Grundsatzurteil zu Wahlcomputern: Comeback für Papier und Bleistift
Der Einsatz von Abstimmcomputern bei der Bundestagswahl war laut Verfassungsgericht grundgesetzwidrig - die bisherigen Maschinen sind einfach zu unsicher. Für Städte und Gemeinden hat das Urteil Tücken: Ihnen fällt es immer schwerer, Wahlhelfer zu finden.
Hamburg - Unkompliziert, modern und schick sollte sie sein, die Wahlmaschine, die mit einem einfachen Tastendruck das übliche Gekritzel auf Papier abzulösen versprach. Bereits bei der Bundestagswahl 2005 stimmten fast zwei Millionen Menschen per Computer ab - das Ende der Zettelwahl schien eingeläutet.
Stimmzettel zur Bundestagswahl: "Elektronische Auszählung vom Wähler schlichtweg nicht kontrollierbar"
Die Stimmabgabe von 2005 - damals waren über 1800 Geräte in Dutzenden Wahlkreisen im Einsatz - widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in der Begründung. Die elektronische Auszählung der Stimmen sei vom Wähler schlichtweg nicht kontrollierbar. "Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können", entschied das Gericht.
Neu gewählt werden muss deshalb freilich nicht. Weil keine Hinweise auf Fehler vorliegen, bleibt die Bundestagswahl 2005 gültig. Doch hat das Urteil Einfluss auf die Wahlen im laufenden Jahr: Die Bundestags- und Europawahl, vier weitere Landtags- und acht Kommunalwahlen - sie alle werden wohl wieder durchgehend maschinenfrei ablaufen.
"Man könnte meinen, das Gericht wäre technikfeindlich"
Überraschenderweise werten aber selbst Verfechter der Wahlmaschinen das Urteil als Erfolg. Carl-Christian Dressel, Vize-Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag, fühlt sich von dem Urteil bestärkt, spricht sogar von einem "Meilenstein" für die Zukunft der elektronischen Helfer. "Die Richter haben klargestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern grundsätzlich möglich ist", sagte Dressel kurz nach dem Urteil zu SPIEGEL ONLINE. In der Tat schloss der Zweite Senat den Gebrauch von Wahlcomputern nicht gänzlich aus. Die entsprechende Regelung im Bundeswahlgesetz, die "Wahlgeräte" grundsätzlich zulässt, bleibt in Kraft.
Auch wenn es im Zeitalter von Online-Banking nahezu antiquarisch anmutet, dass das Voting der Volksvertreter mittels Papierblöcken und händischer Auszählung erfolgt: Das Gericht bemühte sich bei der Urteilsverkündung, nicht als ewiggestrig dazustehen. "Der Tenor der Entscheidung könnte dazu verleiten zu meinen, das Gericht sei technikfeindlich und verkenne die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle. Dies treffe jedoch nicht zu, betonte er.
Nur müsse der Einsatz von Wahlcomputern eben gewährleisten, dass der Wähler den Prozess der Abstimmung "zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen" könne. Auch Internetwahlen habe das Gericht mitnichten einen Riegel vorschieben wollen, so Voßkuhle.
Am Papier führt kein Weg vorbei
Die Kläger, der Physiker Ulrich Wiesner und sein Vater Joachim Wiesner, ein emeritierter Politikwissenschaftler, sahen sich durch das Urteil vollauf bestätigt. Beide hatten immer wieder davor gewarnt, beim Einsatz von Wahlmaschinen drohe ein "Kontroll-Vakuum nach der Stimmabgabe".
Unberechtigt sind ihre Ängste nicht. Alle deutschen Wahlcomputer stammen vom niederländischen Hersteller Nedap ("Nederlandsche Apparatenfabriek"). Die Firma hatte Computer-Hacker einst vollmundig aufgefordert, die Zuverlässigkeit ihrer Maschinen auf die Probe zu stellen - prompt führten Hacker vor laufenden Fernsehkameras vor, wie sie in Minutenschnelle die Bauteile der Computer austauschten. Auch in anderen Staaten, etwa den USA oder Irland, hatten Manipulationsskandale Proteste ausgelöst und das Image der Wahlmaschine angekratzt.
Kein Grund, längerfristig am technischen Fortschritt in der Wahlkabine zu zweifeln, meint der Abgeordnete Carl-Christian Dressel. "Es wird mit relativ einfachen Maßnahmen möglich sein, die bisherigen Geräte den Sicherheitsstandards anzupassen, damit eine hinreichende Kontrolle der Stimmabgabe gewährleistet ist", sagt der SPD-Politiker. Wie konkret die Maßnahmen aussehen werden und in welchem Zeitraum dies geschehen solle, darauf wollte er sich zunächst nicht festlegen. Einen neuerlichen Einsatz der Pannen-Geräte von Nedap - natürlich geprüft und umgerüstet - schloss er nicht aus.
Kommende Bundestagswahl wieder traditionell
Vor allem für die Kommunen sind die Maschinen attraktiv, weil es immer schwieriger wird, genügend Wahlhelfer zu finden. 290 Geräte kaufte allein die Stadt Dortmund im Jahre 2001 ein, vor allem, um die Stimmauszählung zu beschleunigen. Doch die Bundestagswahl am 27. September wird voraussichtlich ganz ohne die Geräte vonstatten gehen, erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums unmittelbar nach der Entscheidung aus Karlsruhe. Wie teuer eine mögliche Umrüstung die klammen Kommunen zu stehen kommen wird, ist noch unklar.
Der Rechtsexperte der FDP, Max Stadler, sieht den kommenden Wahlen trotzdem gelassen entgegen: Der Durchbruch der Wahlcomputer sei "nur aufgeschoben, nicht aufgehoben", sagte Stadler SPIEGEL ONLINE. Seiner Vermutung nach werde zunächst "keine Kommune mehr das Risiko eingehen, eine Wahlmaschine einzusetzen". Trotzdem gehe er davon aus, dass Papier und Kugelschreiber am Wahltag bald der Vergangenheit angehören: "Man darf sich dem technischen Fortschritt nicht verschließen."
Mit Material von dpa
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