Gute Nachrichten für seriöse Betreiber von 0190-Nummern: Per Gesetzesänderung will die Regierung dafür sorgen, dass sich künftig leichter die Spreu vom Weizen - also Dienstleister von Betrügern - trennen lassen. Noch bessere Nachrichten für Verbraucher: Da es in diesem Bereich weit mehr Spreu als Weizen gibt, steht zu hoffen, dass die Gesamtzahl der zu zahlenden 0190-Rechnungen künftig kräftig sinken wird.
Mit einer am Mittwoch in Berlin beschlossenen Änderung der Telekommunikations-Verordnung sollen also gleichzeitig die Verbraucher und die zuverlässigen Unternehmen geschützt werden, die ihre Dienstleistungen über die 0190-Nummern anbieten.
Im Einzelnen werden die Diensteanbieter zu dem Hinweis auf ihren Rechnungen verpflichtet, dass gegenüber einzelnen Forderungen begründete Einwände erhoben werden können. Außerdem wird die Haftung von Netzbetreibern für unerwünschte Werbung per Fax, E-Mail und SMS erweitert.
Netzbetreiber, die zuschlagspflichtige Servicenummern einrichten, müssen diese so genannten Mehrwertdiensterufnummern sperren, wenn diese erwiesenermaßen missbräuchlich benutzt werden: Dem Kunden müsse daher auch Namen und ladungsfähige Anschrift des Netzbetreibers mitgeteilt werden. Damit sollte künftig zu verhindern sein, dass Telekommunikationsfirmen trotz deutlicher Hinweise auf betrügerische Vorgänge einfach weiter mit abkassieren - was kaum jemand öffentlich bemängelt, worüber sich Verbraucherschützer aber seit Monaten erregen.
0190-Nummern waren schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So entschied der Bundesgerichtshof Ende 2001 (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 5/01), wer teure Sextelefon-Nummern mit dieser Vorwahl anrufe, müsse auch dafür zahlen. Die Begleichung der Rechnung dürfe nicht mit der Begründung verweigert werden, dass Sextelefonate sittenwidrig seien. Mit dem Urteil gewann ein Mobilfunkbetreiber, der eine Kundin auf Bezahlung von Handy-Gebührenrechnungen in Höhe von rund 10.000 Euro verklagt hatte.
Wer andererseits seine Telefonrechnung nicht komplett bezahlt, weil er beispielsweise berechnete 0190-Verbindungen für falsch hält, muss sich keine Drohung mit schlechten Schufa-Einträgen gefallen lassen. Bei strittigen Forderungen dürfen Telefonanbieter nicht die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung als Druckmittel einsetzen, wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer neuesten Ausgabe betont. In solchen Fällen sollten die Schufa und die Testzeitschrift von der Drohung unterrichtet werden, die den Anbieter gegebenenfalls aus dem Verband wirft, hieß es. Bei der Schufa werden Verbraucher mit schlechtem Zahlungsverhalten gespeichert.
Auch die Software-Branche macht sich seit längerem Gedanken über dieses Problem. So sollen manche Programme die automatische Anwahl von kostenverursachenden Nummern verhindern oder einschränken. In den letzten Monaten wurden Fälle von Dialer-Missbrauch bekannt, bei denen bis zu 700 Euro für einen Verbindungsaufbau berechnet wurden.
Doch reine Software-Lösungen helfen nicht hundertprozentig gegen Dialer: Kaschiert der Betrüger etwa die Dialer-Nummer dadurch, dass er eine Call-by-Call-Nummer vorschaltet, so verschwindet die verräterische "0190"-Nummernfolge auch für die Filtersoftware im Zahlenwust. Neben der 0190-Einwahl gelten auch die 0192 und 0193 als problematisch, weil der Anbieter den Tarif hier frei wählen kann. Bisher konnten sich Verbraucher effektiv nur schützen, wenn sie sich beim Telekommunikationsunternehmen gegen Gebühr für diesen Nummernkreis sperren ließen. Das effektivste Mittel gegen solche Betrüger ist jedoch die Vollsperrung der Einwahlnummer von Seiten des faktisch am Betrug mitverdienenden Telekommunikationsunternehmens.
Bei einer nicht repräsentativenSPIEGEL-ONLINE-Abstimmung über erfolgreiche Betrugsmethoden im Internet entpuppte sich der Dialer-Betrug Mitte Mai 2002 als wohl erfolgreichste Abzock-Methode. Über 18 Prozent von rund 3000 Antwortenden gaben an, zumindest jemanden zu kennen, der schon durch Dialer geschädigt wurde.
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