"Der am 31. Mai 2002 gefällte Beschluss des Bundesrates geht auf einen Antrag der Länder Bayern und Thüringen zurück und wurde in einem Gesetz 'zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern' versteckt. Wer hätte etwas gegen ein verbessertes Vorgehen gegen sog. Kinderschänder? Darum geht es hier aber nicht."
"Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 21.04.2002 ... wurde ein neuer Vorstoß unternommen. Der darauf vom Rechtsausschuss des Bundesrates beschlossene Vorschlag wurde im Interesse einer öffentlichen Diskussion über diese Pläne vom Betreiber des Internetangebots www.dud.de veröffentlicht. Der Bundesrat untersagte darauf dem Betreiber die Veröffentlichung mit der Behauptung, dieses Dokument sei als 'nur für den Dienstgebrauch' klassifiziert. Ein Tag vor dem Bundesratsbeschluss am 31.05.2002 hat das Europäische Parlament nach einer heftigen Diskussion mit dem EU-Rat das bisherige Verbot der Vorratsdatenspeicherung von TK-Daten widerrufen, so dass aus europarechtlicher Sicht dem Bundesratsbeschluss nichts mehr entgegen stand."
"Die alte rot-grüne Bundesregierung lehnte den Beschluss des Bundesrates zunächst ab, aber nicht, weil dieser verfassungswidrig ist, sondern weil er keinen angemessenen Interessenausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und Betroffenengrundrechten brächte. Vor der Wahl am 22.09.2002 kam es im Bundestag nicht mehr zu einer abschließenden Beschlussfassung."
"Derweil gibt es Bestrebungen der dänischen EU-Präsidentschaft, auch auf europäischer Ebene nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht zur TK-Vorratsdatenspeicherung festzuschreiben."
"Wie lange die Speicherungsverpflichtung dauern soll, hat der Bundesrat selbst nicht festgelegt. Dies wie sämtliche sonstigen Fragen der Durchführung will er der Exekutive zur Regelung in einer Rechtsverordnung überlassen. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht; das Parlament, dessen Aufgabe die Kontrolle und Beschränkung der Exekutive ist, überträgt diese Aufgabe der Exekutive selbst."
"Eine Zweckbindung der Daten ist nicht vorgesehen. Die Betreiber der TK-Dienste sollen die Speicherung unentgeltlich vornehmen und den sog. Bedarfsträgern zur Verfügung stellen müssen. Die mit der Speicherung verbundenen Kosten lägen bei größeren Unternehmen im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich."
"Der Beschluss des Bundesrats bedeutet, dass, ohne dass der Verdacht einer Straftat oder einer konkreten Gefahr vorliegen müsste, von allen unbescholtenen Menschen in der Bundesrepublik sämtliche Nutzungs- und Verbindungsdaten gesammelt werden würden. Dies sind die Angaben, wer mit wem wann telefoniert oder gefaxt hat, eine SMS oder eine Email geschickt hat. Bei der Kommunikation mit Handys oder sonstigen Mobilgeräten kommen noch die Angaben über den Gerätestandort hinzu. Bei der Nutzung des Internet soll über die gesamte Frist von z.B. einem Jahr nachvollziehbar sein, wer wann welche Seiten aufgerufen und welche Dienste in Anspruch genommen hat."
"Auf die gespeicherten TK-Daten hätten nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff, sondern ohne jede effektive Kontrolle auch sämtliche deutschen Geheimdienste - soweit diese meinen, dass es für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist."
"Die Speicherungen würden zu einem Selbstbedienungsladen für Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst, also Diensten, die sich in der Vergangenheit durch mangelnde Kontrollierbarkeit und illegale Aktivitäten auszeichneten."
"Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 klargestellt, dass eine Sammlung von personenbezogenen 'Daten auf Vorrat zu noch nicht bestimmbaren Zwecken' verfassungswidrig ist."
"Genau das aber hat der Bundesrat beschlossen."
Vollständiger Text: Laudatio an den Bundesrat, Big-Brother-Awards-Website
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