"Es handelt sich um folgende Verbund-Dateien im polizeilichen Informationssystem INPOL mit den bemerkenswert verharmlosenden Kürzeln LIMO, REMO und AUMO:
"Diese Dateien werden gemeinsam von Bund und Ländern genutzt und sind jederzeit von allen Dienststellen der Polizei und des Bundesgrenzschutzes abrufbar. Bereits weit über tausend Menschen sind darin als 'potentielle Gewalttäter' erfasst, obwohl viele von ihnen noch nie als gewalttätig aufgefallen sind."
"Am Beispiel der 'Gewalttäter-Links'-Datei lassen sich die verfassungs- bzw. datenschutzrechtlichen Verstöße verdeutlichen:
Vorsorgliche Erfassung möglicher 'Unruhestifter'
Diese Datei ist auf Beschluss der Innenministerkonferenz durch das BKA im Wege einer 'Sofortanordnung' errichtet worden - ohne vorherige Anhörung des Bundesdatenschutzbeauftragten und wegen nicht näher begründeter 'Eilbedürftigkeit'."
"Wer mit der Polizei bei Versammlungen auch nur in Berührung kommt und dabei erfasst wird, ohne jemals Gewalt ausgeübt zu haben, kann sich leicht als potentieller Gewalttäter in einer der Gewalttäter-Dateien des BKA wiederfinden.
Einzige Voraussetzung für diese 'vorsorgliche Erfassung möglicher Unruhestifter' ('Die Zeit'): Es müssen 'bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden'."
"Auch bloße 'Kontakt- und Begleitpersonen' von Verdächtigen können gespeichert werden, 'soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist'." "Entsprechend 'auffällig' gewordene Erwachsene und Jugendliche werden grundsätzlich drei bzw. fünf Jahre lang, Kinder (!), die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zwei Jahre lang gespeichert. Da drängt sich unwillkürlich die Frage auf, was Kinder in einer polizeilichen Präventiv-Datei zu suchen haben. Im übrigen ist eine Verlängerung der Speicherzeit ohne weiteres möglich. Andererseits führt die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch - trotz genereller Berichtigungspflicht des BKA - in der Praxis noch lange nicht zu einer Löschung der Daten."
Vollständiger Text: Laudatio an das BKA
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