Online-Durchsuchung
Wie ein Sicherheitsgesetz verpfuscht wird
Von Christian Stöcker
Der Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung ist ein fauler Kompromiss: Er schränkt das Grundrecht auf Privatsphäre ein, doch die entscheidende Regelung wurde gestrichen. Wirklich brisante Daten - etwa von Terroristen - können damit kaum abgeschöpft werden.
Freunde der bürgerlichen Freiheitsrechte müssten eigentlich begrüßen, was die SPD gegen den Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)
durchgesetzt hat: Dass Fahnder auch nach dem neuen BKA-Gesetz nicht heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um sich so Zugang zu einem Rechner zu verschaffen und auf dem dann Überwachungs-Software zu installieren. Die Sozialdemokraten hatten eine solche "Lizenz zum Einbrechen" abgelehnt - das ist gut für die Freiheit, macht die Gesetzesänderung aber auch so gut wie überflüssig. Denn eins ist äußerst unwahrscheinlich: Dass es dem Bundeskriminalamt (BKA) gelingen wird, Menschen, die wirklich etwas zu verbergen haben, einen Virus auf den Rechner zu schicken, der dann fleißig Daten an die Fahnder weiterreicht.
AP
Netzwerk: "Online-Durchsuchung nur per Kabel"?
Experten
bezweifeln schon seit langem, dass das BKA tatsächlich schaffen kann, was auch versierten Hackern nicht oft gelingt: sich gezielten Zugang zu einem bestimmten Rechner und den darauf abgelegten Daten zu verschaffen, wenn dieser Rechner mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgestattet ist. Das sieht vermutlich auch die Union so - warum sonst hätte sie so intensiv darauf beharren sollen, dass Beamte auch in Wohnungen eindringen dürfen sollten, um dort entsprechende Lauschprogramme direkt zu installieren, etwa von einem mitgebrachten USB-Stick aus?
Nun aber will man laut dem Entwurf "Online-Durchsuchung nur per Kabel" erlauben, wie eine Sprecherin des Innenministeriums am gestrigen Dienstag sagte. Gemeint ist damit, dass Ermittler aus der Ferne auf Daten zugreifen und nicht ins Haus eindringen dürfen. Denn dass viele Menschen ihren Internetzugang längst nicht mehr "per Kabel" organisieren (siehe Kasten unten), ist klar.
Aber ganz unabhängig von sprachlichen Schludrigkeiten (von denen man nur hoffen kann, dass sie nicht auch im fertigen Gesetz landen): Die gezielte Ansprache eines bestimmten Rechners, etwa über eine E-Mail mit entsprechendem Anhang, wird gerade bei Personen im Fokus der Fahnder äußerst schwierig sein. Einem
Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zufolge darf die Online-Durchsuchung, wenn überhaupt, nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter angewendet werden. Etwa bei Terrorplanungen oder Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit. Terroristen und Schwerverbrecher aber werden ihre Rechner wohl besser als Otto Normalnutzer mit Virenscannern, Firewalls und Verschlüsselungs-Software absichern.
"Die Leute, die sich schützen wollen, werden einfach keine dubiosen E-Mail-Anhänge mehr aufmachen", sagte Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden SPIEGEL ONLINE. Der Datensicherheitsexperte hat im vergangenen Jahr eine Expertise für das Bundesverfassungsgericht zu eben dieser Frage erstellt. Quintessenz: Direkter Zugang zum Rechner wäre die beste Möglichkeit, tatsächlich ein Schnüffelprogramm zu installieren. Eine weitere Option wäre, elektromagnetische Strahlung vom Rechner einzufangen und auszuwerten - wozu man in die Nähe des Gerätes kommen müsste.
Wenn eine Festplatte wirklich hochsensible Daten enthielte, werde der entsprechende Rechner möglicherweise einfach gar nicht ans Netz gehängt und sei dem Zugriff von außen ohnehin vollends entzogen.
Schad- und Spähsoftware
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Wie das
Trojanische Pferd
in der griechischen Mythologie verbergen
Computer-Trojaner
ihre eigentliche Aufgabe (und Schädlichkeit!) hinter einer Verkleidung. Meist treten sie als harmlose Software auf: Bildschirmschoner, Videodatei, Zugangsprogramm. Sie werden zum Beispiel als E-Mail-Anhang verbreitet. Wer das Programm startet, setzt damit immer eine verborgene Schadfunktion ein: Meist besteht diese aus der Öffnung einer sogenannten
Backdoor
, einer Hintertür, die das Computersystem gegenüber dem Internet öffnet und durch die weitere
Schadprogramme
nachgeladen werden.
