Abschreckung: Alles nur Säbelrasseln?
Diesen Effekt mögen in einem gewissen Rahmen sogar die offensichtlich gezielten "Lecks" in den Reihen der RIAA haben: Wenn die Nachricht von drohenden Verfahren um die Welt geht, mag das zeitweilig abschreckend wirken. Dauerhaft aber wohl kaum, wenn nicht auch spektakuläre Konsequenzen folgen.
Dazu könnte es tatsächlich kommen. In allen bisherigen Prozessen gegen P2P-Börsenbetreiber wurden diese nie wegen des direkten Bruches von Copyrights verurteilt. Vielmehr steht als General-Vorwurf gegen die P2P-Börsen im Raum, sie stellten Infrastrukturen zur Verfügung, die solche Rechtsbrüche ermöglichten. Zu Ende gedacht macht dies die Betreiber der Börsen zu Nebentätern, bloßen Helfershelfern: Die eigentlichen "Verbrecher" sitzen in dieser Denke am heimischen PC.
Zehn Prozent von ihnen, sagt eine vom PARC-Institut erhobene Studie im Gnutella-Netzwerk, stellen 90 Prozent der Tauschware zur Verfügung. Sie wären das logische Ziel für juristische Attacken der RIAA. Da viele dieser großen "Anbieter" über Breitbandzugänge und per Flatrate mit dem Web verbunden sind, wären sie auch diejenigen, die noch am einfachsten aufzuspüren und zu identifizieren wären.
Identifizierung von Nutzern ist kaum ein Problem
Das ist einfach genug: Während eines Downloads lässt sich die IP-Adresse des Datenanbieters abfragen. In Deutschland archivieren die Internet Service Provider die Verbindungsdetails auch von so genannten "dynamisch zugewiesenen" Adressen für sechs Monate und sind verpflichtet, die entsprechenden Daten heraus zu geben, wenn ihnen eine staatsanwaltliche Anfrage vorliegt. Die Daten ermöglichen es dann, die IP-Adresse mit der Telefonnummer, über die sich der Nutzer ins Web einwählte, zu verbinden. Bingo: erwischt.
Die krasse Veränderung der innenpolitischen Klimata in den westlichen Ländern der Welt trug seit dem 11. September 2001 dazu bei, entsprechende Regelungen und Gesetze fast überall auf den Weg zu bringen. Ein Entschluss des Europaparlamentes erhob die deutsche Regelung im letzten Monat faktisch zum europäischen Standard, die USA folgten dem Modell nach wenigen Tagen.
Einzig in Großbritannien scheiterte der Vorstoß einer massiven Verschärfung der Schnüffelgesetze kläglich, weil die Regierung - inzwischen zugegebenermaßen - weit über das Ziel hinausschoss: Dort plante das Innenministerium selbst noch dem lokalen Postboten Zugang zu durch Abhörtechniken gewonnenen Daten über seine Kunden zu geben. Der darauf losbrechende Proteststurm, der in über das Internet organisierte Fax-Aktionen Zehntausende von Briefen in die Büros der Parlamentarier wehte, ließ die Blair-Regierung binnen Tagen einknicken.
Macht nichts. Zumindest die "kleine Lösung" nach europäischem Vorbild bekommt sie nun aus Brüssel serviert und hat diese nach dem Subsidiaritätsprinzip in Landesrecht umzusetzen: Ziel auf Umwegen erreicht.
Gute Nachrichten für die Musikindustrie also, die mit ihrer augenblicklichen Pressekampagne Unsicherheit und Angst bei den P2P-Nutzern schüren möchte. Was vor einem Jahr noch nach leeren Drohungen klang, wäre inzwischen in fast allen Industrienationen umzusetzen: Wenn man P2P-Nutzer identifizieren und am Kragen packen wollte, dann könnte man dies in der Regel ohne viel Mühe.
Ein spontaner kleiner Test bei KaZaA bestätigt, dass dabei durchaus Schlagzeilen heraus kommen dürften: Von vier nach ihrer IP-Adresse identifizierten Nutzern saßen am Donnerstag morgen, 9.30 Uhr deutscher Zeit, zwei in amerikanischen Militärnetzwerken. Einer bei der Airforce, der andere surfte über einen Navy-Rechner.
Den Witz an der Sache muss man betonen: KaZaA funktioniert nicht hinter Firewalls, die die beiden also offenbar deaktiviert oder umgangen haben müssen - wenn denn überhaupt eine vorhanden war. So viel zum Thema Cyberwar, kritische Infrastrukturen und Netzwerksicherheit: Da kann man der US-Armee nur noch die Daumen drücken, dass sich die Musikindustrie nicht doch noch entschließt, gegen P2P-Nutzer mit Virenpaketen und Hackerangriffen vorzugehen. Der Kongressabgeordnete Howard Berman brachte gerade letzte Woche einen Gesetzentwurf ein, der das legalisieren soll.
Frank Patalong
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Copyrights | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2002
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH