontius zu Pilatus geschickt", betont Eigner.

Schlechte Erreichbarkeit, dauernd wechselnde Zuständigkeiten oder nutzlose Auskünfte sind ihren Worten zufolge die häufigsten Beschwerdegründe. Nach Beobachtungen der Warentester stechen bei der Kritik generell weder der Ex-Monopolist Telekom noch die anderen Anbieter hervor. Durch die Bank rufe häufig ein Problem ein neues hervor.

Angebote genau prüfen

Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte einige Hinweise beachten: So sind Verbraucher laut Stiftung Warentest gut beraten, die angeblichen Vorteile eines Alternativanbieters genau zu prüfen. Denn nicht jeder Anbieter ist bundesweit verfügbar, zudem können günstige Vorwahlnummern (Call by Call) nicht mehr genutzt werden. Auch wen das Angebot eines Rundum-sorglos-Pakets in Form einer Telefon-Flatrate reizt, sollte nicht blindlings zuschlagen. Denn die pauschalen Tarife haben mitunter ihre Tücken, gelten sie doch häufig nicht für Handygespräche oder Telefonate ins Ausland.

Den neuen Anbieter kündigen lassen

Ist der Entschluss für einen neuen Anbieter gefallen, sollte man vermeiden, zuerst eine Kündigung an den alten zu schicken, wie Eigner rät. Der Wechsel sollte unbedingt beim neuen Unternehmen in die Wege geleitet werden. Ansonsten könne es passieren, dass zwischenzeitlich "kein Anschluss unter dieser Nummer" zu hören sei. In dem Antrag ist auch anzugeben, ob man seine alte Rufnummer mitnehmen möchte oder nicht. Diese Übertragung auf den neuen Anbieter ist aber in den wenigsten Fällen umsonst zu haben.

Für den Vertragsabschluss gilt: In der Ruhe liegt die Kraft - so sollten sich Kunden nicht zu einer Unterschrift drängen lassen. Schon gar nicht bei einem Vertreterbesuch an der Haustür oder während eines Telefonats. "Man sollte sich davor hüten, dort einen Tarif- oder Anbieterwechsel einzugehen", warnt auch die Telekommunikationsexpertin.

Zwei Wochen Widerrufsrecht

Gegen dubiose Verkaufsmethoden können sich Kunden innerhalb von zwei Wochen zur Wehr setzen und das Geschäft problemlos rückgängig machen. Diese Frist beginnt bei Geschäften an der Haustür erst dann, wenn man über seine Widerrufsrechte umfassend informiert wurde.

Ist der Wechsel vollzogen, kann bei der Rechnung neuerlicher Ärger drohen: Gegen falsche Beträge beispielsweise für nicht geforderte Leistungen können sich Kunden mit einer so genannten begründeten Beanstandung wehren. In dem per Einschreiben mit Rückschein versendeten Schreiben sollte man laut Eigner kurz den Sachverhalt schildern und darlegen, warum der Betrag falsch ist. Ist das Geld schon vom Konto - etwa wegen einer Lastschrift - abgebucht, kann man es über die Bank zurückrufen.

Danach müsse es aber zwingend eine um den falschen Betrag geminderte Überweisung geben. Dann, erklärt die Expertin, habe man keine Sperrung des Anschlusses durch den Anbieter zu befürchten. Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers sollte auf die Minderung hingewiesen werden.

Alternativ zum kompletten Wechsel können Telekom-Kunden mit günstigen Vorwahlnummern für einzelne Gespräche den Anbieter wechseln. Doch auch hier gibt es laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einige Fallstricke. So sind manche "Sparvorwahlen" bei großer Nachfrage überlastet.

Bei so genannten Preselection-Verfahren kann man sich dauerhaft für eine solche Vorwahl entscheiden - es bleibt nur die Telekom-Grundgebühr übrig, für die Gespräche gibt es eine Rechnung von dem anderen Anbieter. Allerdings, warnen die Fachleute, biete nicht jedes Preselection-Unternehmen auch Ortsgespräche an.

Daniel Rademacher, AP

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