Computerviren
befallen vorhandene Dateien auf den Computern ihrer Opfer. Die Wirtsdateien funktionieren – zumindest eine Zeit lang - weiterhin wie zuvor. Denn Viren sollen nicht entdeckt werden. Sie verbreiten sich nicht selbständig, sondern sind darauf angewiesen, dass Computernutzer infizierte Dateien weitergeben, sie per E-Mail verschicken, auf USB-Sticks kopieren oder in
Tauschbörsen
einstellen. Von den anderen Schad- und Spähprogrammen unterscheidet sich ein Virus allein durch die Verbreitungsmethode. Welche Schäden er anrichtet, hängt allein vom Willen seiner Schöpfer ab.
Das kleine Kompositum führt die Worte "Wurzel" und "Bausatz" zusammen:
"Root"
ist bei
Unix-Systemen
der Benutzer mit den Administratorenrechten, der auch in die Tiefen des Systems eingreifen darf. Ein "Kit" ist eine Zusammenstellung von Werkzeugen. Ein
Rootkit
ist folglich ein Satz von Programmen, die mit vollem Zugriff auf das System eines Computers ausgestattet sind. Das ermöglicht dem Rootkit weitgehende Manipulationen, ohne dass diese beispielsweise von Virenscannern noch wahrgenommen werden können. Entweder das Rootkit enthält Software, die beispielsweise Sicherheitsscanner deaktiviert, oder es baut eine sogenannte
Shell
auf, die als eine Art Mini-Betriebssystem im Betriebssystem alle verdächtigen Vorgänge vor dem Rechner verbirgt. Das Gros der im Umlauf befindlichen Rootkits wird genutzt, um
Trojaner
,
Viren
und andere zusätzliche
Schadsoftware
über das Internet nachzuladen. Rootkits gehören zu den am schwersten aufspürbaren
Kompromittierungen
eines Rechners.
Computerwürmer
sind in der Praxis die getunte, tiefergelegte Variante der Viren und Trojaner. Im strengen Sinn wird mit dem Begriff nur ein Programm beschrieben, das für seine eigene Verbreitung sorgt - und der Programme, die es transportiert. Würmer enthalten als Kern ein
Schadprogramm
, das beispielsweise durch Initiierung eines eigenen E-Mail-Programms für die Weiterverbreitung von einem befallenen Rechner aus sorgt. Ihr Hauptverbreitungsweg sind folglich die kommunikativen Wege des Webs: E-Mails, Chats,
AIMs
,
P2P-Börsen
und andere. In der Praxis werden sie oft als Vehikel für die Verbreitung verschiedener anderer Schadprogramme genutzt.
Unter einem
Drive-by
versteht man die Beeinflussung eines Rechners oder sogar die Infizierung des PC durch den bloßen Besuch einer verseuchten Web-Seite. Die Methode liegt seit einigen Jahren sehr im Trend: Unter Ausnutzung aktueller Sicherheitslücken in Browsern und unter Einsatz von
Scripten
nimmt ein auf einer Web-Seite hinterlegter
Schadcode
Einfluss auf einen Rechner. So werden zum Beispiel Viren verbreitet, Schnüffelprogramme installiert, Browseranfragen zu Web-Seiten umgelenkt, die dafür bezahlen und anderes. Drive-bys sind besonders perfide, weil sie vom PC-Nutzer keine Aktivität (wie das Öffnen einer E-Mail) verlangen, sondern nur Unvorsichtigkeit. Opfer sind zumeist Nutzer, die ihre Software nicht durch regelmäßige Updates aktuell halten - also potentiell so gut wie jeder.
