Von Anja Tiedge
SPIEGEL ONLINE: Herr Schaar, Sie sind beim Online-Netzwerk Facebook registriert. Das klingt ungewöhnlich für einen Datenschützer ...
SPIEGEL ONLINE: Worüber?
Schaar: Zum Beispiel über die völlige Belanglosigkeit von vielem, was da eingestellt wird. Da gibt es drei Arten von Beiträgen: Einmal eine sehr persönliche, bei der man mitteilt, wie man sich fühlt und was man gerade macht. Dass man gerade eine Pizza gegessen hat und diese einem nicht so gut bekommen ist. Das haut mich nicht wirklich vom Hocker.
Dann sind da die Politiker-Accounts, die aus Sprechblasen bestehen und bei denen ich manchmal das Gefühl habe, sie haben die gar nicht selbst geschrieben. Aber es gibt auch eine dritte Art von Beiträgen, die ich durchaus ernst nehme. Da haben Teilnehmer ein Anliegen und nutzen das Medium, um sich darüber auszutauschen, zu diskutieren und Verabredungen zu treffen. Das ist für mich eine sinnvolle Ergänzung anderer Kommunikationsformen.
SPIEGEL ONLINE: Mehr missfällt Ihnen an sozialen Netzwerken?
Schaar: Was mich vor allem stört, ist die Gedankenlosigkeit, mit der solche Dienste genutzt und persönliche Informationen ins Internet gestellt werden. Das ist insbesondere bei Jugendlichen der Fall, aber nicht nur bei ihnen. Die Leichtigkeit und Spontaneität der Kommunikation üben für viele einen ungeheuren Reiz aus. Insbesondere Kinder und Jugendliche unterscheiden vielfach nicht, ob sie sich in einem virtuellen oder einem realen Raum aufhalten und geben dadurch oft ungewollt ihre Privatsphäre preis.
SPIEGEL ONLINE: Ist das ein Grund dafür, dass Sie Personaler in Unternehmen zu mehr Toleranz mit Informationen aus dem Netz aufrufen?
Schaar: Absolut. Unter den vielen persönlichen Informationen, die im Internet kursieren, sind oft auch solche, die man gemeinhin als kompromittierend bezeichnen würde. Da macht es zum Beispiel für Personaler keinen Sinn, jemanden aufgrund von Partybildern für ungeeignet zu halten, während derjenige, der es schafft, dort nicht aufzutauchen, als Musterbewerber erscheint. Wenn die Wirtschaft das als Auswahlkriterium erachtet, stellt sie sich selbst ein Bein. Unabhängig davon verlange ich aber von den Netzwerken, ihre Voreinstellungen so zu gestalten, dass nicht alle Welt auf private Daten zugreifen kann. Das ist nämlich nicht der Fall. Die Voreinstellungen sind in fast allen Netzwerken datenschutzunfreundlich.
SPIEGEL ONLINE: Nun ist Datenschutz ja nicht nur im Internet vonnöten. Wo lauern Ihrer Meinung nach mehr Datenschutzrisiken: on- oder offline?
Schaar: Das Internet hat für den Datenschutz eine neue Epoche eingeläutet, aber natürlich liegen die eigentlichen Risiken noch überwiegend in der realen Welt. Nehmen wir das Arbeitsleben: Der Arbeitgeber kann immer mehr über seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfahren - und zwar nicht nur, indem er sie persönlich befragt oder die Arbeitsergebnisse kontrolliert, sondern indem er mithilfe seines Computers den Arbeitsablauf beobachtet. Möglicherweise geschieht dies sogar, ohne dass die Arbeitnehmer es bemerken. Programme, die heimlich und im Detail aufzeichnen, wie der PC genutzt wird und die Ergebnisse verdeckt über das Internet versenden, sind leider ein Verkaufsschlager. Das zeigt, dass das Internet zwar nicht die Ursache für Datenschutzprobleme ist, sie aber verschärft und uns Datenschützer vor große Herausforderungen stellt.
SPIEGEL ONLINE: In Deutschland ist diese Form der Bespitzelung illegal. In Finnland dagegen ist gerade ein Gesetz in Kraft getreten, das es Arbeitgebern erlaubt, die E-Mails ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen. Aufgrund des Drucks seitens Nokia wird es auch "Lex Nokia" genannt. Ist so etwas auch in Deutschland denkbar?
Schaar: Ich halte es zumindest derzeit für völlig ausgeschlossen, dass ein solches Gesetz in der Politik oder der Gesellschaft bei uns Zustimmung finden würde. Auch in den USA ist diese Form der Überwachung am Arbeitsplatz sehr weit verbreitet und auch erlaubt. Dass das nun auch in Europa Einzug hält, halte ich für höchst problematisch.
SPIEGEL ONLINE: Trotzdem passiert es auch hier immer wieder, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter ausspionieren. Sind die Strafen, die auf Missachtung des Datenschutzgesetzes stehen, nicht abschreckend genug?
Schaar: Das heimliche Ausspionieren von Mitarbeitern ist ein Gesetzesverstoß. Wie für andere Datenschutzverstöße sieht das Bundesdatenschutzgesetz Bußgelder und in besonders schweren Fällen sogar Haftstrafen vor. Es gibt auch entsprechende Bußgeld- und Strafverfahren, aber nur einige wenige rechtskräftige Urteile. Im Vergleich zu dem, was geschieht - und ich gehe hier von einer hohen Dunkelziffer aus -, ist der Anteil der Urteile verschwindend gering.
Das liegt zum Teil daran, dass sich die Behörden scheuen, das Instrumentarium anzuwenden. Ein anderer Grund sind die unvollkommenen Gesetze. Die Bußgelder sind in manchen Fällen zu niedrig. Sie berücksichtigen beispielsweise noch nicht die Entstehung von Gewinnen durch Datenmissbrauch. Und es gibt einen juristischen Flickenteppich in Deutschland und in Europa.
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