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Bundes-Trojaner Kriminelle im Schlepptau

2. Teil: Abhöraktion mit Nebenwirkungen: Der Dateneinbruch gefährdet die Sicherheit

Ganz davon abgesehen mag die IT-Sicherheitssoftware des Computers zwar blind sein für die Schadsoftware - nicht aber für ungewöhnliche Netzwerkaktivitäten. Jede gute IT-Software lässt die Alarmsirenen heulen, wenn Gigabytes unerklärt über die Leitung fließen.

Das ließe sich mit dem Einsatz von Rootkits verhindern. Als maskiertes, vom Betriebssystem autonom agierendes Werkzeugpäckchen kann so ein Programmpaket einem befallenen Computer die Selbstwahrnehmung rauben. Das wäre technisch zwar kein Problem - möglicherweise aber strafbar.

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Denn das ist die bisher kaum diskutierte Crux des Bundes-Trojaners: Um den Lauschangriff auf den Rechner zu starten, bedarf es mehr als nur einer Reform des Bundeskriminalamts-Gesetzes. Der Einsatz der beschriebenen Techniken ist in Deutschland illegal. Schon "Vorbereitungshandlungen" zur Datenspionage sind eigentlich nach Paragraph 202c des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Auch wenn es unwahrscheinlich scheint, dass ein deutsches Gericht das Bundeskriminalamt (BKA) wegen eines genehmigten E-Lauschangriffs verurteilen würde: Denkbar wäre es zumindest.

Pohl warnt Unternehmen, Mitarbeiter, Ausbilder, Professoren, Studierende, die das Thema umtreibt: "Da die Strafbarkeit vom Zweck des Tools abhängt und nicht von den Zielen oder Aktivitäten der Handelnden, machen sich alle strafbar, die sich mit Sicherheitsverfahren wie Less-Than-Zero-Day-Exploits befassen." Sprich: Wenn Behörden solche Methoden einsetzen, wie der BND sie angeblich schon seit Jahren praktiziert hat, dann bedienen sie sich folglich eigentlich krimineller Methoden.

Kriminaler vorn, Kriminelle huckepack?

Gerade das ist vielleicht das größte Problem. Less-than-Zero-Day-Exploits, die Königswege auf die PC-Festplatte, werden weltweit gehandelt. Es gibt nicht viele solcher hoch geheimer Sicherheitslücken - und es gibt wohl mehr Kunden als Angebote.

So mag ein und dasselbe Exploit parallel an das BKA, das FBI, den chinesischen Geheimdienst und kasachische Botnetz-Betreiber verkauft werden, die damit Börsenkurse frisieren wollen oder ein Vertriebsnetz für Kinderpornografie aufbauen.

So könnten sich die Fahnder zum Türöffner für Wirtschaftsspionage, organisierte Computer-Kriminalität oder gezielte Schädigungen der überwachten Nutzer machen - denn eine vom Bundestrojaner geöffnete Hintertür stünde auch den anderen Nutzern des betreffenden Exploits offen. Tür ist Tür: Gefeit vor solchen Dateneinbrüchen ist bekanntlich noch nicht einmal das Kanzleramt. Selbst ohne Beihilfe durch das BKA.

Genau aus diesem Grund fordert die Bonner Gesellschaft für Informatik (GI) "die Veröffentlichung aller erkannten Sicherheitslücken in Software". Dass die Bundesbehörden den Befall von Regierungsrechnern mit angeblich chinesischen Schnüffelprogrammen erst nach Monaten bemerkten, deute darauf hin, dass nicht herkömmliche Trojaner eingesetzt wurden, sondern "individuelle und spezifische Angriffsverfahren". Diese beruhten auf Sicherheitslecks, die nur den Angreifern bekannt waren - eben Less-than-Zero-Day-Exploits.

Die stellten nicht nur für die Regierung, sondern auch für Bürger und Wirtschaft, der daraus jedes Jahr "extrem hohe" Schäden entstünden, ein nicht zu tolerierendes Risiko dar. Deshalb, fordern die Informatiker vom Gesetzgeber, müssten "Behörden zur Veröffentlichung aller ihnen bekannten Sicherheitslücken" verpflichtet werden - und die Verheimlichung sanktioniert.

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