Amazons Lesegerät: US-Autoren halten neuen Kindle für illegal

Amazons Lesegerät Kindle kann in seiner neuesten Version auch vorlesen. Und genau das hält die größte US-Autorenvereinigung für illegal. So würden aus Büchern Hörbücher gemacht, so der Chef des Autorenverbandes Authors Guild - dazu habe Amazon kein Recht.

Amazon selbst verdient längst Geld mit Hörbüchern - als CD verkauft über den Webshop, der immer noch der Kern des Amazon-Imperiums ist, oder als Download über den Netzdienst Audible, denn auch der gehört Amazon. Bei diesen Hörbüchern jedoch wird den Autoren die Zweitverwertung ihrer Arbeit vergütet - wenn ein Kindle ein Buch vorliest, wird das zweifellos nicht der Fall sein.

"Sie haben nicht die Rechte, um ein Buch laut vorlesen zu lassen", sagte Paul Aiken, Chef der Authors Guild, dem "Wall Street Journal". Dadurch würden "Audiorechte" verletzt, und die seien "dem Urheberrecht zufolge abgeleitete Rechte". Im Klartext: Ein Autor kann für die hörbare Zweitverwertung seines Werks erneut Geld verlangen, ebenso wie er für eine Verfilmung seines Stoffs eine Beteiligung erwarten dürfe.

Dieses Recht umgehe der Kindle mit seiner automatischen Vorlesefunktion, glaubt Aiken.

Der Kindle ist allerdings längst nicht das einzige Gerät, das aus geschriebenen Worten vorgelesenen Text macht. In Apples Betriebssystem Mac OS X beispielsweise ist eine solche Funktion schon eingebaut. "Text to speech"-Software, die Textfiles vorliest, gibt es in unterschiedlichen Versionen und Qualitätsstufen, teilweise sogar als Freeware.

cis

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  • Mittwoch, 11.02.2009 – 18:09 Uhr
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