Hamburg - Eine Panne bei der Preisangabe für verschiedene Computer beim Versandhändler Otto hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel.

Macbook Air: Versehentlich für 49,95 Euro angeboten
Die regulären Preise betrugen jedoch 1699 Euro beziehungsweise 1299 Euro. Die Panne sprach sich blitzschnell herum: Mehr als 2500 Kunden bestellten innerhalb kurzer Zeit Computer zu dem Billigpreis, manche sogar mehrere. Insgesamt sollten 6534 Geräte ausgeliefert werden. Jeder der Besteller erhielt per E-Mail eine Bestellbestätigung, die den Billigpreis vermerkte.
Als Otto den Schaden bemerkte, bekamen alle Kunden einen Brief, in dem es hieß, dass man "die Ware nicht zum angegebenen Preis liefern" könne. Trotz eingegangener Bestellung und versendeter Bestellbestätigung sei "noch kein Vertrag zustande gekommen". Dieser sei "erst mit Zugang der Ware beim Kunden wirksam". Zum Trost bekam jeder Besteller einen Einkaufsgutschein über 100 Euro. Außerdem wurden unter den rund 2500 Bestellern 50 Notebooks verlost.
Doch nicht alle gaben sich mit dieser Geste zufrieden. Nach Angaben von Otto hätten sich "mehrere Kunden" schriftlich an den Versandhändler gewandt und auf der Bestellung zum angegebenen Preis beharrt. Die exakte Zahl wollte das Unternehmen nicht nennen. Einige dieser Kunden haben angekündigt, die Ware vor Gericht einklagen zu wollen. Juristen sind sich jedoch uneinig, ob eine Klage echte Chancen hätte.
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