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16.04.2008
 

Online-Durchsuchung

Wie ein Sicherheitsgesetz verpfuscht wird

Von Christian Stöcker

Der Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung ist ein fauler Kompromiss: Er schränkt das Grundrecht auf Privatsphäre ein, doch die entscheidende Regelung wurde gestrichen. Wirklich brisante Daten - etwa von Terroristen - können damit kaum abgeschöpft werden.

Freunde der bürgerlichen Freiheitsrechte müssten eigentlich begrüßen, was die SPD gegen den Willen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) durchgesetzt hat: Dass Fahnder auch nach dem neuen BKA-Gesetz nicht heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um sich so Zugang zu einem Rechner zu verschaffen und auf dem dann Überwachungs-Software zu installieren. Die Sozialdemokraten hatten eine solche "Lizenz zum Einbrechen" abgelehnt - das ist gut für die Freiheit, macht die Gesetzesänderung aber auch so gut wie überflüssig. Denn eins ist äußerst unwahrscheinlich: Dass es dem Bundeskriminalamt (BKA) gelingen wird, Menschen, die wirklich etwas zu verbergen haben, einen Virus auf den Rechner zu schicken, der dann fleißig Daten an die Fahnder weiterreicht.

Netzwerk: "Online-Durchsuchung nur per Kabel"?
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AP

Netzwerk: "Online-Durchsuchung nur per Kabel"?

Experten bezweifeln schon seit langem, dass das BKA tatsächlich schaffen kann, was auch versierten Hackern nicht oft gelingt: sich gezielten Zugang zu einem bestimmten Rechner und den darauf abgelegten Daten zu verschaffen, wenn dieser Rechner mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgestattet ist. Das sieht vermutlich auch die Union so - warum sonst hätte sie so intensiv darauf beharren sollen, dass Beamte auch in Wohnungen eindringen dürfen sollten, um dort entsprechende Lauschprogramme direkt zu installieren, etwa von einem mitgebrachten USB-Stick aus?

Nun aber will man laut dem Entwurf "Online-Durchsuchung nur per Kabel" erlauben, wie eine Sprecherin des Innenministeriums am gestrigen Dienstag sagte. Gemeint ist damit, dass Ermittler aus der Ferne auf Daten zugreifen und nicht ins Haus eindringen dürfen. Denn dass viele Menschen ihren Internetzugang längst nicht mehr "per Kabel" organisieren (siehe Kasten unten), ist klar.

Aber ganz unabhängig von sprachlichen Schludrigkeiten (von denen man nur hoffen kann, dass sie nicht auch im fertigen Gesetz landen): Die gezielte Ansprache eines bestimmten Rechners, etwa über eine E-Mail mit entsprechendem Anhang, wird gerade bei Personen im Fokus der Fahnder äußerst schwierig sein. Einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zufolge darf die Online-Durchsuchung, wenn überhaupt, nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter angewendet werden. Etwa bei Terrorplanungen oder Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit. Terroristen und Schwerverbrecher aber werden ihre Rechner wohl besser als Otto Normalnutzer mit Virenscannern, Firewalls und Verschlüsselungs-Software absichern.

"Die Leute, die sich schützen wollen, werden einfach keine dubiosen E-Mail-Anhänge mehr aufmachen", sagte Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden SPIEGEL ONLINE. Der Datensicherheitsexperte hat im vergangenen Jahr eine Expertise für das Bundesverfassungsgericht zu eben dieser Frage erstellt. Quintessenz: Direkter Zugang zum Rechner wäre die beste Möglichkeit, tatsächlich ein Schnüffelprogramm zu installieren. Eine weitere Option wäre, elektromagnetische Strahlung vom Rechner einzufangen und auszuwerten - wozu man in die Nähe des Gerätes kommen müsste.

Wenn eine Festplatte wirklich hochsensible Daten enthielte, werde der entsprechende Rechner möglicherweise einfach gar nicht ans Netz gehängt und sei dem Zugriff von außen ohnehin vollends entzogen.

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"Das Durchsuchen ausschließlich über das Netz ist keine gute Einigung", sagt Pfitzmann, sondern sogar "eine große Gefahr für den Datenschutz". Denn nun müssten Werkzeuge entwickelt werden, die, so sie tatsächlich funktionieren sollten, im Gegensatz zu gezielten, physischen Ansätzen "auch zur Massenüberwachung geeignet sind". Auch wenn BKA-Chef Zierke immer wieder beteuert, es würden wohl nicht mehr als zehn Online-Durchsuchungen pro Jahr durchgeführt werden.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf wurde also zweierlei erreicht: Einerseits würde bei Umsetzung eine Grundrechtseinschränkung in ein Gesetz gegossen - nämlich die des vom Verfassungsgericht eben verfügten Rechtes auf digitale Privatsphäre. Schließlich sind Privatrechner heute veritable Schatztruhen des Privaten, von der Tagebuchaufzeichung bis zum Babyfoto, vom mit der Gattin gedrehten Privatporno bis zur letzten Steuererklärung. Andererseits aber würde der eigentliche Zweck des Gesetzes ad Absurdum geführt, nämlich der, Terroristen bei der Anschlagsplanung zu überwachen.

Ein richtig fauler Kompromiss.

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Universal Mobile Telecommunications System - wird oft als Mobilfunkstandard der dritten Generation (3G) bezeichnet, da er deutlich höhere Datenübertragungsraten als sein Vorgänger GSM ermöglicht. Deutsche UMTS-Netze schaffen üblicherweise eine Bandbreite von 384 Kbit/s für die Datenübertragung vom Mobilfunkmast zum Endgerät. Reguläre DSL-Anschlüsse bieten heute üblicherweise 1024 Kbit/s. (mehr ...)

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