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16.05.2002
 

Erfurter Schulmorde

Killer-Spiel Counterstrike wird nicht indiziert

Der Erfurter Massenmörder Robert S. saß oft stundenlang vor seinem PC und spielte dieses Spiel. Nach dem Schulmassaker wurde vielfach ein Verbot des Schießspiels Counterstrike gefordert. Doch die Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften kam jetzt überraschend zu einem anderen Urteil.

Ballern "ohne Identifikationsmöglichkeit": Counterstrike bleibt im freien Handel erhältlich
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DDP

Ballern "ohne Identifikationsmöglichkeit": Counterstrike bleibt im freien Handel erhältlich

Das Computerspiel Counter-Strike wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen.

Das Zwölfer-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften teilte am Donnerstag in Bonn mit, das Spiel habe keinen Gefährdungsgrad, der eine Indizierung rechtfertige.

Eine "verrohende Wirkung ist nicht gegeben", weil bei der Umsetzung von Action-Szenen weitgehend auf Effekthascherei verzichtet werde. Das Spiel sollte aber gleichwohl nicht in die Hände jüngerer Jugendlicher oder Kinder gelangen. Hier mahnte das Gremium auch Gesetzesänderungen an. Bei verbindlicheren Vorschriften, etwa zur Alterseinstufung, könnte Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu LAN-Partys, auf denen das Spiel gespielt wird, verboten werden.

Die Vorsitzende des Gremiums, Elke Monssen-Engberding sagte, die Entscheidung sei nicht leicht gefallen. Das Spiel sei durchaus blutig, aber nicht so blutig wie andere indizierte Spiele. Zudem gebe das Spiel keine Identifikationsmöglichkeiten für die Spieler.

Counterstrike war nach dem Amoklauf von Erfurt in die Diskussion gekommen, weil der Täter das Spiel vor seinem Überfall auf die Schule monatelang gespielt hatte. Mit Blick auf den Anschlag von Erfurt sagte Monssen-Engberding, das Gremium habe sich sehr mit dem Spiel auseinander gesetzt. "Wir haben uns bemüht, die Ereignisse von Erfurt außen vor zu lassen." Das Gremium könne nicht über die Handlungen Erwachsener, sondern nur am "konkreten Objekt" entscheiden.

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