"Herr Bouffier erhält den diesjährigen Preis stellvertretend für die Innenminister anderer Bundesländer, die nach dem 11. September 2001 ihre Polizeigesetze ad hoc ergänzten und dabei die Schwellen für eine Rasterfahndung - im Vergleich zu anderen Bundesländern - wesentlich herabsetzten."
"Die Rasterfahndung ist eine Befugnis aus dem Ausnahmezustand. Es handelt sich bei ihr um eine Fahndungsmethode, bei der notwendig die Daten von in jeder Hinsicht unverdächtigen BürgerInnen herangezogen werden."
"Das kann im Rechtsstaat nur unter restriktivsten Voraussetzungen erlaubt sein; der Unverdächtige ist prinzipiell von staatlichen Organen in Ruhe zu lassen. Die Rasterfahndung ist deshalb unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nur dann nicht zu beanstanden, wenn sie sowohl in ihren gesetzlichen Voraussetzungen als auch in ihrer Anwendung diesem Ausnahme-Charakter entspricht. Nur konkrete und existentielle Gefahren dürfen mit ihrer Hilfe abgewehrt werden."
"Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Bundesinnenminister beim Wort genommen und die Rasterfahndung in Hessen für rechtswidrig erklärt. Und damit offenbar einen für den hessischen Innenminister unhaltbaren Zustand herbeigeführt, denn die Rasterfahndung war damit unverzüglich einzustellen. Durch das Urteil war damit das Schicksal einer Vorschrift besiegelt, die sich an den genannten engen Voraussetzungen für eine Polizeibefugnis, die Unverdächtige in Anspruch nimmt, orientierte."
"Hervorzuheben - und deshalb preis-begründend - an der von Herrn Bouffier zu verantwortenden Gesetzesverschärfung ist zweierlei: Das Erfordernis der 'gegenwärtigen Gefahr' wurde ersatzlos gestrichen. Damit kann künftig gerastert werden, wenn das der vorbeugenden Bekämpfung von bestimmten Straftaten dient. Nachprüfbarer Tatsachen, aus denen sich die Bedrohung ergibt, bedarf es nicht mehr."
"Der Richtervorbehalt wurde zugunsten der Anordnung durch die polizeiliche Behördenleitung und die Zustimmung des Landespolizeipräsidiums ersetzt. Damit wurde die polizeiexterne Kontrolle durch einen anordnungsberechtigten Richter abgeschafft."
"Herr Bouffier hat damit jene Hindernisse, die der Rasterfahndung nach der wohlbegründeten Entscheidung der Frankfurter Richter entgegenstanden, schlicht beseitigt, um damit auch in Hessen in Zukunft wieder rastern zu dürfen."
"Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, warnte auf dem diesjährigen Anwaltstag, dass es allemal Grauzonen und schleichende Übergänge zum Polizeistaat gebe, die zu steter Wachsamkeit herausforderten. Die Verleihung des diesjährigen BigBrotherAward an Herrn Bouffier sollte als Ausdruck solcher Wachsamkeit verstanden werden."
Vollständiger Text: Laudatio an Volker Bouffier, Big-Brother-Website
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Netzwelt | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Web | RSS |
| alles zum Thema Volker Bouffier | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2002
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH