Bundesverbraucherministerin Renate Künast will Telefonkunden vor dem Missbrauch von 0190-Verbindungen schützen. Telefongesellschaften sollten die über dem normalen Preis liegenden Gebühren künftig nur abrechnen dürfen, wenn der Kunde keinen Widerspruch einlegt, forderte Künast am Montag in Berlin.
"Unseriöse Praktiken der Anbieter von Mehrwertdiensten haben ein unerträgliches Ausmaß erreicht", erklärte Künast. Bislang würden anfallende Kosten für 0190-Verbindungen meist durch die Telefongesellschaften und nicht durch die Anbieter der Mehrwertdienste eingetrieben. Im schlimmsten Fall könne dies dazu führen, dass auf Grund eines Streits um eine solche Rechnung die Telefonanschlüsse der Verbraucher gesperrt würden, hieß es weiter.
Künast wendet sich vor allem gegen so genannte Dialer-Programme. Die Verbraucher lüden sich diese Software unbemerkt aus dem Internet auf den Computer und stellten damit eine unbeabsichtigte Verbindung über eine 0190-Nummer her.
"Kurzfristig ermuntere ich die Netzbetreiber, vor allem die Deutsche Telekom, das Inkasso zu verweigern, wenn eine Forderung eines Telefonkunden unbestritten ist, und bereits abgebuchte Beträge zurückzuerstatten", forderte Künast.
"Die Vorschläge von Frau Künast sind interessant und müssen diskutiert werden", sagte dazu ein Telekom-Sprecher. Er plädiere für einen gemeinsamen Dialog zwischen Netzbetreibern, der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sowie den zuständigen Ministerien, um die juristischen Rahmenbedingungen entsprechend zu ändern. Doch bis dahin sei die Telekom verpflichtet, direkt abzurechnen.
0190-Verbindungen sind wesentlich teurer als die sonst üblichen Tarife für Inlandsgespräche. Die Minutenpreise schwanken zwischen 0,35 Euro und 1,60 Euro je Minute. Ursprünglich waren die Nummern eingeführt worden, um beispielsweise Anbietern von Wettervorhersagen eine Möglichkeit zu bieten, ihre Dienste über das Telefon zu vertreiben.
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