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21.06.2002
 

Stasi im Netz

Wie Datenschützer gegen Stasi-Aufklärer vorgehen

Von Holger Kulick

Private DDR-Aufklärer stellen immer wieder Stasi-Dokumente ins Internet, zum Missfallen der Datenschutzbeauftragten. Nun jagen die beamteten Datenschützer die Aufklärer - und erwägen dabei zweifelhafte Methoden, die ihrerseits an die Stasi-Zeit erinnern.

Aktenberge, kurz vor der Sedimentierung: Immer öfter bleiben Aktendeckel geschlossen
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AP

Aktenberge, kurz vor der Sedimentierung: Immer öfter bleiben Aktendeckel geschlossen

Berlin - Es finden sich auch heute noch Dokumente im Fundus der Stasi-Unterlagenbehörde, die lassen den Leser noch heute erschaudern. So ein Mordauftrag der DDR-Staatssicherheit, die vor 29 Jahren in Westberlin einen dorthin geflüchteten Grenzsoldaten umbringen lassen wollte. Zu sehen ist das Dokument unter der Internetadresse www.expressboard.de.

Das 26-jährige Opfer "Th." wurde exakt ausgespäht, um zu erkunden, wann die beste Chance bestehe, ihn abends ohne Aufsehen zu "liquidieren". Dazu sollte ein Raubmord auf den letzten Metern zu seiner Wohnung vorgetäuscht werden. Drei Mitarbeiter wurden für die Aufgabe bestimmt. "Für die bevorstehende Aktion ist von Interesse, dass Th. nach den bisherigen Beobachtungsergebnissen stets allein in die Unterkunft zurückkehrte und dabei vom bereits angeführten Abstellplatz seines Fahrzeuges aus sich durch ein ca. 45 m langes parkähnliches Gelände bis zu seiner Unterkunft begibt. Der zu beschreitende Weg ist ca. 2,5 bis 3 m breit und mit dichtem Buschwerk umgeben."

Dort sollte "Th." mit einem Hammer niedergeschlagen werden. Die Täter sollen anschließend "den liquidierten Th. ins Gebüsch transportieren und dort an Th. Handlungen wahrnehmen, die anschließend auf einen Raubmord schließen lassen." Einer Reihe privater Stasi-Aufklärer ist es zu verdanken, dass gelegentlich solche Papiere im Internet auftauchen.

Düstere Aktenzukunft

Der Offenlegung solcher Zeitzeugnisse des ehemaligen DDR-Geheimdienstes droht allerdings bald ein Ende. So hat Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber kürzlich in der Zeitschrift "Super-Illu" angekündigt: "Der Zeitpunkt wird kommen, wo man sich einigt, die Stasi-Akten zu schließen". Mitte der nächsten Legislaturperiode wolle er eine Generaldebatte darüber anstoßen - sofern er ab Oktober regiert.

Aber die Zukunft der Stasi-Akten hat sich bereits ohne solche Vorstöße verdüstert. So scheiterten SPD und Grüne im ersten Anlauf im Bundestag mit einer Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes am Widerstand der Union. Mit der Gesetzeskorrektur sollte die zukünftige Erforschung von Akten ehemaliger Funktionäre abgesichert und die Schwärzung von Stasi-Akten ab 2003 verhindert werden. Nur mühsam konnte inzwischen die FDP als Unterstützer gewonnen werden, aber die Furcht vor einer Verfassungsklage Helmut Kohls gegen eine garantierte Aktenöffnung schwebt im Raum.

Die Zukunft...
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Die Zukunft...

Täterschutz als Opferschutz

Über ein weiteres und besonders krasses Vorgehen gegen private Stasi-Aufklärer wird derzeit im Internet berichtet.

Dies betrifft das eigentümliche Vorgehen des Berliner Datenschutzbeauftragten, Hansjürgen Garstka, gegen die Veröffentlichung der so genannten "HAMStER"-Liste im Netz. Diese Liste entstand noch vor der Wende in der DDR, um die Gehaltsansprüche von mehr als 97.000 Mitarbeitern des DDR-Geheimdienstes zu erfassen. HAMStER steht dabei als Abkürzung für "Haupt-Amtliche Mitarbeiter der Stasi nach Entgelten für die Rentenberechnung".

Auf verschlungenen Wegen landete die Liste mit Namen, Kennziffern und Geburtsdaten der festen DDR-Geheimdienstmitarbeiter Anfang Januar 2000 erstmals auf der Homepage "www.nierenspen.de" des freien Berliner Journalisten Willy L., der sich alsbald nicht nur den Drohungen ehemaliger Stasi-Leute ausgesetzt sah. Auch Berlins Datenschützer machte mobil, weil er die Veröffentlichung dieser Liste für rechtswidrig hielt. Schließlich würde hier Menschen geschadet. "Zu klären ist noch, ob wir Anzeige erstatten, oder im Zusammenhang mit der Anzeige eines Petenten an die StA (Staatsanwaltschaft) herantreten....", heißt es in einem Aktenvermerk der Behörde vom 14. Januar 2000.

Berlins Staatsanwaltschaft konnte nichts Straffälliges an der Veröffentlichung der Liste ausmachen, da "keine geschäftsmäßige Datenverarbeitung" vorlag, deshalb kam ein Ermittlungsverfahren nicht in Gang.

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