James I., der Anti-Pornomail-König
Wer suchet, weiß der Volksmund, der findet. Das gilt vor allem für Staaten, die der angelsächsischen Rechtstradition folgen: Die verfügen in aller Regel nicht über die so außerordentlich präzise formulierten, aufeinander abgestimmten, kommentierten Gesetzeswerke von großer juristischer, durch normale Menschen nicht mehr nachvollziehbare, Schönheit, wie dies in den nordwesteuropäischen Ländern Usus ist. Stattdessen schrieben und schreiben Generationen von Regenten und Richtern an Gesetzen, die so lang Bestand haben, bis jemand entscheidet, dass man sich von diesem alten Müll nun endlich einmal trennen müsse.
Auf der positiven Seite dieser Rechtstradition ist zweifelsohne zu verbuchen, dass sich der Bestand eines Gesetzes im offenen Gegensatz zur deutschen Rechtstradition auch am gesunden Menschenverstand entscheidet. Der ist immer abhängig vom Zeitkontext, doch was "gut" ist, das bleibt oft auch gut. Auch wenn man ein Gesetz nach vielen Jahren vielleicht anders versteht und auslegt, als es einst gemeint war oder gemeint sein konnte.
Eine glückliche Hand hatte da anscheinend der englische König James I. (reg. 1603-1625). Der war bekanntlich ein Stuart - und folglich Katholik. Wie passend, dass ein Gesetz des 1566 geborenen Herrschers nun zum legalen Werkzeug werden könnte, der Landplage der Pornomailer den Garaus zu machen.
James, man glaubt es kaum, erließ im Jahre 1610 ein Gesetz gegen E-Mail-Spam.
Das entdeckten jetzt zumindest australische Nachwuchs-Rechtsexperten auf ihrer fieberhaften Suche nach rechtlichen Mitteln gegen die Geißel der Datenwege: Die schwachsinnige, Kabel-verstopfende, von niemandem gewollte Flut der unaufgefordert zugesandten "werbenden" E-Mail-Angebote. Den Standard-Inhalt solcher Briefe kennt jeder Surfer: Pornografie, Doktortitel, Pornografie, Doktortitel und - ach ja - Pornografie.
Spam ist ist ein "gewalttätiges Eindringen" in die Privatsphäre
In der letzten Woche, berichtet die australische Presse, verklagte der Jurastudent Troy Rollo von der Anti-Spam-Initiative "Coalition Against Unsolicitated Bulk E-Mail" ein im Massenmail-Geschäft engagiertes Unternehmen. Die Begründung der Klage entnahm er dem Gesetz aus dem Jahre 1610.
Und einem Faktum, das niemand von der Hand weisen kann: Spam ist so allgegenwärtig, dass es weh tut. Das aber, meinen die Anti-Spammer, macht das Versenden von Spam schon generell zu einem Gewaltakt, und im Besonderen sowieso. Mittels eines neu angelegten E-Mail-Accounts, angeblich von einem 14-jährigen Mädchen eröffnet, wiesen die Aktivisten nach, was Spam bedeuten kann: Binnen weniger Tage durfte sich das fiktive minderjährige Mädchen über eine glänzende Karriere im Horizontalgewerbe versprechende E-Mail-Angebote freuen.
Kein Einzelfall, sagt Troy Rollo, sondern Web-Normalität: Seine Organisation überwacht mittels 60 in aller Welt verteilten E-Mail-Adressen das Spam-Aufkommen, insbesondere bei Freemailern wie Hotmail. Im letzten Jahr, sagt Rollo, stieg das Spam-Aufkommen um den Faktor 600 Prozent. Rund 10.000 identifizierbare "Angebote", mehrheitlich pornografischer Natur, kursierten derzeit in den Netzen - eine Zahl, die sich im Augenblick alle drei Monate verdoppele.
Das verletze nicht nur Individualrechte, sondern koste auch Geld - und hier kommt der "Anti-Porno-E-Mail-König" James I. ins Spiel.
Das "Anti-Pornomail-Gesetz": Ein segensreicher Gummiparagraph
Der verfügte nämlich 1610, dass ein "gewalttätiges Eindringen" mit schädigender Wirkung nicht nur durch die Verletzung von Land- und Hausrechten gegeben sei, sondern auch dann, wenn eine Person die mobilen wie immobilen Güter einer anderen Person ohne deren Einverständnis manipuliere. Und das, spezifizierte das britische Fallrecht später, schließt sogar Fälle ein, in denen das betroffene Gut materiell nicht fassbar sei.
Das passt auch auf E-Mail - obwohl Rollo darauf besteht, dass hier faktisch echter materieller Schaden entstünde: Spam kostet Zeit und Geld und nötigt den Empfänger zu so ungewollten wie unbezahlten Arbeiten. Schon die Betreffzeilen könnten die Persönlichkeitsrechte (und Gefühle) gerade jüngerer Menschen verletzen - und dazu käme immerhin auch noch die direkte Schädigung durch Betrug.
Denn die bei weitem meisten Spam-Angebote sind nicht nur unanständig, sondern halsabschneiderisch: Mit Internet-Diplomen ist keine Karriere zu machen, und oftmals stehen Zahlungen gerade für den Zugang zu Schmuddelseiten in keinerlei Zusammenhang mit den Verträgen, die man irgendwann mal elektronisch zeichnete. Das Gros der Porno-Spams kommt derzeit aus Russland - und die russische Pornoindustrie gilt als Mafia-kontrolliert.
Das Werbemüll-Verbreiter mit ihrem Mist überhaupt Geld machen, ist für viele Surfer schwer zu glauben. Doch das ist eine Frage der Relationen: E-Mail-Versand kostet so wenig, dass der Einzelbrief geldlich kaum zu erfassen ist. Für Spammer lohnt sich der Versand von zehn Millionen E-Mails schon dann, wenn weltweit nur 500 User auf die Masche hereinfallen und 20 Dollar überweisen: Ein glänzendes Geschäft. Die steigende Zahl von Müllzuschriften zeigt, dass dem wohl so ist.
Möge da der König vor sein: Sollte Rollo mit seiner Klage Erfolg haben, könnte dies zum Modellfall für die meisten Länder des Commonwealth werden. Auch in deren Gesetzeswerken findet sich zumeist noch der "Gummiparagraph" James des Ersten (oder Weiterentwicklungen) - und Russland hin oder her: Die Welt wäre um einiges müllfreier, wenn es wenigstens schon mal den englischsprachigen Schmutzverbreitern an den Kragen ginge. Rollo weiß trotzdem, dass er mit seinem Fall nicht mehr als ein Zeichen setzt: In Australien seien derzeit nur zwei größere Spammer aktiv. Die allerdings will er schon einmal loswerden.
Frank Patalong
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