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25.05.2008
 

Rufnummernspam

Kostenfalle Anrufwerbung

Sie versprechen das Glück und bringen doch nur Verluste: Fingierte Gewinnmitteilungen per Telefon sollen Verbraucher auf teure Telefonnummern locken. Doch oft können sich die Opfer solcher Lockanrufe gegen die überzogenen Rechnungen der Abzocker zur Wehr setzen.

"Hallo, Sie haben gewonnen." Wer diese vermeintlich erfreuliche Nachricht am Telefon erhält und nicht gleich auflegt, erfährt dann, dass er - am besten sofort - eine bestimmte Telefonnummer anwählen soll, um seinen Gewinn zu bekommen. Aber: Wer anruft, zahlt. Denn das Gewinnversprechen ist eine Form einer Abzockmasche, die unter dem Oberbegriff Spam geführt wird.

Spam in Dosen: Per Lockanruf soll man zur Anwahl teurer Telefonnummern animiert werden. Der Fachbegriff dafür lautet Rufnummernspam
AP

Spam in Dosen: Per Lockanruf soll man zur Anwahl teurer Telefonnummern animiert werden. Der Fachbegriff dafür lautet Rufnummernspam

Die angegebene Telefonnummer beginnt meist mit der Kennung 0900. Die Verbindung zu einem solchen "Premiumdienst" kann bis zu drei Euro pro Minute kosten, oder sogar 30 Euro pro Anruf. Und der versprochene Gewinn erweist sich meist als wertlos oder nicht existent.

Nicht ganz so teuer sind die in derartigen Anrufen ebenfalls auftauchenden 0137er-Nummern, wie sie auch bei Abstimmungen und vor allem zahlreichen Gewinnspielen in Radio und Fernsehen beliebt sind. Aber auch sie können ins Geld gehen, vor allem dann, wenn mehrfache Anrufe die Chancen erhöhen sollen. Doch der Verbraucher ist nicht hilflos gegen solche Umtriebe. Gerade beim Rufnummernspam können sich Betroffene an die Bundesnetzagentur wenden.

Spam, ursprünglich ein Begriff für unerwünschte Werbung per E-Mail, taucht in immer neuen Varianten auf. Ob per E-Mail, über Fax, durch unerbetene Werbeanrufe oder per SMS auf dem Handy - lästig sind alle Formen, teuer und nutzlos für den Verbraucher die meisten, und einige sind sogar tückisch.

Tückische Varianten

Wer nicht ohnehin misstrauisch ist, kann leicht in die Kostenfalle tappen. Das gilt besonders für ältere Menschen und Kinder, weiß die Bundesnetzagentur in Bonn. Zwei Spam-Varianten gelten durch den Überrumpelungseffekt als besonders problematisch. Die eine sind sogenannte Ping-Anrufe, die andere das "Tastendruckmodell".

Beim Ping-Anruf wird die Verbindung nach einmaligem Klingeln unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit". Wer unbedacht die angezeigte Nummer wählt, hat schon Geld verloren. Denn der Anruf führt zu einer teuren 0900er oder 0137er-Nummer.

Noch raffinierter ist das "Tastendruckmodell". Im Verlauf des Werbeanrufs wird der Angerufene verleitet, eine bestimmte Taste oder Tastenkombination zu drücken, beispielsweise um einen versprochenen Geldpreis abzurufen. Nach dem Tastendruck jedoch wird das Gespräch auf eine teure 0900-Nummer geschaltet, selbst wenn der Telefonschluss dafür eigentlich gesperrt war und sein Besitzer sich vor kostspieligen Telefonaten beispielsweise seiner Kinder sicher wähnte.

Verbraucherfreundliches Gegenmittel

Die Betreiber der Abzocknummern sitzen meist im Ausland. Allein können betrogene Kunden ihnen kaum beikommen. Doch die Bundesnetzagentur hat einen Weg gefunden: Sie sperrt nicht nur die einschlägigen Telefonnummern, sondern sie untersagt vor allem auch das Eintreiben der ergaunerten Gebühren. Im Fall des Tastendruckmodells verbot die Behörde sogar das Geschäftsmodell insgesamt. Darüber muss demnächst das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden, nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Anordnung der Bundesnetzagentur Mitte April vorläufig bestätigt hatte.

"Am stärksten werden die Betreiber getroffen, indem man ihnen die finanziellen Gewinnströme austrocknet", sagt der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP. "Da wirkt das Verbot von Rechnungslegung und Inkasso." Das gelte auch für Firmen mit Sitz im Ausland, da das Geld ja über die Telefonrechnung in Deutschland kassiert werden solle. Auf Mahn- oder Drohschreiben sollten Verbraucher nichts geben. "Für diese Leistung muss der Verbraucher nicht zahlen, wenn die Behörde das Inkassoverbot ausgesprochen hat."

150.000 Verbraucherbeschwerden seit 2003

595 einschlägige Rufnummern hat Kurths Behörde allein in den vergangenen 24 Monaten bis Ende April abgeschaltet. In 267 Fällen wurde auch das Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. "Die Verbraucher können sich in diesen Fällen beruhigt zurücklehnen, sie müssen nicht zahlen", sagt Kurth.

Am 17. April verzeichnete die Bundesnetzagentur die 150.000ste Verbraucherbeschwerde seit 2003, seitdem sie auch für den Verbraucherschutz rund um das Telefon aktiv ist. Allein wegen Rufnummernspam gingen 2006 rund 30.000 und 2007 etwa 25.000 Beschwerden ein. Kurth führt den leichten Rückgang auch auf die Arbeit der Behörde zurück, weiß aber, dass den Abzockern immer neue Tricks einfallen: "Es ist wie mit der Hydra: Sie schlagen einen Kopf ab und es wächst woanders was nach", sagt er. Derzeit steigt die Zahl der Beschwerden schon wieder, allerdings auch, weil zum September 2007 die Gesetze verschärft wurden.

Joachim Sondermann/AP

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