Botnets
sind Netzwerke gekidnappter Rechner - den Bots. Mit Hilfe von Trojaner-Programmen, die sie beispielsweise durch manipulierte Web-Seiten oder fingierte E-Mails auf die Rechner einschleusen, erlangen die Botnet-Betreiber Zugriff auf die fremden PC und können sie via Web steuern. Solche Botnets zu vermieten, kann ein einträgliches Geschäft sein. Die
Zombiearmeen
werden unter anderem genutzt, um millionenfache Spam-Mails zu versenden, durch eine Vielzahl gleichzeitiger Anfragen
Web-Seiten in die Knie zu zwingen
oder in großem Stile Passwörter abzugrasen. (mehr bei
SPIEGEL ONLINE)
Das Wort setzt sich aus "Fake", also "Fälschung", und "Ware", der Kurzform für Software zusammen: Es geht also um
"falsche Software"
. Gemeint sind Programme, die vorgeben, eine bestimmte Leistung zu erbringen, in Wahrheit aber etwas ganz anderes tun. Häufigste Form: angebliche IT-Sicherheitsprogramme oder Virenscanner. In ihrer harmlosesten Variante sind sie nutzlos, aber nervig: Sie warnen ständig vor irgendwelchen nicht existenten Viren und versuchen, den PC-Nutzer zu einem Kauf zu bewegen. Als
Adware-Programme
belästigen sie den Nutzer mit Werbung.
Die perfideste Form aber ist
Ransomware
: Sie kidnappt den Rechner regelrecht, macht ihn zur Geisel. Sie behindert oder verhindert das normale Arbeiten, lädt Viren aus dem Netz und stellt Forderungen auf eine "Reinigungsgebühr" oder Freigabegebühr, die nichts anderes ist als ein Lösegeld: Erst, wenn man zahlt, kann man mit dem Rechner wieder arbeiten. War 2006/2007 häufig, ist seitdem aber zurückgegangen.
Ein
Zero-Day-Exploit
nutzt eine Software-Sicherheitslücke bereits an dem Tag aus, an dem das Risiko überhaupt bemerkt wird. Normalerweise liefern sich Hersteller von Schutzsoftware und die Autoren von
Schadprogrammen
ein Kopf-an-Kopf-Rennen beim Stopfen, Abdichten und Ausnutzen bekanntgewordener Lücken.
Das größte Sicherheitsrisiko in der Welt der Computer sitzt vor dem Rechner. Nicht nur mangelnde Disziplin bei nötigen Software-Updates machen den Nutzer gefährlich: Er hat auch eine große Vorliebe für kostenlose Musik aus obskuren Quellen, lustige Datei-Anhänge in E-Mails und eine große Kommunikationsfreude im ach so informellen Plauderraum des Webs. Die meisten Schäden in der IT dürften von Nutzer-Fingern auf Maustasten verursacht werden.
Sogenannte distribuierte
Denial-of-Service-Attacken
(DDoS) sind Angriffe, bei denen einzelne Server oder Netzwerke mit einer Flut von Anfragen anderer Rechner so lange überlastet werden, bis sie nicht mehr erreichbar sind. Üblicherweise werden für solche verteilten Attacken heutzutage sogenannte Botnetze verwendet, zusammengeschaltete Rechner, oft Tausende oder gar Zehntausende, die von einem Hacker oder einer Organisation ferngesteuert werden.
"Das Durchsuchen ausschließlich über das Netz ist keine gute Einigung", sagt Pfitzmann, sondern sogar "eine große Gefahr für den Datenschutz". Denn nun müssten Werkzeuge entwickelt werden, die, so sie tatsächlich funktionieren sollten, im Gegensatz zu gezielten, physischen Ansätzen "auch zur Massenüberwachung geeignet sind". Auch wenn BKA-Chef Zierke immer wieder beteuert, es würden wohl nicht mehr als zehn Online-Durchsuchungen pro Jahr durchgeführt werden.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf wurde also zweierlei erreicht: Einerseits würde bei Umsetzung eine Grundrechtseinschränkung in ein Gesetz gegossen - nämlich die des vom Verfassungsgericht eben verfügten
Rechtes auf digitale Privatsphäre. Schließlich sind Privatrechner heute veritable Schatztruhen des Privaten, von der Tagebuchaufzeichung bis zum Babyfoto, vom mit der Gattin gedrehten Privatporno bis zur letzten Steuererklärung. Andererseits aber würde der eigentliche Zweck des Gesetzes ad Absurdum geführt, nämlich der, Terroristen bei der Anschlagsplanung zu überwachen.
Ein richtig fauler Kompromiss.
Mobile Breitbandformate
Universal Mobile Telecommunications System - wird oft als Mobilfunkstandard der dritten Generation (3G) bezeichnet, da er deutlich höhere Datenübertragungsraten als sein Vorgänger GSM ermöglicht. Deutsche UMTS-Netze schaffen üblicherweise eine Bandbreite von 384 Kbit/s für die Datenübertragung vom Mobilfunkmast zum Endgerät. Reguläre DSL-Anschlüsse bieten heute üblicherweise 1024 Kbit/s. (
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High Speed Downlink Packet Access - setzt auf UMTS auf, erzielt aber deutlich höhere Übertragungsraten bei der Übertragung vom Mobilfunkmast zum Endgerät. Die praktisch erreichbare Datenrate liegt zurzeit bei 1,4 Mbit/s. Durch technologische Verbesserungen soll sie allmählich auf 5,1 Mbit/s steigen. (
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General Packet Radio Service - dieser Standard zerlegt Daten beim Sender in einzelne Pakete, überträgt sie gestückelt und setzt sie beim Empfänger wieder zusammen. Durch Bündelung mehrerer Übertragungskanäle ist theoretisch eine Übertragungsrate von bis zu 171,2 Kbit/s möglich. Im praktischen Betrieb sind es meist 55,6 Kbit/s - so langsam waren Modems in den Zeiten vor DSL. (
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Enhanced Data Rates for GSM Evolution - Technik zur Erhöhung der Übertragungsrate von Daten in GSM-Mobilfunknetzen. Durch effizientere Modulationsverfahren sollen in der Summe bis zu 384 Kbit/s erreicht werden - das ist UMTS-Geschwindigkeit. Edge wurde bisher in 75 Ländern eingeführt. (
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Die WiMax-Technologie umfasst mehrere Standards zu Datenübertragung auf verschiedenen Funkfrequenzen. Manche WiMax-Standards brauchen eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger, bei anderen können die Signale auch Mauern durchdringen. Bei Tests soll WiMax schon Datentransferraten von mehr als hundert Mbit/s erreicht haben. Hermann Lipfert, Experte für Drahtlosnetze beim Münchner Institut für Rundfunktechnik (IRT), schätzt, dass in einer regulären WiMax-Funkzelle Tranferraten von 50 Mbit/s realistisch sind - unter idealen Bedingungen und bei Anwendung aller derzeit zur Verfügung stehenden technischen Tricks. Diese Bandbreite müssten sich dann wie bei UMTS alle Nutzer teilen, die in der jeweiligen Funkzelle online sind. (
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Der DVB-T-Standard regelt die Verbreitung digitaler Fernsehsignale per Funk. Der DVB-Standard ist zwar auch dafür ausgelegt, Internetinhalte zu übertragen - in den Frequenzbereich eines einzigen analogen Fernsehkanals (etwa sieben MHz) passen aber gerade mal 13 Mbit pro Sekunde hinein. Wenn an einer einzigen Sendestation also 20 Nutzer hängen, die gleichzeitig etwa einen Dateidownload versuchen, wird es schon eng - die Datenrate für jeden Nutzer läge unter einem Mbit/s, also niedriger als die der günstigsten DSL-Verbindungen, die derzeit im Angebot sind. "Die größte Gefahr für diese Technik ist, von der Gegenwart überholt zu werden", sagt Sven Hansen von der Computerzeitschrift "c't". Überträgt man die Inhalte über DVB, geht das auch nur in eine Richtung - wie beim Fernsehen eben. Der Rückkanal muss dann auf anderem Wege hergestellt werden, etwa über eine herkömmliche Telefonleitung. Mausklicks im Browser gingen bei dieser Methode über die Telefonleitung zum Provider, die angeforderten Seiten würden dann von der DVB-Sendestation zurück zum Empfänger gefunkt. Das ist umständlich - und langsam. (
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Long Term Evolution ist der Name, den eine Reihe von Mobilfunkunternehmen einem weiteren Standard der vierten Mobilfunkgeneration gegeben haben. LTE ist im Grunde eine Weiterentwicklung von UMTS - braucht aber gänzlich neue Hardware, einschließlich neuer Sendestationen. LTE konkurriert mit dem WiMax-Standard um die Marktführerschaft im mobilen Internet der Zukunft - zwischen den beiden Standards wird möglicherweise ein neuer Formatkrieg ausbrechen. LTE ist nach Einschätzung von Experten gegenüber WiMax allerdings etwa zwei Jahre im Rückstand, was die technologische Entwicklung angeht. (
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